Deutschland – Bewachungsdienste – Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)

115001-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bewachungsdienste – Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)
OJ S 34/2026 18/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)
Beschreibung: Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für die Liegenschaften des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn sowie die Erbringung von Sicherheitsdienstleitungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BPA. Um die Sicherheit der Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie bei Veranstaltungen - insbesondere mit Schutzpersonen - auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll im Fall einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles technisches Equipment, zugehöriges Bedienpersonal sowie zusätzliches Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: f45a3607-59df-45f5-81d3-4e140d1c1502
Interne Kennung: 14022#00003#0029
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ein Verstoß gegen diese Vergabeunterlagen oder formale Kriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unzulässig ist/sind insbesondere: - verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies nicht zu vertreten, - eine Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote in unzulässiger Form, - nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den bewerber-/bietereigenen Eintragungen, - Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, - wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, - Nichtgebrauch der vorgegebenen Formblätter, - fehlende (bzw. fehlende nachgeforderte) Erklärungen/Nachweise und Unterlagen, - Nichtberücksichtigung der Vorgaben zur Preisgestaltung. Zudem liegen weitere mögliche Ausschlussgründe im Rahmen der Eignungs- und Angebotsbewertung vor (siehe Vergabeunterlagen).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Zwingende oder fakultative Ausschlussgründe Ein Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs, § 129a des Strafgesetzbuchs oder § 129b des Strafgesetzbuchs, 2. § 89c des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs, 7. § 108e des Strafgesetzbuchs, 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs, 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs oder § 233a des Strafgesetzbuchs. Einer Verurteilung nach den vorgenannten Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Des Weiteren liegt nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB im Vergabeverfahren grundsätzlich ein Ausschlussgrund vor, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Nach § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Von den vorgenannten Regelungen bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes unberührt. Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird versichert, dass Verurteilungen oder Geldbußen oder Verwaltungsentscheidungen wegen der oben erwähnten Tatbestände oder für vergleichbare Tatbestände nach den am Firmensitz geltenden Rechtsvorschriften während der letzten 2 Jahre gegen mich/das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht verhängt worden sind und auch keine sonstigen der oben genannten Aus-schlussgründe vorliegen. Sollte ein Bewerber nicht in der Lage sein, die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe schriftlich darzulegen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland Nach Artikel 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dürfen Aufträge nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden: a) russische Staatsangehörige, in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zum Nachweis darüber, dass Bewerber nicht unter die vorgenannten Kriterien fallen, fordert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von jedem Bewerber um einen öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags wird für alle am Vergabeverfahren beteiligten Personen/Unternehmen versichert, dass der Bewerber nicht zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt. Ferner wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine zu den o. g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählenden Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, einbezogen werden.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bewachung der Liegenschaften des BPA und Absicherung von Veranstaltungen („Wachschutz 2026“)
