Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – 2026-41 BGW BuS-Portal

180727-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – 2026-41 BGW BuS-Portal
OJ S 52/2026 16/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2026-41 BGW BuS-Portal
Beschreibung: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Kennung des Verfahrens: cfeb5833-a727-4163-b89b-7bd391ad34aa
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72222300 Informationstechnologiedienste, 72263000 Software-Implementierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: BuS-Portal der BGW – Digitale Plattform zur Unterstützung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Beschreibung: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beabsichtigt den Aufbau eines digitalen Portals („BuS-Portal“) zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinun-ternehmen (KKU) im Bereich der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS). Viele Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ge-setzlich vorgeschriebener Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS). Ein Modellprojekt der BGW hat ergeben, dass etwa 25 % der Betriebe keinen BuS-Betreuungsnachweis erbringen. Ursachen sind unter anderem: • fehlende Information und Orientierung, • wahrgenommene Kostenhürden, • mangelnde Dienstleisterkapazitäten Ziel ist es, eine zentrale digitale Plattform bereitzustellen, über die Unternehmen ihre gesetz-lich vor-geschriebenen Nachweispflichten zur BuS-Betreuung strukturiert erfüllen können. Gleichzeitig soll das Portal eine transparente Übersicht über qualifizierte, bei der BGW zuge-lassene Dienstleister bieten und die Koordination zwischen Unternehmen, Dienstleistern und der BGW vereinfachen. Die Angaben gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbe-schreibung. Diese Angaben setzten die Anforderungen aus der Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 – Simonsen & Weel) um.
Interne Kennung: LOT-0001 2026-41
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72222300 Informationstechnologiedienste, 72263000 Software-Implementierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Preis fließt zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Beschreibung: Der Preis ergibt sich aus den Angaben im Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Leistung fließt zu 50% in die Gesamtbewertung ein.
Beschreibung: Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für je-des einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Ge-wichtung aus der Bewertungsmatrix entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unter-lagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der be-schriebenen Erwartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E98299642
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E98299642
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040202071537
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fa156775-def9-4034-b88f-6be28e8fba28 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/03/2026 10:48:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 180727-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/03/2026