5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 werden die Leistungsphasen 4 bis 8 optional ganz oder teilweise, jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten. Es sind besondere Leistungen zu übernehmen, unter anderem: - Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren - Erstellung von 3 Visualisierungen Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag optional zu erweitern und auch die 2. Bauphase mit geschätzten Baukosten von 2.693.025,00 € zu beauftragen. Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Egelpfuhlgraben-Grünzug Süd
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13581
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Personalkonzept, Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter, Bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise
Beschreibung: Darstellung der Herangehensweise unter der Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bspw. Anhand von vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Aufgabestellung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kosten, Termine, Qualitäten
Beschreibung: Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten, sowie Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentationen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Stundensätze
Beschreibung: Stundensätze
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bezirksamt Spandau von Berlin