Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Betondeckensanierung der Hangardächer H2-H7 des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof

218241-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Betondeckensanierung der Hangardächer H2-H7 des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof
OJ S 62/2026 30/03/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ORG-0001 / Land Berlin

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Betondeckensanierung der Hangardächer H2-H7 des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof
Beschreibung: Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instand zu setzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941.In diesem Zusammenhang wurden die Hangardächer H5-H7 in 2012/2013 von oben saniert, sowie die Hangardächer H2-H4 in 2014/2015. Im weiteren Schritt ist die Planung und Durchführung der Ertüchtigung der Betondecken von unten geplant und Gegenstand dieser Ausschreibung.
Kennung des Verfahrens: 89e67904-ed55-431d-b791-07926d480576
Interne Kennung: 18-B-Ver-0114
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Columbiadamm 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betondeckensanierung der Hangardächer H2-H7 des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof
Beschreibung: Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instand zu setzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941.In diesem Zusammenhang wurden die Hangardächer H5-H7 in 2012/2013 von oben saniert, sowie die Hangardächer H2-H4 in 2014/2015. Im weiteren Schritt ist die Planung und Durchführung der Ertüchtigung der Betondecken von unten geplant und Gegenstand dieser Ausschreibung.
Interne Kennung: 18-B-Ver-0114
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 40 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Beauftragt werden sollen notwendig gewordene Leistungen: Im Zuge der Überwachung wurde festgestellt, dass der Bestandsbeton in Einzelfeldern eine mindere Qualität hat als in der Planung berücksichtigt. Aus diesem Grunde müssen in Abstimmung mit dem Prüfingenieur neue statische Berechnungen vorgenommen werden um das Projektziel Verkehrslast 3KN/m² zu erzielen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 28 630,00 EUR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ORG-0001 / Land Berlin
Registrierungsnummer: t:0302000374500
Abteilung: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 200 03 74 520
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Registrierungsnummer: t:03512509680
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d55f2b8-5067-492e-887f-837759380531 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 11:12:42 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 218241-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026