2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen, 45312200 Installation von Einbruchmeldeanlagen, 45312311 Installation von Blitzableitern, 45314320 Installation von Computerkabelnetzen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28329
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter "Beschaffer" genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlußvorrausetzungen nach §§ 123 und 124 GW.