Beschreibung: Leistungsgegenstand sind Bewachungsleistungen für die Liegenschaften des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) mit seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn sowie die Erbringung von Sicherheitsdienstleitungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des BPA. Um die Sicherheit der Dienstsitze in Berlin und Bonn sowie bei Veranstaltungen - insbesondere mit Schutzpersonen - auch deutschlandweit zu gewährleisten, soll durch den Auftragnehmer Wachpersonal in adäquater Zahl und mit qualifizierter Ausbildung bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll im Fall einer sich ändernden Sicherheitslage bei Bedarf spezielles technisches Equipment, zugehöriges Bedienpersonal sowie zusätzliches Personal für besondere Situationen bereitgestellt werden. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 14022#00003#0029
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber erhält das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Option wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens vier Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer abgegeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Waffenbesitzkarte Der Bewerber muss durch Vorlage einer entsprechenden Waffenbesitzkarte nachweisen, dass er zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen berechtigt ist. 2. Erlaubnis zum Führen von Waffen Eine Erlaubnis zum Führen von Waffen kann nach § 28 Abs. 1 WaffG ausschließlich durch die Genehmigungsbehörde bezogen auf den konkreten Bewachungsauftrag erteilt werden. Die Genehmigungsbehörde prüft auch die Erforderlichkeit der Bewachung mit Waffen, insbesondere bei einzelnen Veranstaltungen. Der Bewerber muss erklären, dass der Erteilung dieser Genehmigung keine in seiner Person oder in seinem Unternehmen liegenden Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, dass er alle nationalen gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von Waffen beachtet und dabei insbesondere § 28 des Waffengesetzes akzeptiert sowie Schulungen über die aktuellsten rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Waffen regelmäßig durchführt. 3. Einsatz von Personen- und Gepäckkontrollstrecken inkl. Bedienpersonal Der Bewerber muss nachweisen, dass er über alle notwendigen Genehmigungen zum Einsatz von Gepäckprüfanlagen inkl. Hand- und Torsonden, Flüssigkeitskontrolltechnik sowie Technik zur Detektion von Sprengstoff (Sprengstoffspürgeräte) verfügt. Ferner muss der Bewerber durch Eigenerklärung bestätigen, dass er alle nationalen gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von Gepäckprüfanlagen, Hand- Torsonden, Flüssigkeitskontrolltechnik sowie Technik zur Detektion von gefährlichen Stoffen und Gegenständen beachtet und Schulungen über die aktuellsten rechtlichen Voraussetzungen für deren Einsatz regelmäßig durchführt. Insbesondere verfügt er über einen eigenen Strahlenschutzbeauftragten. 4. Führung von Sprengstoffspür-/Schutzhunden Der Bewerber erklärt, dass die von ihm eingesetzten Sprengstoffhundeteams für die Suche nach Sprengstoff ausgebildet, regelmäßig behördlich geprüft und zertifiziert sind. Er bestätigt, dass er alle nationalen gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von Hunden (Tierschutz usw.) beachtet und Schulungen über die aktuellsten rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Sprengstoffhundeteams regelmäßig durchführt. Des Weiteren bestätigt er, dass ausschließlich Diensthundeführende inklusive Diensthund mit nachgewiesener Schutzhund-Prüfung eingesetzt werden. 5. Einsatz von mobiler Überwachungstechnik Der Bewerber muss nachweisen, dass er über alle notwendigen Genehmigungen zum Einsatz mobiler Überwachungstechnik verfügt. Ferner muss der Bewerber durch Eigenerklärung bestätigen, dass er alle nationalen gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von mobiler Überwachungstechnik beachtet und Schulungen über die aktuellsten rechtlichen Voraussetzungen für deren Einsatz regelmäßig durchführt. 6. Bewachungserlaubnis Der Bewerber muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben, Gesundheit und Vermögen fremder Personen gemäß § 34a Gewerbeordnung vorlegen. Alle vorgenannten Erklärungen sind auf dem Bewerberformular (Anlage TN-1) abzugeben und einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 1. Umsatz Der Bewerber gibt den Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand für zwei aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre zwischen 2022 und 2024 an. Mindestanforderungen Der Bewerber muss für zwei aufeinanderfolgende abgeschlossene Geschäftsjahre zwischen 2022 und 2024 mindestens einen durchschnittlichen Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand von 5 Mio. Euro nachweisen. 