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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen Kita Gropiusring
Beschreibung: Die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH sind ein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, welches der Träger von 170 Kindestagesstätten ist. Aufgrund eines Beschlusses von der Geschäftsführung und dem Vorstand soll die Kita Erich-Ziegel-Ring zum 31.12.2026 geschlossen werden. Sämtliche zu betreuende Kinder sollen daher zweistufig in der Kita Gropiusring aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund soll die Kita Gropiusring kurzfristig umgebaut werden. Um dieses Vorhaben zu realisieren, will die Auftraggeberin kurzfristig Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung (LPH 8-9) beschaffen.
Kennung des Verfahrens: 62ee7484-f706-4d6e-86c5-88425268b646
Interne Kennung: ek-2026-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DBTMBBN# Als Auftragnehmer ist das Unternehmen Niemann Architekten, Louise-Schroeder Straße 31, 22767 Hamburg vorgesehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen Kita Gropiusring
Beschreibung: Planungsleistungen der LPH 8-9 gemäß § 34 Abs. 3, 4 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI
Interne Kennung: ek-2026-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: "134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Auftragserteilung ist als Interimsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV aufgrund einer zwingenden Dringlichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge gerechtfertigt. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ist die Auftragsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Zudem dürfen die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Aufgrund eines Beschlusses von der Geschäftsführung und dem Vorstand soll die Kita Erich-Ziegel Ring zum 31.12.2026 geschlossen werden. Sämtliche zu betreuende Kinder sollen sodann zweistufig in der Kita Gropiusring aufgenommen werden. Vorliegend ist mit dem Umbau der Kita Gropiusring die Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge in Form der Kindertagesbetreuung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe zu befürchten, da die Kinder, die aktuell in der zu schließenden Kita betreut werden ab dem Zeitpunkt der Schließung nur dann in der Kita Gropiusring untergebracht werden können, wenn die vorhandenen Räumlichkeiten dementsprechend umgebaut werden, um die Anzahl an Betreuungsplätzen gewährleisten zu können. Zwar dürfen grundsätzlich die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen. Das OLG Düsseldorf hat zur besonderen Rolle von Interimsvergaben im Rahmen der Daseinsvorsorge jedoch anerkannt, dass im Falle äußerster Dringlichkeit die Vergabe des der Daseinsvorsorge dienenden öffentlichen Auftrags auch dann erfolgen kann, wenn das Ereignis für den öffentlichen Auftraggeber voraussehbar und ihm die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit zuzuschreiben sind. Der Aspekt der Zurechenbarkeit und Vorhersehbarkeit trete dann hinter die Notwendigkeit und Kontinuität der Leistungsberingung zurück (OLG Düsseldorf Aussetzungs- und Vorlagebeschl. v. 15.2.2023 - Verg 9/22, BeckRS 2023, 3362). Eine solche Ausnahmesituation im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt vor. Da sich die zu beauftragenden Leistungen gleichwohl auf einen relativ kurzen Zeitraum beschränken bzw. auf die Fertigstellung des zügig zu realisierenden Umbaus limitiert ist, ist dem Gesetzeszweck des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, nämlich auf Dauer angelegte Direktvergaben zu verhindern, ausreichend Rechnung getragen, denn der Interimsauftrag soll zum Zweck der Daseinsvorsorge für einen kurz bemessenen Zeitraum an den vorgesehenen Auftragnehmer vergeben werden.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung: Hilfsweise ergibt sich die Begründung für die beabsichtigte Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9 aus § 3 Abs. 9 VgV, wonach der Auftraggeber bei der Vergabe einzelner Lose von der Schätzung des Gesamtauftragswerts absehen kann, wenn der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80.000 EUR und die Summe der Nettowerte dieser Lose nicht 20 % des Gesamtwertes aller Lose übersteigen. Der vorliegend geschätzte Nettowert der gegenständlichen Leistungen erfüllt insoweit die Anforderungen für Liefer- und Dienstleistungen nach § 3 Abs. 9 VgV , sodass sich die gesetzlichen Bestimmungen für dieses Los nach den Vorschriften der UVgO richten. § 50 UVgO sieht insoweit vor, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind, dies jedoch ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO. Bei den gegenständlichen Leistungen handelt es sich um freiberufliche Planungsleistungen, sodass der Anwendungsbereich eröffnet ist. Zwar ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, Vergleichsangebote einzuholen; auf diese musste jedoch aufgrund der akuten Dringlichkeit verzichtet werden. Die Dringlichkeit der direkten Beauftragung der gegenständlichen Planungsleistungen ergibt sich vorliegend daraus, dass einerseits die Daseinsvorsorge in Form der Kindertagesbetreuung bedroht ist und sich die Baumaßnahme zudem bereits in der Ausführungsphase befindet bzw. diese unmittelbar bevorsteht. Die Einholung weiterer Angebote würde demnach zu Verzögerungen führen, die angesichts der äußerst knapp bemessenen Zeit des Gesamtvorhabens nicht hinnehmbar sind.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Niemann Architekten
Angebot:
Kennung des Angebots: 2026/01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026/01
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
Registrierungsnummer: DE 232832946 B
Postanschrift: Oberstraße 14 b
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040-42109-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: +49 40 42840-3230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Niemann Architekten
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t: 49 (0)40 856 763
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7d8bfabe-23e2-4d35-b7b3-d2d31cc38428 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2026 15:18:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 112094-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2026
Datum der Veröffentlichung: 17/02/2026