5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE zweimalig um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/02/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Ziff. 4.4.1 Verfahrensbeschreibung - Personal (Gewichtung = 25 %) - Unterkriterium 1: Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (15 von 25%) Anzugeben sind für die vorgesehene Projektleitung und Stellvertretung: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind. - Unterkriterium 2: Kernteam, 3-5 Personen (10 von 25 %) Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Arbeitsabläufe und -organisation
Beschreibung: Ziff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsabläufe und -organisation (Gewichtung = 15 %) Das Angebot muss zudem detaillierte Erläuterungen zur für den Auftrag vorgesehenen Arbeitsorganisation und zu den Arbeitsabläufen enthalten, und zwar: - Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektteams (d.h. auch über das Kernteam hinausgehend). - Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe. Wie wird die bedarfsorientierte Verfügbarkeit einer für die Leistungserbringung erforderlichen Zahl von Mitarbeitenden sichergestellt? Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie wird mit Phasen geringer Auslastung umgegangen, ohne dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam personell abgebaut wird? - Ausführungen zur Einbindung gegebenenfalls vorgesehener Unterauftragnehmer unter Beachtung der Nutzung anderer Rahmenvereinbarungspartner des BMWE. - Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern und ggf. Unterauftragnehmern reibungslos funktioniert. - Es ist detailliert darzulegen, welche Rolle die Projektleitung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten einnimmt, welche Zeitanteile sie dem Auftrag widmen kann und welche Stellvertretungsregelungen getroffen werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitung/ Stellvertretung bei Bedarf überwiegend den ausge-schriebenen Leistungen widmen kann. - Eine präzise Darstellung der Mechanismen, mithilfe derer bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beispielaufgaben
Beschreibung: Ziff. 4.2.3 Verfahrensbeschreibung - Beispielaufgaben (Gewichtung = 50 %) Das Thema der Aufgaben wird ausschließlich allen erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zeitgleich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Arbeitsproben/ Entwürfe können ggf. als Anlage im pdf-Format eingereicht werden. Die im Zuge der Bearbeitung der Beispielaufgaben erarbeiteten Arbeitsprodukte werden im Falle der Zuschlagserteilung nicht zwingend Gegenstand eines späteren Abrufs aus dem Rahmenvertrag sein. Es steht dem BMWE aber frei, Leistungen auf dieser Grundlage abzurufen. Dies gilt auch für die Arbeitsprodukte derjenigen Bieter, denen kein Zuschlag erteilt wird. Alle Bieter übertragen dem BMWE die in Ziff. 6 des Vertragsentwurfs genannten Rechte an den von ihnen im Zuge der Angebotsbearbeitung erstellten Arbeitsprodukten. Die erlaubte Nutzung schließt ausdrücklich die Bearbeitung und Weiterentwicklung durch (künftige) Rahmenvertragspartner des BMWE zur öffentlichkeitswirksamen Verwendung durch das BMWE ein. - Aufgabe 1 - Ziff. 4.2.3.1 Verfahrensbeschreibung "Strategische Kommunikationsberatung" (Gewichtung = 20%) - Aufgabe 2 - Ziff 4.2.3.2 Verfahrensbeschreibung "Entwurf einer Kampagne" (Gewichtung = 30%) Unterkriterium 1: Konzepterstellung und Ablauf der fiktiven Beispielaufgabe (10 von 30 %) Unterkriterium 2: Medienauswahl und Zielgruppenorientierung (10 von 30 %) Unterkriterium 3: Kampagnenumsetzung (10 von 30 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation des Kampagnenentwurfs
Beschreibung: Ziff. 4.2.4 Verfahrensbeschreibung - Präsentation des Kampagnenentwurfs (Gewichtung = 10 %) Sofern nach Auswertung der schriftlichen Angebote rein rechnerisch noch mehrere Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen, können die entsprechenden Bieter zu einer Präsentation der als Beispielaufgabe ausgearbeiteten Kampagne eingeladen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 5 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes - Vergabekammer des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWE, Referat Z-FV-Vg - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie