Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Markterkundung einer Grunderwerbssoftware

157131-2026 - Planung
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Markterkundung einer Grunderwerbssoftware
OJ S 46/2026 06/03/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: die Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Markterkundung einer Grunderwerbssoftware
Beschreibung: Die Markterkundung zum oben genannten Titel dient der Überprüfung des Marktes zur Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens. Geprüft werden soll, ob die Anforderungen der Auftraggeberin von mehreren Unternehmen erfüllt werden können. Unternehmen, welche sich in der Lage sehen, die im Abschnitt 3.1 der hiesigen Bekanntmachung angeführten Anforderungen vollständig zu erfüllen, haben dies bis spätestens [10.04.2026] per E-Mail dem IT-Einkauf der Auftraggeberin mitzuteilen: fu-zen-einkauf-it@autobahn.de Mit der vorgenannten Mitteilung an den IT-Einkauf hat das Unternehmen den Namen, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft anzugeben sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung einzureichen. Ferner hat das Unternehmen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse für den weiteren Kontakt anzugeben. Nach form- und fristgemäß erfolgter Mitteilung erhält das entsprechende Unternehmen vom IT-Einkauf der Auftraggeberin umgehend an die angegebene Kontaktstelle per E-Mail einen Fragenkatalog übersandt, den das Unternehmen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen an den IT-Einkauf der Auftraggeberin zurückzusenden hat. Verspätet übermittelte Antworten können unberücksichtigt bleiben. Die Auftraggeberin wird die fristgemäß eingegangenen Antworten des Unternehmens prüfen und bei Bedarf zu Markterkundungsgesprächen einladen, die online als Videokonferenz oder als Präsenztermin persönlich am Sitz der Auftraggeberin erfolgen können. Die Auftraggeberin behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung vor, Rückfragen zu stellen, Aufklärungen und Nachforderungen vorzunehmen. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse von der Auftraggeberin abschließend evaluiert und im Rahmen des beabsichtigten Vergabeverfahrens berücksichtigt. Stellt sich nach Abschluss der Markterkundung heraus, dass die Anforderungen der Auftraggeberin tatsächlich nur von einem Unternehmen erfüllt werden können, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit dem betroffenen Unternehmen durchgeführt, andernfalls eine wettbewerbliche Vergabe.
Interne Kennung: BEK-2026-0013
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