2. Geschäftstätigkeit Der Bewerber muss darstellen, dass er aufgrund seiner bisherigen Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet des Leistungsgegenstandes in der Lage ist, den Auftrag vertragsgerecht zu erfüllen. Mindestanforderungen Der Bewerber muss über mindestens drei Jahre Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet des Ausschreibungsgegenstandes verfügen. 3. Haftpflichtversicherung Der Bewerber muss darüber hinaus bestätigen, dass er über eine im Rahmen und Umfang angemessene Haftpflichtversicherung verfügt bzw. diese bei einem möglichen Vertragsschluss abschließen wird. Mindestanforderungen Erwartet wird eine Haftpflichtversicherung, die auch den Waffenbesitz sowie die Sprengstoffspürhunde miteinschließt und folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufweist: • 1,5 Mio. € für Personenschäden, • 1,0 Mio. € für Sachschäden, • 80.000 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln, • 50.000 € für Schäden gem. DSGVO, • 50.000 € für Vermögensschäden sowie • 40.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen. Für alle Angaben ist das als Anlage TN-4 beigefügte Formblatt „Unternehmensdarstellung“ zu benutzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 1. Anzahl Waffentragende Der Bewerber muss angeben, wie viele Mitarbeitende im Unternehmen die Voraussetzungen der Zustimmungserteilung durch die Genehmigungsbehörde zum Tragen von Waffen im Dienst gemäß § 28 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 3 WaffG erfüllen. Mindestanforderungen Der Bewerber muss über mindestens 10 Mitarbeitende verfügen, die die Voraussetzungen der Zustimmungserteilung durch die Genehmigungsbehörde zum Tragen von Waffen im Dienst gemäß § 28 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 3 WaffG erfüllen. 2. Anzahl Sicherheitstechnik für Personen- und Gepäckkontrollstrecken inkl. Bedienpersonal Der Bewerber muss angeben, - über wie viele Gepäckprüfanlagen (GPA) inkl. Bedienpersonal, das die GPA nach den folgenden Kategorien bedienen kann: -- Kategorie 1, angelehnt an die §§ 5, 8 und 9 LuftSiG in Verbindung mit dem BMI-Musterlehrplan ohne Prüfung vor einer Luftsicherheitsbehörde sowie Erlangung der Befähigung auf andere Weise (einschlägige Fortbildungen/Seminare) -- Kategorie 2, nach § 5 LuftSiG in Verbindung mit dem BMI-Musterlehrplan mit einer bestandenen Prüfung vor einer Luftsicherheitsbehörde, - über wie viele Hand- und Torsonden inkl. Bedienpersonal, - über wie viele Sprengstoffspürgeräte (Technik zur Detektion von gefährlichen Gegenständen/Stoffen) inkl. Bedienpersonal sowie - über wie viel Flüssigkeitskontrolltechnik er verfügt. Mindestanforderungen Der Bewerber muss über mindestens fünf Gepäckprüfungsanlagen, davon mindestens eine Gepäckprüfungsanlage der Kategorie 2 mit entsprechendem Personal verfügen. Der Bewerber muss über mindestens 3 Hand- und Torsonden, über mindestens 2 Sprengstoffspürgeräte und mindestens ein Gerät zur Flüssigkeitskontrolle bei maximal drei Kontrollstrecken verfügen. 3. Anzahl Sprengstoffspürhunde mit Hundeführenden Der Bewerber hat anzugeben wie viele Sprengstoffspürhundeteams, die für die Suche nach Sprengstoff ausgebildet sind (Sprengstoffspürhunde mit Hundeführenden), im Unternehmen verfügbar sind. Mindestanforderungen Der Bewerber muss über mindestens fünf Sprengstoffspürhundeteams verfügen. 4. Anzahl Schutzhunde mit Hundeführenden Der Bewerber hat anzugeben, wie viele Schutzhundeteams, die eine Schutzhundeprüfung nachweisen können, im Unternehmen verfügbar sind. Mindestanforderungen Der Bewerber muss über mindestens 10 Schutzhundeteams verfügen. 5. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 Der Bewerber legt eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares europäisches Zertifikat als Nachweis bestimmter Qualitätsstandards vor. 6. Zertifizierung nach DIN 77200 Der Bewerber legt eine Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200 oder ein vergleichbares europäisches Zertifikat als Nachweis der entsprechenden Leistungserbringung vor. Für alle Angaben ist das als Anlage TN-4 beigefügte Formblatt „Unternehmensdarstellung“ zu benutzen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitarbeitende 1. Personalstärke Der Bewerber gibt an, wie viele Mitarbeitende er bezogen auf die Bundesländer Berlin und Brandenburg, das Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie deutschlandweit jeweils in den folgenden