2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10704
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Teilnahmeanträge/Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform der DRV Bund unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bewerber/Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund - unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und - sich rechtzeitig über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und - unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Teilnahmeanträge/Angebote erstellen und absenden. Anfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über das Bietercockpit bis zum 01.04.2026 einzureichen. Die letzte Beantwortung von Anfragen erfolgt bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge/Angebote kann erfolgen: - elektronisch in Textform (ohne Signatur) - elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV Bund eingereichte Teilnahmeanträge/Angebote werden berücksichtigt. Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen. HINWEIS: Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind ohne Anmeldung an das Vergabeverfahren zugänglich. Der Bewerber muss sich jedoch eigenständig bis zum Ende der Bewerbungsphase informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung zur Teilnahme an dieses Verfahren wird deshalb von Beginn des Vergabeverfahrens empfohlen. Dann erhalten die Bewerber mittels System-Mail an die registrierte elektronische Unternehmensadresse eine Mitteilung zu neuen Informationen zum Vergabeverfahren. Für die Erstellung und Abgabe des Teinahmeantrages ist nur die neueste veröffentlichte Version der Vergabeunterlagen zu verwenden, die mit der höchsten Versionsnummer versehen ist. Alle anderen Versionen verlieren ihre Gültigkeit. 2. Sämtliche Informationen sind den Teilnahmewettbewerbsunterlagen, insbesondere den "Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb" sowie der "Aufforderung TNW" zu entnehmen. 3. Die DRV Bund wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die in den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen. Eine Begrenzung der Bewerberanzahl findet nicht statt. Die DRV Bund behält sich vor - sofern kein Zuschlag auf das Erstangebot erfolgen soll - den Bieterkreis vor Verhandlungen anhand der Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmatrix Angebote zu verringern. In diesem Fall werden max. 3 Bieter zur Verhandlung aufgefordert. Es wird sich vorbehalten, Bieter, die nicht zur Verhandlung aufgefordert wurden, wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Reservebieter können dann zur weiteren Teilnahme am Verfahren nachnominiert werden. 4. Es besteht eine Zuschlagslimitierung für die Vergabeverfahren der Projektsteuerung (Vergabe-Nr.: FV15-26-0068-10-05) und der Qualitätssicherung (Vergabe-Nr.: FV15-26-0063-10-05). Zwar kann jeder Bieter in beiden der vorgenannten Vergabeverfahren ein Angebot einreichen, bei einer Mehrfachbeteiligung kann jedoch nur der Zuschlag in einem der beiden Vergabeverfahren erteilt werden, sofern ein Bieter in beiden Vergabeverfahren nach Prüfung und Wertung der Angebote auf dem ersten Platz liegt. Für diesen Fall erhält der Bieter den Zuschlag in dem Vergabeverfahren, in dem der Abstand der Bewertungspunkte zum zweitplatzierten Bieter höher ist. Für den Fall, dass der Abstand der Bewertungspunkte zum zweitplatzierten Bieter in beiden Vergabeverfahren gleich hoch ist, erhält der Bieter den Zuschlag in dem Vergabeverfahren, in dem er den höheren Angebotspreis abgegeben hat. Sollte in einem der Vergabeverfahren kein weiterer Bieter nach Prüfung und Wertung der Angebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag in jedem Falle in jenem Vergabeverfahren, in welchem der Bieter das einzige zuschlägfähige Angebot eingereicht hat. Der Auftraggeber behält sich vor von der Zuschlagslimitierung abzusehen, wenn eines der beiden Vergabeverfahren aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht mit Zuschlagserteilung beendet werden kann. Dies wäre der Fall, wenn ein Bieter in beiden Vergabeverfahren nach Prüfung und Wertung der Angebote auf dem ersten Platz liegt und in beiden Vergabeverfahren kein weiteres bezuschlagungsfähiges Angebot vorliegt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Betrug: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)