5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79110000 Juristische Beratung und Vertretung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung, 79112000 Vertretung vor Gericht, 79140000 Rechtsberatung und -auskunft
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung veröffentlichte Hinweise, c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Eignungsvordruck f) Anlage 05: Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit relevant) g) Anlage 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung h) Anlage 07: Bearbeitungskonzept 2. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Dienstvertragsrechts, sowie - soweit einschlägig - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). 3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Angebotspreis
Beschreibung: (1) Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2) Abgefragt wurden Stundenverrechnungssätze für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Position 1 und Position 2) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 3). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze): - Position 1: Anwaltliche Leistungen 24.750 Stunden - Position 2: Nicht anwaltliche Leistungen 5.250 Stunden - Position 3: Reisepauschale (pro Person / Anreise) 300 Stück (3) Im Hinblick auf Position 1 war der Preiskalkulation zugrunde zu legen, dass die anwaltlichen Leistungen zu 20 % von Partnern und zu 80 % von Anwälten ohne Partnerstatus erbracht werden. (4) Nicht anwaltliche Leistungen nach Position 2 umfassen Unterstützungsleistungen, die durch nicht als Anwälte zugelassene Mitarbeitende oder Projektassistenz erbracht werden (insb. Vergabemanagement). (5) Im Hinblick auf Position 3 war für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen - unabhängig von deren Funktionsebene (Projektleitung, anwaltlicher Berater, nicht anwaltlicher Berater) - eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je Anreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der Anreise; Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (6) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere die Kosten für die Nutzung von Rechtsanwalts- und Vergabesoftware, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (7) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 05: Angebot sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. (8) Der Gesamtpreis eines Angebotes wurde ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. bis 3. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden. (9) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote wurden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis. Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet. Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR (wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR 30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR = 24 Punkte Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte. Die solchermaßen ermittelten Punkte wurden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung
Beschreibung: (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hatte jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. (2) Die abgefragten Angaben waren direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es war nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese wurden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots; Nachforderungen erfolgen insoweit nicht. (3) Die Angaben im Vordruck 06 wurden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. - Projektteam / Referenzen 35 % (= 35 Punkte) - Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 05 % (= 05 Punkte) (4) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankam, wurden wie folgt präzisiert: Projektteam / Referenzen Es ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die projektleitende Person sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen. Es ist darzustellen, welche Leistungsbestandteile jeweils durch die projektleitende Person und die Projektmitarbeitenden zu welchen Anteilen erbracht werden. Die projektleitende Person fungiert gegenüber der Auftraggeberin als zentraler verantwortlicher Ansprechpartner. Um eine kontinuierliche Bearbeitung sicherzustellen, ist die Vertretungsregel darzulegen. Das Projektteam muss - einschließlich der projektleitenden Person - insgesamt mindestens 3 Personen umfassen. Für jedes Mitglied des Projektteams (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist mindestens eine persönliche Referenz darzulegen. Hierzu sind Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt zu machen. Es können nur solche Referenzen berücksichtigt werden, die inhaltlich mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Insofern gelten die folgenden Mindestanforderungen: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Referenzen als Unterauftragnehmer sind zugelassen. Insgesamt können 35 Punkte erreicht werden, die sich auf 5 Referenzen mit einer Maximalpunktzahl von jeweils 7 aufteilen. Sofern mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden lediglich die 5 höchstbewerteten Referenzen berücksichtigt. Jede Referenz wird wie folgt bewertet: - Anzahl der Fahrzeuge (kleinste betrieblich eingesetzte fahrende Einheit; "Triebwagen" oder E-Loks mit Wagen mit jeweils mindestens 2 Wagenkästen) ab 10 Fahrzeugen: 1 Punkt, ab 30 Fahrzeugen: 3 Punkte, ab 50 Fahrzeugen: 4 Punkte, ab 70 Fahrzeugen: 5 Punkte - Beinhaltet die Referenz neben der Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung auch die Ausschreibung und Vergabe der Instandhaltung der Fahrzeuge (Anforderung an Instandhaltungsprozess, Werkstattanforderungen u.Ä.): 1 Punkt - Anzahl der beteiligten Bundesländer/Aufgabenträgerorganisationen/EVUs mehr als 1: 1 Punkt Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV Das Konzept musste Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Als gutachterliche Stellungnahme im Sinne dieses Unterkriteriums gilt ein schriftliches, fachlich begründetes Gutachten, das - sich inhaltlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bezieht, - eine rechtliche Bewertung, Analyse oder Empfehlung zu einer oder mehreren konkreten Fragestellungen enthält, - nach dem 01.01.2015 erstellt oder finalisiert wurde, - von der benannten projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden verfasst oder maßgeblich mit verfasst wurde, - im Auftrag eines Dritten erstellt wurde (z. B. Aufgabenträger, Verkehrsverbund, Landesbehörde, Eisenbahnverkehrsunternehmen). Jede Stellungnahme kann nur einmal in die Wertung einfließen, auch wenn mehrere beteiligte Personen des Projektteams diese erstellt haben. Pro nachgewiesene gutachterliche Stellungnahme wird 1 Punkt vergeben. Maximal können zu diesem Unterkriterium 5 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bearbeitungskonzept
Beschreibung: (1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. (2) Die abgefragten Angaben waren direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es war ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgte nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben: 0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben. 2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben. 3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten. Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan mit Zuschlag an den Fahrzeughersteller im Jahr 2029, Darstellung der terminlichen Abhängigkeiten der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt. 1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten. 2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten. 3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt. 4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: (1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 waren Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese fanden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen waren nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. (3) Am Präsentationstermin mussten die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins betrug für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine hat die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen gestellt, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wurde gesondert bewertet. Insoweit galt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltete keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität