Deutschland – Dienstleistungen im technischen Bereich – Dynamisches Beschaffungssystem für die Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften (vgl. weiter gem. Anhang Liste Auftraggeber)

124254-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im technischen Bereich – Dynamisches Beschaffungssystem für die Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften (vgl. weiter gem. Anhang Liste Auftraggeber)
OJ S 37/2026 23/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Eins GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Apartment
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: weitere gem. Anlage B03_Objektliste_Auftraggeber und Eigentümer_001-26-DNY-GE
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Dynamisches Beschaffungssystem für die Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften (vgl. weiter gem. Anhang Liste Auftraggeber)
Beschreibung: Die Berlinovo beabsichtigt, im Rahmen dieses Dynamischen Beschaffungssystems Leistungen der Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften zu beschaffen. Es handelt sich um Leistungen der „Mengen und Massenerfassung der technischen und baulichen Anlagen“ für über 60 Gewerbeobjekte. Die berlinovo beabsichtigt die Beauftragung jeweils in Einzelabrufen. Die bekanntgegebene Anzahl der Objekte ist eine Schätzung, die nach oben und nach unten stark schwanken kann. Die Berlinovo ist nicht zur Beauftragung einzelner oder aller Leistungen verpflichtet. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch konkrete Beauftragung mit konkreten Leistungen im Einzelfall. Das Dynamische Beschaffungssystem läuft ab wie in § 22 ff. VgV beschrieben (Grobdarstellung): • Bekanntmachung des Dynamischen Beschaffungssystems • Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen Die Marktteilnehmer sind während des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit berechtigt, Teilnahmeanträge abzugeben. Nach Bekanntmachung ist die Berlinovo jedoch erstmals nach 30 Kalendertagen berechtigt, Abrufe aus dem Dynamischen Beschaffungssystem zu tätigen. Die Berlinovo wird die Teilnahmeanträge prüfen und die Bewerber je nach Ergebnis der Eignungsprüfung zulassen. Die Berlinovo wird die Bewerber unverzüglich über das Ergebnis der Prüfung informieren. Die Berlinovo kann die jeweiligen Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem erst nach positiver Prüfung deren Eignung für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots berücksichtigen. Die Marktteilnehmer sind demnach angehalten, sich frühzeitig mit einem Teilnahmeantrag an dem Dynamischen Beschaffungssystem zu beteiligen. • Abfrage von Angeboten Die Berlinovo darf die Teilnehmer des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgemachten Festlegungen (insb. Fristen) und Zuschlagskriterien sind für die jeweilige Aufforderung verbindlich. Die Berlinovo wird die im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems eingehenden Angebote nach in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewerten. Die Berlinovo behält sich neben der Wertung nach dem Preis außerdem vor, die Angebote auch nach qualitativen Kriterien (z. B. Projektteam und/oder Konzepte) zu bewerten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags/Hinzutreten neuer Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem ist während der Laufzeit des Dynamischen Beschaffungssystems grundsätzlich immer möglich. Die Abgabe von Angeboten steht den Teilnehmern des Dynamischen Beschaffungssystems frei. Weitere Informationen zum Dynamischen Beschaffungssystem sind §§ 22 ff. VgV zu entnehmen. Einzelheiten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung sowie den vertraglichen Regelungen etc.) der jeweiligen Einzelabrufe zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 18bee0ac-49fc-4abb-87d1-8c9529c0309e
Interne Kennung: 001-26-DYN-GE
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Regelungen insb. des BerlAVG, des AufehnthG sowie des AEntG sind zwingend einzuhalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft: • dass sein/ihr Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • dass sein/ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde • dass sein/ihr Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. • dass sein/ihr Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV), • dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, • dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, • dass sein/ihr Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, • dass sein/ihr Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, • dass sein/ihr Unternehmen nicht versucht hat, • die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, • vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabe- verfahren erlangen könnte • dass sein/ihr Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, • dass sein/ihr oder mein/unser Unternehmen nicht von den Verbotstatbeständen des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 betroffen sind und diese bei der Ausführung des Auftrages beachten werden. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss des Teilnahmeantrags / Angebots zu entscheiden.
Betrug: Er/Sie erklärt, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), Ihm/Ihr ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber/Bewerber bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Er erklärt/Sie erklärt, dass ihm/ihr nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte sein/ihr Angebot in die engere Wahl für eine Beauftragung kommen, wird er/wird sie für die Abfrage beim Wettbewerbsregister die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) seiner/ihrer verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach Aufforderung des Auftraggebers mitteilen sofern nicht bereits mit Abgabe meines Angebots/Teilnahmeantrags erfolgt. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001, Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002, sowie Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011) eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de) veranlassen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Er/Sie erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen. Er/Sie erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters bzw. Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Er/Sie erklärt, dass sein/ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Dynamisches Beschaffungssystem für die Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Beschreibung: Die Berlinovo beabsichtigt, im Rahmen dieses Dynamischen Beschaffungssystems Leistungen der Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften zu beschaffen. Es handelt sich um Leistungen der „Mengen und Massenerfassung der technischen und baulichen Anlagen“ für über 60 Gewerbeobjekte. Die Berlinovo beabsichtigt die Beauftragung jeweils in Einzelabrufen. Die bekanntgegebene Anzahl der Objekte ist eine Schätzung, die nach oben und nach unten stark schwanken kann. Die berlinovo ist nicht zur Beauftragung einzelner oder aller Leistungen verpflichtet. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch konkrete Beauftragung mit konkreten Leistungen im Einzelfall. Das Dynamische Beschaffungssystem läuft ab wie in § 22 ff. VgV beschrieben (Grobdarstellung): • Bekanntmachung des Dynamischen Beschaffungssystems • Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen Die Marktteilnehmer sind während des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit berechtigt, Teilnahmeanträge abzugeben. Nach Bekanntmachung ist die Berlinovo jedoch erstmals nach 30 Kalendertagen berechtigt, Abrufe aus dem Dynamischen Beschaffungssystem zu tätigen. Die Berlinovo wird die Teilnahmeanträge prüfen und die Bewerber je nach Ergebnis der Eignungsprüfung zulassen. Die Berlinovo wird die Bewerber unverzüglich über das Ergebnis der Prüfung informieren. Die Berlinovo kann die jeweiligen Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem erst nach positiver Prüfung deren Eignung für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots berücksichtigen. Die Marktteilnehmer sind demnach angehalten, sich frühzeitig mit einem Teilnahmeantrag an dem Dynamischen Beschaffungssystem zu beteiligen. • Abfrage von Angeboten Die Berlinovo darf die Teilnehmer des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgemachten Festlegungen (insb. Fristen) und Zuschlagskriterien sind für die jeweilige Aufforderung verbindlich. Die Berlinovo wird die im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems eingehenden Angebote nach in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewerten. Die Berlinovo behält sich neben der Wertung nach dem Preis außerdem vor, die Angebote auch nach qualitativen Kriterien (z. B. Projektteam und/oder Konzepte) zu bewerten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags/Hinzutreten neuer Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem ist während der Laufzeit des Dynamischen Beschaffungssystems grundsätzlich immer möglich. Die Abgabe von Angeboten steht den Teilnehmern des Dynamischen Beschaffungssystems frei. Weitere Informationen zum Dynamischen Beschaffungssystem sind §§ 22 ff. VgV zu entnehmen. Einzelheiten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung sowie den vertraglichen Regelungen etc.) der jeweiligen Einzelabrufe zu entnehmen.
Interne Kennung: 001-26-DYN-GE
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Dynamische Beschaffungssystem beginnt mit seiner Bekanntmachung und endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer expliziten Kündigung der Berlinovo bedarf. Die Berlinovo behält sich vor, das Dynamische Beschaffungssystem 2 mal um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Das Ende des Dynamischen Beschaffungssystems hat keinen Einfluss auf die bis zu seinem Ende aus ihm beauftragten Leistungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Anzahl des Einsatzes von Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025. Mindestanforderungen: Mindestens 2 für vergleichbare Leistungen in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 durchschnittlich eingesetzte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 2

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025: belastbare Prognose) erwirtschaften Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung). Mindestanforderungen: Mindestens EUR 40.000 mit vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 durchschnittlich erwirtschafteter Umsatz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 40

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Bestandsaufnahme baulicher und technischer Anlagen • gewerbliche Nutzung Objekt • Fläche: mindestens 5.000 qm BGF • Abschluss der Leistung nicht vor 2020 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG • Bezeichnung und Anschrift Objekt • 250 technische/bauliche Anlagen in dem Objekt aufgenommen Als mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar versteht die Berlinovo insbesondere Leistungen für: • Einkaufs-, Fachmarkt- und Nahversorgungszentren • Ärztehäuser und Kliniken • Büro-, Wohn- und Geschäftshäuser • Spezialimmobilien wie Logistik, Hotel und Baumarkt/Versammlungsstätten • Verkaufsstätten Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss - trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers - in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Mindestvoraussetzungen: Kann der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nicht zwei wertungsfähige (den Mindestvoraussetzungen entsprechende) Referenzen abgeben, wird er nicht zum Dynamischen Beschaffungssystem zugelassen. Außerdem ist für die Zulassung zum Dynamischen Beschaffungssystem zwingende Voraussetzung, dass der Bewerber über sämtliche angegebenen und wertungsfähigen Unternehmensreferenzen (Unternehmensreferenzen 1 bis 5) hinweg jeweils mindestens ein Mal folgende Aspekte nachweisen kann: • Multi-Tenant-Objekt • Öffentlicher Auftraggeber • > 10.000 qm BGF (Gewerbe)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 2

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass: • er /sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen o EUR 7,5 Mio. für Personen und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p. a.) o EUR 5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p. a.) o EUR 1,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p. a.) o EUR 2,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (zweifach maximiert p. a.) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird, • er/sie über folgende technische Ausstattung verfügt: o QR-Codes (drucken, kleben, erfassen) o Laptop und/oder Tablet o Microsoft Office - Excel o Kamera (mind. 2K) o Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Arbeitsschutzschuhe, Bauhelm etc.) o geeignete - nachweislich geprüfte - Steigmittel • er/sie den Einsatz von Personal mit mindestens folgenden Merkmalen verbindlich zusagen: o Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der technischen Anlagenerfassung TGA (mindestens 4 Aufnahmen pro Jahr) o abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertige abgeschlossene Ausbildung in einem technischen Gewerk (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro, Sicherheitstechnik, usw.) o Aktuelle Kenntnis Normen und Richtlinien, mindestens DIN 276, VDMA 24176. o Erfahrung in der Bewertung technischer und baulicher Anlagen o Erfahrungen in der Feststellung von Instandhaltungsbedarfen Die Berlinovo behält sich vor, die Eigenerklärung durch geeignete Nachweise zu prüfen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 1
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet worden ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 99634 B
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Telefon: +4930254410
Fax: +4930254415050
Internetadresse: https://www.berlinovo.de/de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH
Registrierungsnummer: BGG
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Eins GmbH
Registrierungsnummer: Berlinovo Eins
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Grund GmbH
Registrierungsnummer: Berlinovo Grund GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Apartment
Registrierungsnummer: Berlinovo Apartment
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: weitere gem. Anlage B03_Objektliste_Auftraggeber und Eigentümer_001-26-DNY-GE
Registrierungsnummer: HRB 99634
Postanschrift: Linkstraße 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 52debdb9-0982-40ee-94d3-33716cd9d298 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/02/2026 16:06:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 124254-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 37/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/02/2026