Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Schrankausgabesystem

157118-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Schrankausgabesystem
OJ S 46/2026 06/03/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schrankausgabesystem
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow, die Caritas-Klinik Dominikus Berlin Reinickendorf, die Caritas Klinik St. Anna Berlin-Charlottenburg und die Caritas Klinik St. Marien Brandenburg. In diesen Kliniken der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH wird aus Gründen einer effizienteren Umsetzung und hygienischen Gesichtspunkten für die Mitarbeiterwäsche ein dezentrales Schrankausgabesystem, als Teilleistung im Rahmen einer Gesamtleistung, eingeführt.
Kennung des Verfahrens: 70c84783-113f-4756-a180-5ab1b98b7fd7
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48921000 Automatisierungssystem, 48810000 Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Schrankausgabesystem
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow, die Caritas-Klinik Dominikus Berlin Reinickendorf, die Caritas Klinik St. Anna Berlin-Charlottenburg und die Caritas Klinik St. Marien Brandenburg. In diesen Kliniken der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH wird aus Gründen einer effizienteren Umsetzung und hygienischen Gesichtspunkten für die Mitarbeiterwäsche ein dezentrales Schrankausgabesystem, als Teilleistung im Rahmen einer Gesamtleistung, eingeführt.
Interne Kennung: 2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48921000 Automatisierungssystem
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Eine Direktvergabe der Beschaffung an den vorgesehenen Auftragnehmer ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV gerechtfertigt, da aus technischen Gründen nur dieses Unternehmen als Gesamtdienstleister die Leistung erbringen kann. Im Zuge eines Auswahlprozesses entschied sich die Auftraggeberin die Wäschereidienstleistung sowie die Beschaffung eines Schrankausgabesystems für Poolbekleidung im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Gesamtdienstleister zu vergeben. Die Wäschereidienstleistung als Teilleistung dieser Gesamtvergabe unterliegt aus organisatorischen Gründen nicht dem EU-Vergaberecht, während die Teilleistung bezüglich der Beschaffung des Schrankausgabesystems grundsätzlich dem EU-Vergaberecht unterliegt. Diese Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf die Vergabe der Teilleistung zur Beschaffung des Schrankausgabesystems. Die Vergabe des Schrankausgabesystems mit den Wäschereidienstleistungen als Gesamtvergabe ist technisch notwendig und begründet sich wie folgt. Die Software des Schrankausgabesystems wird sich im ständigen Datenaustausch mit der Wäschereidienstleistungssoftware befinden. Als Teil der Leistung der Wäschereidienstleistungen werden entsprechend die Bewegungs‑ und Bestandsdaten geliefert, während das Schrankausgabesystem die jeweiligen Entnahme‑ und Rückgabedaten zurückmeldet. Diese Daten werden auf einer zentralen Plattform zusammengefügt, auf die auch die Kliniken selbst Zugriff haben. Werden an dieser Stelle mehrere Anbieter eingebunden, entstehen dabei häufig Herausforderungen bei den technischen Schnittstellen. Insbesondere erhöht sich das Risiko von technischen Kompatibilitätsproblemen und daraus resultierende falsche Bestandsangaben im System, blockierte Schränke oder das Nichterkennen von Textilien. Dadurch besteht die Gefahr von Verletzungen der Qualitäts- und Sicherheitsstandards, da für den klinischen Arbeitsalltag nicht ausreichend saubere Berufsbekleidung bereitsteht und es somit zu verzögerten Arbeitsabläufen und darüber hinaus Hygieneproblemen kommen kann. Diese Risiken können durch die Gesamtvergabe ausgeschlossen werden, da infolgedessen, eine aufeinander abgestimmte Datenplattform hinsichtlich der digitalen und softwarebasierten Schnittstellen, zwischen den Teilleistungen vorliegt. Auf diese Weise wird ein reibungsloser Ablauf des Datenaustausches gewährleistet. Ein organisatorisches Risiko besteht in der Entstehung von Differenzen zwischen den verschiedenen Anbietern, die einen reibungslosen Ablauf der gegenseitig zu erbringenden Leistungen stören. Für die Auftraggeberin ist ein reibungsloser Ablauf unerlässlich, um die zuverlässige Einsatzbereitschaft hinsichtlich der Patientenversorgung durch das Ärzte – und Pflegepersonal zu gewährleisten. Dieses Risiko wird durch die Gesamtvergabe ausgeschlossen, da eine Gesamtverantwortlichkeit bezüglich aller Angelegenheiten, die einen reibungslosen Ablauf gewährleisten, gegeben ist. Dies betrifft insbesondere das gemeinsame Risikomanagement für Planung, Integration, Betrieb und Funktionsfähigkeit des Systems und des organisatorischen Ablaufes. Auch wird dieses Risiko dadurch minimiert, dass es bei auftretenden Schwierigkeiten diesbezüglich, einen zentralen und allesamt zuständigen Ansprechpartner für die Auftraggeberin gibt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Gesamtvergabe ist der Schutz der Daten des Klinikpersonals. Bei mehreren Vertragspartnern werden mehrere Datenschutzregelungen vereinbart. Dadurch entsteht das Risiko, dass die vertraglichen Regelungen zur Datenverarbeitung nicht vollständig aufeinander abgestimmt sind. Dies kann zu Nichtübereinstimmungen in Bezug auf Umfang, Zweck, Sicherheitsmaßnahmen oder Verantwortlichkeiten führen. Insbesondere besteht das Risiko für widersprüchliche oder fehlende technische und organisatorische Maßnahmen oder auch unklare oder doppelt geregelte Verantwortlichkeitsstrukturen. Die Gesamtvergabe gewährleistet einen einheitlichen und somit lückenlosen Datenschutz der Mitarbeiter, die im Rahmen des einzusetzenden Schrankausgabesystems personenbezogene Daten abgeben müssen. Datenschutzrechtliche Verstöße werden durch einen Gesamtdienstleister minimiert, da es einheitlich aufeinander abgestimmte Vereinbarungen gibt und die Zuständigkeiten zur Behebung von diesbezüglichen Risiken zentral geregelt sind. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter hat oberste Priorität und wird durch die Einführung einer einheitlichen Datenschutzregelung in besonderer Weise Rechnung getragen. Die Beschaffung eines Schrankausgabesystems setzt zwar grundsätzlich die Durchführung eines offenen Verfahrens bzw. eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb voraus, § 119 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV gerechtfertigt, da aus technischen Gründen hinsichtlich der Teilleistung des Schrankausgabesystems eine Gesamtvergabe mit der Teilleistung der Wäschereidienstleistung zwingend geboten und somit kein isolierter Wettbewerb für die Teilleistung des Schrankausgabesystems vorhanden ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Elis GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag 01

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Registrierungsnummer: DE181121092
Abteilung: Caritas-Klinik Maria Heimsuchung, Breite Str. 46/47, 13187 Berlin; Caritas Klinik St. Anna Pillkaller Allee 1,14055 Berlin-Charlottenburg; Caritas-Klinik Dominikus Kurhausstraße 30,13467 Berlin; Caritas Klinik St. Marien, Bergstraße 1-3, 14770 Brandenburg (Havel)
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 030 40920
Internetadresse: www.caritas-gesundheit.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Elis GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 211 079 601
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Elis GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: DE296830277
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03090138316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51a7b919-2196-4a08-b561-8feedb03173e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 15:56:46 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 157118-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 46/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2026