Ausbildungsständen beschäftigt: - Sicherheitskraft mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, - IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, - Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder - Fachkraft für Schutz- und Sicherheit. Mindestanforderungen Der Bewerber beschäftigt eine ausreichend große und kontinuierliche Zahl an qualifizierten Mitarbeitenden mit dem Qualitätsniveau geprüfter Schutz- und Sicherheitskräfte, die gewährleistet, dass es auch bei mehreren parallellaufenden Projekten z. B. für verschiedene Auftraggeber zu keinerlei Personalengpässen kommt: - Mind. 1.000 Mitarbeitende entsprechend den Anforderungen deutschlandweit, - mind. 200 Mitarbeitende entsprechend den Anforderungen in Berlin/Brandenburg und - mind. 100 Mitarbeidende entsprechend den Anforderungen in Nordrhein-Westfalen. 2. Qualifikation der Mitarbeitenden Für das Wachpersonal werden folgende Qualifizierung sowie Erfahrungen/Kenntnisse und Voraussetzungen erwartet: - Sicherheitskraft mit Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO; IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, - mindestens ein Jahr Berufserfahrung in vergleichbarer Position für Mitarbeitende mit Sachkundeprüfung, - gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, - Kenntnisse über sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen zur Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr, - Grundqualifikation Arbeits- und Brandschutz (Brandschutzhelfer), - Grundqualifikation Erste Hilfe inkl. Kenntnissen über den Einsatz von Defibrillatoren - Kenntnisse über Tätermotive und -verhalten, - Kenntnisse über Maßnahmen zum Eigenschutz, - hilfsbereites, repräsentatives und höfliches Auftreten in allen Situationen, - serviceorientierte Arbeitsweise, - körperliche Fitness und - allgemeine PC-Kenntnisse (für technisches Equipment wie Alarmtechnik, Videoüberwachungstechnik, TK-Anlagen usw. sowie Kenntnisse von Office-Software). Das Personal, das bei Veranstaltungen eingesetzt wird, muss darüber hinaus über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Veranstaltungsbereich verfügen, insbesondere hinsichtlich besonderer Gefahrensituationen, wie etwa bei der Anwesenheit von Schutzpersonen und der Durchführung von Großveranstaltungen. Dafür muss der Bewerber durch Eigenerklärung versichern, im Falle des Zuschlags für die Vertragserfüllung ausschließlich Mitarbeitende einzusetzen, die über die für die Erbringung der Leistung erforderliche Qualifikation und entsprechende Erfahrungen/Kenntnisse verfügen und so eine vertragsgerechte Leistungserbringung versprechen. 3. Verantwortliche Personen Daneben benennt der Bewerber die Personen, die im Falle der Auftragserteilung nach gegenwärtigem Stand eingesetzt werden sollen für die folgenden organisatorischen bzw. fachlichen Schlüsselrollen: - Objektleiter/in, - stellvertretende/r Objektleiter/in. Zu den benannten verantwortlichen Personen sind folgende Angaben zu machen: - Name und Vorname, - Ausbildung/Abschluss, - beruflicher Werdegang (Stationen mit Nennung der Haupttätigkeit), - Fortbildungen, Zertifizierungen und weitere einschlägige Kenntnisse (sofern vorhanden), - zwei Referenzprojekte der mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer Aufträge (Auftraggeber inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Bezeichnung/Inhalt des Projekts, Rolle und Tätigkeit innerhalb des Projekts, zeitlicher Umfang der persönlichen Tätigkeit). Die benannte Objektleitung und deren Stellvertretung müssen, zusätzlich zu den für das Wachpersonal geforderten Qualifikationen und Kenntnissen/Erfahrungen, über mehrjährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse über Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste und des Daten- und Informationsschutzes sowie der Arbeitssicherheit sowie Führungsqualität verfügen. Mindestanforderungen Die nötige Fachkunde gilt als vorhanden, wenn die für die Erfüllung des Auftrags benannte Objektleitung und deren Stellvertretung die unter Punkt 4.1.13 Buchstabe b) genannten Anforderungen durch fachspezifische Ausbildung, fachspezifische Fortbildungen, Zertifizierungen und andere einschlägige Kenntnisse belegen können, über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und über gute Kenntnisse, Erfahrungen und Führungsqualität verfügen. Hinweise: Die Ausführungen sind pro benannter Objektleitung und deren Stellvertretung auf maximal zwei DIN A4 Seiten (ohne Zeugnisse bzw. Zertifikate) zu beschränken. Sämtliche Angaben zu den Referenzprojekten