1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Spandau von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks - CPV-Code 555240009
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines Rohkostanteils und eines Getränks an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Kennung des Verfahrens: 0eb00c88-02a5-4373-bd1c-556915b72f32
Interne Kennung: 122-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen Los 01 bis Los 05 Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl. 7% USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes folgender Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des CafeteriaAngebots, soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl. losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische Eigenerklärung EEE oder die genannten Ersatzbescheinigungen, Eigenerklärung zur Eignung, Wirt235 (ggf.), Wirt238 (ggf.) Wirt2141, Wirt213.3, losbezogene Unterlage & losbezogene Unterlage Doppelstandort inkl. Preisblatt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage „Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für ein oder mehrere Los(e) bekommt und ein oder mehrere dieser Verträge dann nicht erfüllen kann, weil er sich auf mehr Lose beworben hat, als er bei unterstellter Zuschlagserteilung überhaupt erfüllen konnte, sich schadenersatzpflichtig gegenüber dem Auftraggeber machen kann. Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf die losbezogenen Unterlage des Doppelstandortes: Sollte der von Ihnen angegebene Preis den vorgenannten Höchstpreis überschreiten, wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt, sofern Sie gar keine Preisangabe machen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Grundschule am Birkenhain_05G10
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 373,805 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seeburger Straße 59
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13581
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 622 313,70 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage 7 "Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Grundschule im Beerwinkel_05G18
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 258,96 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Spektefeld 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13589
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 123 886,40 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage 7 "Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Grundschule am Amalienhof_05G26
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 201,264 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weinmeisterhornweg 122
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13593
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 873 485,76 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage 7 "Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 32ste Schule_05G32
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 107,67 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fehrbelliner Tor 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13585
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 467 287,80 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage 7 "Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule_05Y04
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-Festpreis.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 11,16 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jungfernheideweg 79
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 51 782,40 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – siehe Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VGV) 2. Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VGV). 3. Es sind Angaben zu machen ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen Firmen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VGV) 4. Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. 5. Der AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. 6. Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (zB. IHK, Handwerksrolle) 7. Nachweis der Gewerbeanmeldung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Referenzen (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") über vergleichbare Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre (siehe "Eigenerklärung zur Eignung") Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. 3.1] Leitung des Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Nachweis einer gültigen Präqualifikation bzw. einer Eintragung im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) alternativ: [4.] Aktuelle* Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine aktuelle* Unbedenklichkeits-bescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine aktuelle* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. aktuelle* Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine aktuelle* qualifizierte Unbedenklichkeits-bescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. *(aktuell = nicht älter als 1 Jahr)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „Erläuterung_zum_Wertungsprozedere“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüberhinausgehende, Nachforderungen sind ausgeschlossen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage 7 "Erläuterung zum Wertungsprozedere" verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Spandau von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1350000V00-23
Abteilung: Personal, Finanzen und Wirtschaft
Postanschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49309090138316
Fax: +493090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f96e290-9709-4cce-b291-3ace0450f5d2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/03/2026 13:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 202908-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 58/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/03/2026