Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – C-ITS-PKI

116485-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – C-ITS-PKI
OJ S 34/2026 18/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: C-ITS-PKI
Beschreibung: Neuausschreibung der C-ITS Public-Key-Infrastruktur (PKI)
Kennung des Verfahrens: f2911999-f8e6-4993-9c35-dd02e2365d08
Interne Kennung: 2026-10007
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 760 050,67 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 520 101,34 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: C-ITS-PKI
Beschreibung: C-ITS-PKI
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung, 34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich max. sechs (6) Mal um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaf- fung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 760 050,67 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 520 101,34 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_C-ITS-PKI_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel). 6. Die 6-malige Verlängerungsoption ist vorgesehen, da eine langfristige Lösung für eine C-ITS PKI benötigt wird, die eine angemssenen Nutzungsdauer nach der Entwicklung ermöglicht. Des Weiteren ist die Laufzeit des zukünftigen PKI-Vertrags an die Laufzeit anderer Systemkomponenten angeglichen. Dies ist für die Stabilität des C-ITS Betriebs zwingend erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind zwei oder mehr Referenzprojekte aus dem Zeitraum seit Januar 2020 von zwei unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen. Hierzu ist das Formular T03_C-ITS_PKI_Referenzbogen zu verwenden. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgende Anforderung erfüllen: a) Die Referenzprojekte wurden im C-ITS Umfeld mit einer C-ITS PKI durchgeführt. b) Die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber durchgeführt. Referenzprojekte, die nicht die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht berücksichtigungsfähig. Die Wertung zur Eignung erfolgt anhand folgender Eignungskriterien, die jeweils bei Beantwortung mit "ja" 5 Punkte erhalten und bei Beantwortung mit "nein" 0 Punkte erhalten: 1. Hat Ihre in dem Referenzprojekt verwendete C-ITS PKI (Ohne Berücksichtigung des Trust Levels der C-ITS Stationen) EU Level 2 gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) erreicht? 2. War der Auftraggeber Ihres Referenzprojektes für eine C-ITS PKI ein "öffentlicher Auftraggeber" gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2014/24/EU? 3. Waren Sie als Auftragnehmer in Ihrem Referenzprojekt durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der C-ITS PKI verantwortlich? 4. Falls Eignungskriterium Nr. 3 bejaht wurde: Waren an der C-ITS PKI, für die Ihr Unternehmen über 12 Monate verantwortlich war, C-ITS Stationen angebunden, die mit in der EU zugelassenen Serien-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mittels der C-ITS Direktkommunikation kommuniziert haben? 5. Falls Eignungskriterium Nr. 3 bejaht wurde: Waren Sie als Auftragnehmer in Ihrem Referenzprojekt durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gemäß der Certificate Policy for Deployment and Operation of European Cooperative Intelligent Transport Systems (C-ITS) für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der C-ITS PKI verantwortlich? 6. Falls Eignungskriterium Nr. 5 bejaht wurde: Waren an der C-ITS PKI, für die Ihr Unternehmen über 36 Monate verantwortlich war, C-ITS Stationen angebunden, die mit in der EU zugelassenen Serien-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mittels der C-ITS Direktkommunikation kommuniziert haben? 7. Können Sie verbindlich zusagen, dass an Ihrer C-ITS PKI in den letzten 12 Monaten mehr als 500 C-ITS Stationen angebunden waren und in diesem Zeitraum mindestens zwei Kurzzeitzertifikate (AT-Zertfikate) bezogen haben? 8. Falls Eignungskriterium Nr. 7 bejaht wurde: Können Sie verbindlich zusagen, dass an Ihrer C-ITS PKI in den letzten 12 Monaten mehr als 1500 C-ITS Stationen angebunden waren und in diesem Zeitraum mindestens zwei Kurzzeitzertifikate (AT-Zertfikate) bezogen haben? 9. Wurde im Referenzprojekt die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft sowie das Hosting der C-ITS PKI im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchgeführt? 10. Können Sie verbindlich zusagen, dass Ihr Unternehmen seit mindestens zwei Jahren Mitglied im ETSI ist? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Mitgliedschaft vom Bieter zu verlangen. 11. Können Sie verbindlich zusagen, dass ein*eine Mitarbeiter*in des Bietenden an einer ETSI C-ITS Plug-Test-Veranstaltung, seit 2020, in Bezug auf C-ITS PKI teilgenommen hat? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Teilnahme vom Bieter zu verlangen. 12. Können Sie verbindlich zusagen, dass ein*eine Mitarbeiter*in Ihres Unternehmens aktives Mitglied in der EU-Security Group - E01941 ist? Der AG behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis der Mitgliedschaft vom Bieter zu verlangen. Dabei beziehen sich die vorstehenden Fragen 1 bis 9 auf die eingereichten Referenzprojekte und die Fragen 10 bis 12 auf das Bewerberunternehmen insgesamt. Die Vergabestelle wählt mindestens drei geeignete Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als zwei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hier gilt das selbe wie vorstehend zum Kriterieum "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" ausgeführt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass 1. für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche über die Laufzeit des Vertrages aufrechterhal- ten wirdund dass 2. dass die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt: • für Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; • für Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR pauschal je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; • für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall zweifach maximiert pro Jahr; 3. dass nach Zuschlagserteilung unverzüglich der Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung vorgelegt wird. Die Erklärung muss erst zur Angebotsabgabe eingereicht werden und ist Bestandteil des Dokuments C01_C-ITS-PKI_Angebotsschreiben.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024. (T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag, Nr. 6) Sowie Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer in "T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag", Nr. 2 "Kontaktdaten" .

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angabe in "T02_C-ITS-PKI_Teilnahmeantrag", Nr. 2 "Kontaktdaten" über die Eintragung in ein Handelsregister.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunktzahl
Beschreibung: C03_C-ITS_PKI_Zuschlagskriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtwertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 30 4036 80-800
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 39aa6caf-cca7-4270-93e6-bc8f455d99c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2026 09:16:37 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 116485-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 34/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/02/2026