müssen sich auf Tätigkeiten nach dem 1. Januar 2022 beziehen. Es wird davon ausgegangen, dass die hier benannten Mitarbeitenden, sofern deren Eignung festgestellt werden konnte, die Leistung bei einer möglichen späteren Vertragserfüllung tatsächlich erbringen. Die Anlage TN-5 mit der Auflistung dieser Mitarbeitenden ist daher ausdrücklich als Vertragsbestandteil definiert. Die Mitarbeitenden dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ausgewechselt werden. Für alle Angaben ist das als Anlage TN-5 beigefügte Formblatt "Mitarbeitende" zu benutzen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Der Bewerber hat zur Prüfung der Eignung Unternehmensreferenzen anzugeben. 1. Referenzen Bewachungsleistungen Der Bewerber muss nachweisen, dass er über umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von Bewachungsleistungen verfügt. Dazu gibt er Unternehmensreferenzen an die seit 2022 als Auftragnehmer vertragsgerecht erbracht wurden. Dafür sind alle im Formblatt geforderten Angaben zu machen, u. a.: • Auftraggeber, • Ansprechperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, • ausführliche Darstellung der erbrachten Leistung, • Zeitraum der Durchführung sowie • Anzahl des unmittelbar eingesetzten Personals. Aus den Referenzen muss erkennbar sein, dass der Bewerber in den folgenden Bereichen umfangreiche und insbesondere sicherheitsmäßig anspruchsvolle Aufgaben erbracht hat und entsprechende Erfahrungen nachweisen kann: • Bewachungsleistungen von Objekten (Gebäude und Beschäftigte/Personal), • Bewachungsleistungen bei Veranstaltungen mit Gefährdungsstufe. Mindestanforderungen Der Bewerber weist nach, dass er über die nötige Fachkunde verfügt, indem er mindestens drei den Leistungen aus der Leistungsbeschreibung entsprechende Unternehmensreferenzen für Bewachungsleistungen vorweist. Die Referenzen müssen belegen, dass: • die mit den in der Auschreibung geforderten Bewachungsleistungen ausreichend vergleichbar sind, • die bewachten Objekte hinsichtlich der Größe und Anzahl der Mitarbeitenden mit dem BPA ausreichend vergleichbare Behörden oder Unternehmen o. ä. sind, • die Leistung vertragsgerecht über eine mindestens dreijährige Laufzeit erbracht wurde sowie • Erfahrungen mit Bewachung von Veranstaltung(en) mit normalem Gefährdungspotential (z. B. mit inländischen Persönlichkeiten und Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) vorliegen. 2. Referenzen Bereitstellung von Technik Darüber hinaus muss der Bewerber durch Unternehmensreferenzen Erfahrungen in der Bereitstellung einschlägiger Technik nachweisen. Dafür sind folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber, • Ansprechperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, • Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung (Anzahl und Art der eingesetzten Technik, Anlass usw.), • Zeitraum der Durchführung. Der Bewerber muss Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen: • Bereitstellung und Bedienung von Gepäckprüfanlagen (auch nach dem Luftsicherheitsgesetz), • Bereitstellung und Bedienung von Hand- und Torsonden, • Bereitstellung und Bedienung von Technik zur Detektion von gefährlichen Stoffen/Sprengstoff (Sprengstoffspürgeräte), • Bereitstellung und Bedienung von Flüssigkeitskontrolltechnik, • Bereitstellung und Bedienung von mobiler Überwachungstechnik, • Einsatz von Waffentragenden und • Einsatz von Hundeführenden mit Sprengstoffspürhunden sowie Schutzhunden. Mindestanforderungen Der Bewerber muss in allen genannten Bereichen (teils umfangreiche) Erfahrungen vorweisen. Die Referenzen zu Bewachungsleistungen und Bereitstellung von Technik können sich auf denselben Auftrag beziehen. Die Ausführungen sind pro Referenz auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Sämtliche Angaben zu den Referenzen müssen sich auf Tätigkeiten nach dem 1. Januar 2022 beziehen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 999
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=833018
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten: • Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrags mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. • Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Registrierungsnummer: t: 030182722720
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1e688577-fe62-4628-8ba8-3c55de3f519f - 10
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/02/2026 17:04:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 115001-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2026