Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Generalplanungsleistungen LP 2-9 - ID25222Syn

162033-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Generalplanungsleistungen LP 2-9 - ID25222Syn
OJ S 47/2026 09/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanungsleistungen LP 2-9 - ID25222Syn
Beschreibung: Das denkmalgeschützte Gebäude Haus 8.2 des KMV Berlin soll kernsaniert werden. Das genehmigte Bedarfsprogramm wird zum Zeitpunkt der Vergabeveröffentlichung vorliegen. Für die weitere Planung werden die hochbaulichen Planungssparten bei einem GP zusammengeführt. Die GP-Leistungen umfassen die Objektplanung/Architektur,TGA, Tragwerksplanung, Bauphysik, Bau- und Raumakustik und die Freianlagenplanung.
Kennung des Verfahrens: a44efb4a-8e23-4453-a067-16f7e15c3b70
Interne Kennung: VM_25222_VgV_VmT_Syn
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Olbendorfer Weg 70
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V - Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: - hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen. 8) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahl bei Punktgleichstand: Sollten mehrere Bewerber/Bewerberinnen an der letzten zu vergebenen Rangposition die gleiche Punktzahl erreichen, werden diese Bewerber/Bewerberinnen zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen, auch wenn dadurch die Höchstzahl überschritten wird. 11) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 12) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 13) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Generalplanungsleistungen LP 2-9
Beschreibung: Das denkmalgeschützte Gebäude Haus 8.2 des KMV Berlin soll kernsaniert werden. Das genehmigte Bedarfsprogramm wird zum Zeitpunkt der Vergabeveröffentlichung vorliegen. Für die weitere Planung werden die hochbaulichen Planungssparten bei einem GP zusammengeführt. Die GP-Leistungen umfassen die Objektplanung/Architektur,TGA, Tragwerksplanung, Bauphysik, Bau- und Raumakustik und die Freianlagenplanung.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt (s. Vertrag 3.3). Mit Beauftragung wird nur die Leistungsstufe 1 (nur Leistungsphase 2) abgerufen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Olbendorfer Weg 70
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13403
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 87 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [4.1] A: Befähigung zur Berufsausübung Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen; b) Erklärung zur Eintragung in Handels– oder Berufsregister; c) Verfügt über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens; d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB. [4.1.1] Eintrag in einem einschlägigen Berufsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (z.B. das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“) [4.1.2] Bei Dienstleistungsaufträgen: Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation Ist die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Z.B. Präqualifikation PQ, AVPQ, Unternehmer und Lieferantenverzeichnis ULV
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [4.2] B: Angaben zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit [4.2.1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [4.2.2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: [4.2.1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der ZEEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der ZEEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann (siehe Folgetext). Eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Schließt eine Bewerbergemeinschaft keine zu den oben genannten Bedingungen angegebene Berufshaftpflichtversicherung ab, muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. [4.2.2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV: Anzugeben ist der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung jeweils in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) sowie der entsprechende Durchschnittliche Jahresumsatz (netto) dieser letzten 3 Jahre. Geforderte Mindeststandards: [zu 4.2.1] Ein Bewerber muss die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen; [zu 4.2.2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2025/2024/2023) von mindestens 1 Mio. EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [4.3] C: Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [4.3.1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [4.3.2] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [4.3.1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, Angaben zu: Gefordert werden Referenzen des hauptverantwortlichen Unternehmens in Bezug auf die zu erbringenden Leistungen. Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe der Leistungsphase 8 der HOAI an den AG, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), Anforderungsgrad (Honorarzone), Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich/privat), Tel./E-Mail. - Zur Wertung wird nur die am besten bewertete Referenz nach den genannten Kriterien / Unterkriterien herangezogen. [4.3.2] Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2025/2024/2023) Beschäftigten des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und /oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Ingenieur. Geforderte Mindeststandards [zu 4.3.1] Die Bewertung aller Referenzprojekte erfolgt nur, wenn die übergeordneten, zwingenden Bedingungen 4.3.1 a) bis e) an die Gesamtheit der 2 bis 3 Referenzen erfüllt werden: a) Mind. 1 Referenz wurde als Generalplaner erbracht (Objektplanung Gebäude plus mind. 3 HOAI-Planungsdisziplinen). b) Bei mind. 2 Referenzen ist die Leistungsphase 8 abgeschlossen. c) Mind. 1 Referenz liegt in der Honorarzone IV. d) Mind. 1 Referenz war ein Umbau oder eine Instandsetzung gem. § 2 HOAI. e) Mind. 1 Referenz wurde für einen öffentlichen AG (gem. § 99 GWB) erbracht. (Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers.) Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle zwingenden Bedingungen für die Bewertung einer Referenz a) bis e) erfüllt sind: a) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro (Objektplanung Gebäude) oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Persönliche Referenzen von Mitarbeitenden, die diese im Auftrag anderer Büros bearbeitet haben, dürfen an dieser Stelle nicht eingereicht werden. b) Die Referenz wird bzw. wurde nach dem 31.12.2015 übergeben. c) Die Fläche der Referenz beträgt mind. 5.000 m² BGF. d) Es sind mind. die Leistungsphasen 2-8 nach HOAI beauftragt worden. e) Das Referenzprojekt befindet sich mindestens in Leistungsphase 5. (Nichterfüllung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz.) [zu 4.3.2] Der Bewerber muss folgende Bedingungen erfüllen: - [4.3.2.1] Die Anzahl der beschäftigten Ingenieure und/oder Architekten muss im Mittel der letzten 3 Jahren (2025/2024/2023) mindestens 8 Beschäftigte (unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente) betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: [4.3] C: Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [4.3.1.1 - 4.3.1.3] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Auswahlkriterien [zu 4.3.1.1 - 4.3.1.3] Die nachfolgend genannten Eignungskriterien unterliegen einem Punktesystem, mit welchem der Bewerber insgesamt 300 Punkte erzielen kann. Die 3-7 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen aufgefordert. Für jedes einzelne Referenzprojekt, welches die Mindestanforderungen erfüllt, kann eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. Die Bewertung der bis zu 3 Referenzen erfolgt nach folgender Aufschlüsselung: Referenz 1: max. 100 Pkt. [4.3.1.1.1] 10 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären Unterbringung und Versorgung von Menschen zur medizinischen Behandlung ohne erhöhte Sicherungsanforderungen; z.B.: geschlossene Psychiatrie, Bettenhaus eines Krankenhauses, Pflegeheim, Rehaklinik oder [4.3.1.1.1] 20 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären, längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Menschen zur Resozialisierung unter Anforderungen an den Selbstschutz, Schutz des Personals und der Allgemeinheit mit erhöhten Sicherungsanforderungen; z.B.: Maßregelvollzug (Forensik), Haftanstalt [4.3.1.1.2] 20 Pkt. = Denkmalschutz: Die Referenz ist ein Baudenkmal. [4.3.1.1.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Umbau oder eine (Teil-)Instandsetzung mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion und Bestand [4.3.1.1.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Darüber hinaus wurde bei der Maßnahme die Technische Ausrüstung vollumfänglich instandgesetzt im Sinne einer Grundinstandsetzung [4.3.1.1.4] 20 Pkt. = Die Referenz wurde als Generalplanung durchgeführt, bei der neben der Objektplanung Gebäude mind. 3 weitere HOAI-Planungsdisziplinen beteiligt waren. [4.3.1.1.5] 20 Pkt. = Es handelt sich um eine öffentliche Baumaßnahme, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. Referenz 2: max. 100 Pkt. [4.3.1.2.1] 10 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären Unterbringung und Versorgung von Menschen zur medizinischen Behandlung ohne erhöhte Sicherungsanforderungen; z.B.: geschlossene Psychiatrie, Bettenhaus eines Krankenhauses, Pflegeheim, Rehaklinik oder [4.3.1.2.1] 20 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären, längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Menschen zur Resozialisierung unter Anforderungen an den Selbstschutz, Schutz des Personals und der Allgemeinheit mit erhöhten Sicherungsanforderungen; z.B.: Maßregelvollzug (Forensik), Haftanstalt [4.3.1.2.2] 20 Pkt. = Denkmalschutz: Die Referenz ist ein Baudenkmal. [4.3.1.2.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Umbau oder eine (Teil-)Instandsetzung mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion und Bestand [4.3.1.2.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Darüber hinaus wurde bei der Maßnahme die Technische Ausrüstung vollumfänglich instandgesetzt im Sinne einer Grundinstandsetzung [4.3.1.2.4] 20 Pkt. = Die Referenz wurde als Generalplanung durchgeführt, bei der neben der Objektplanung Gebäude mind. 3 weitere HOAI-Planungsdisziplinen beteiligt waren. [4.3.1.2.5] 20 Pkt. = Es handelt sich um eine öffentliche Baumaßnahme, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. Referenz 3: max. 100 Pkt. [4.3.1.3.1] 10 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären Unterbringung und Versorgung von Menschen zur medizinischen Behandlung ohne erhöhte Sicherungsanforderungen; z.B.: geschlossene Psychiatrie, Bettenhaus eines Krankenhauses, Pflegeheim, Rehaklinik oder [4.3.1.3.1] 20 Pkt. = Nutzung: Die Referenz ist ein Gebäude zur stationären, längerfristigen Unterbringung und Versorgung von Menschen zur Resozialisierung unter Anforderungen an den Selbstschutz, Schutz des Personals und der Allgemeinheit mit erhöhten Sicherungsanforderungen; z.B.: Maßregelvollzug (Forensik), Haftanstalt [4.3.1.3.2] 20 Pkt. = Denkmalschutz: Die Referenz ist ein Baudenkmal. [4.3.1.3.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Umbau oder eine (Teil-)Instandsetzung mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion und Bestand [4.3.1.3.3] 10 Pkt. = Bauen im Bestand: Darüber hinaus wurde bei der Maßnahme die Technische Ausrüstung vollumfänglich instandgesetzt im Sinne einer Grundinstandsetzung [4.3.1.3.4] 20 Pkt. = Die Referenz wurde als Generalplanung durchgeführt, bei der neben der Objektplanung Gebäude mind. 3 weitere HOAI-Planungsdisziplinen beteiligt waren. [4.3.1.3.5] 20 Pkt. = Es handelt sich um eine öffentliche Baumaßnahme, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. (Angaben zur Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten werden erst in der 2. Stufe abgefragt) Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualifikation und Einsatz des betrauten Personals
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Projekteinschätzung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/03/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/199500
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit Teilnahmeantrag eine Erklärung (ZEEE) aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901733342
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4ed5053d-7b81-42bf-bac5-5aef9a449faa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2026 09:16:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 162033-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/03/2026