3. Teil

3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: Markterkundung einer Grunderwerbssoftware
Beschreibung: Für die Abwicklung komplexer Grunderwerbsprozesse - von der GE‑Planung über Besitzsicherung, Realisierung und Schlussvermessung bis hin zur Messungsanerkennung und Schlusszahlung - wird eine leistungsfähige, integrierte Softwarelösung benötigt. Ebenso wichtig ist eine effiziente Verwaltung der erworbenen Liegenschaften, einschließlich Entbehrlichkeitsprüfung, Vermögensrechnung, Gebühren‑ und Pachtmanagement. Die Markterkundung soll potenzielle Softwareprodukte identifizieren, die diese durchgängigen fachlichen Abläufe ganzheitlich unterstützen und eine medienbruchfreie Bearbeitung über alle Prozessschritte hinweg ermöglichen. Die Software muss für die Auftraggeberin die folgenden Aufgaben und Anforderungen erfüllen: - Gefordert wird die Entwicklung einer umfassenden Grunderwerbssoftware oder die Anpassung der bestehenden Lösung GE/Office 7, die den gesamten Prozess der Besitzsicherung digital abbildet und steuert. Die Software muss in der Lage sein, Projektinformationen aus SAP zu empfangen und Planungsdaten für die Besitzsicherung (konform zur Richtlinie RE2012) in den Formaten OKSTRA und BIM zu übernehmen. - Ein Kernmerkmal ist die Erstellung aller notwendigen Unterlagen zur Besitzsicherung unter Verwendung unternehmenseigener Vorlagen. Dazu zählen unter anderem Kauf-, Tausch-, Dienstbarkeits- und Verkaufsverträge, Bauerlaubnisse, Landverzichtserklärungen sowie Anträge für Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren. Die Software soll zudem die Bearbeitung von Lageplänen zur Anpassung an den aktuellen Verhandlungsstand ermöglichen. Darauf aufbauend müssen für die jeweiligen Vertragswerke spezifische Pläne erstellt werden, die nach Art der Inanspruchnahme gegliedert, in verschiedenen Formaten (A4, A3, Plot) ausgegeben und auf einem Orthofoto visualisiert werden können. - Für die Schadensermittlung ist eine Schnittstelle zur Übergabe von Koordinatendaten an die ADU-App der BIMA erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Funktionsbereich ist das Finanzmanagement: Die Software muss die Berechnung von Abschlags- und Schlusszahlungen unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gesetze beherrschen, Zahlungen an verschiedene Empfänger aufteilen und Zahlungsvorgänge über eine SAP-Schnittstelle abwickeln. - Zur zentralen Verwaltung und für das Controlling sind eine Anbindung an eine elektronische Akte (EIM), Abfragemöglichkeiten zu Projektständen (Besitzsicherung, Ausgaben, Zwangsverfahren) sowie deren Visualisierung über ein Dashboard und thematische Karten notwendig. Der Workflow muss die Übergabe erworbener Flurstücke an die Liegenschaftsverwaltung (GE/Office 7 LV) sowie die Übernahme von Flurstücken aus diesem System für Tausch- und Verkaufszwecke nahtlos unterstützen. - Eine zentrale Anforderung ist, dass die Software Daten aus unterschiedlichen Planungssoftwaresystemen so intelligent aufbereiten kann, dass sie ohne signifikanten manuellen Nachbearbeitungsaufwand direkt für den Grunderwerb nutzbar sind. Dies beinhaltet insbesondere die Fähigkeit, systeminhärente Flächendifferenzen - die zwischen den amtlichen Angaben aus Grundbuch und Kataster sowie den geometrisch berechneten Flächen entstehen - automatisch abzugleichen und auszugleichen. Zudem muss die Software nach der Verschneidung von Planungsgeometrien mit Flurstücken die resultierenden Nachkommastellen der Flächenwerte nach definierten Regeln präzise runden können, um konsistente und verlässliche Daten für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung zu gewährleisten. - Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist entscheidend. Die Software muss über eine eigene, granulare Rollen- und Rechteverwaltung verfügen und zusätzlich den Zugriff auf die Berechtigungsverwaltung des Windows-Verzeichnisdienstes (Active Directory) unterstützen, um eine nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur zu ermöglichen. Zudem ist die offizielle Freigabe für den Einsatz im Straßenbau im Bereich der Bundesfernstraßen eine zwingende Voraussetzung. Schließlich muss die gesamte Lösung - sowohl die Software selbst als auch die zugrundeliegende IT-Infrastruktur - darauf ausgelegt sein, den kontinuierlichen Betrieb für mindestens 250 Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Dies umfasst die garantierte Lauffähigkeit und Stabilität des Systems, eine hohe Erreichbarkeit des Supports bei Problemen sowie die konsequente Sicherstellung der Datensicherheit.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
3.1.3.
Dauer
Laufzeit: 48 Monate
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. Einem Dokument, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine Übersetzung beizufügen. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen im Rahmen oder durch das hiesige Markterkundungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet. Das gilt insbesondere auch für die Erarbeitung der Antworten auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Fragenkatalog oder etwa der Teilnahme an Markterkundungsgesprächen. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Markterkundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 5. Rückfragen zum Markterkundungsverfahren sind per E-Mail an den IT-Einkauf der Auftraggeberin zu richten (fu-zen-einkauf-it@autobahn.de). 6. Fragen oder Inhalte/Antworten des Unternehmens, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche ersichtlich zu kennzeichnen. 7. Die Auftraggeberin behält sich vor, die im Abschnitt 3.1 der hiesigen Bekanntmachung angeführten Anforderungen zu ändern, näher zu präzisieren, zu konkretisieren, zu ergänzen, in einzelnen Punkten aufzuheben und zu verschärfen. 8. Die Auftraggeberin behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung vor, den sich gemäß Abschnitt 2.1 der hiesigen Bekanntmachung ordnungsgemäß beteiligten Unternehmen Rückfragen zu stellen, sowie Aufklärungen und Nachforderungen vorzunehmen. Das Recht der Auftraggeberin, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der eingereichten Antworten zum Fragenkatalog. Die Unternehmen bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich. 9. Die Auftraggeberin ist berechtigt, in den ggf. stattfindenden Markterkundungsgesprächen externe Personen als Berater hinzuzuziehen. Die Ergebnisse etwaiger Markterkundungsgespräche werden von der Auftraggeberin für die interner Dokumentation protokolliert. 10. Alle Unterlagen, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit dem hiesigen Markterkundungsverfahren von der Auftraggeberin überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin nicht für andere Zwecke verwendet werden. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. 11. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet.
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 64 096-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 640960
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID: DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 640960
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18934c0f-5026-4c4a-a805-b42aef81391b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 15:32:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 157131-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 46/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 05/03/2026