1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung einer Individualsoftware -Emulator für die Zugidentifikation
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Implementierung, Integration, Test und Inbetriebnahme einer Übergangslösung ("Emulator") zur Sicherstellung der Zuglaufverfolgung, Zugidentifikation und zur Einflottung neuer Fahrzeuge sowie der hierfür erforderlichen Schnittstellen-/Protokollanbindung an bestehende, sicherheitsrelevante Leit- und Stellwerkssysteme des Auftraggebers. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und kontinuierlichen Betriebs und die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026.
Kennung des Verfahrens: 0f561a5a-2136-4bfc-9a1c-5fc3bfb12390
Interne Kennung: BEK-2026-0006
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, da die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c sowie Nr. 4 SektVO erfüllt sind. Zusätzlich wurde eine Markterkundung durchgeführt, die keine geeignete Alternative ergeben hat. Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung; der mangelnde Wettbewerb ist nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob alternative Anbieter für eine funktionskompatible Emulation/Übergangslösung einschließlich Anbindung an die bestehenden Leit- und Stellwerkssysteme zur Verfügung stehen. Die Markterkundung hat keine geeignete wirtschaftliche oder technische Alternative ergeben. Es konnte kein Anbieter identifiziert werden, der die erforderliche Kompatibilität zu den proprietären Schnittstellen/Protokollen und den sicherheitsrelevanten Bestandsanlagen innerhalb des erforderlichen Zeitfensters und ohne unverhältnismäßige Risiken nachweisen kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Lieferung einer Individualsoftware -Emulator für die Zugidentifikation
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Implementierung, Integration, Test und Inbetriebnahme einer Übergangslösung ("Emulator") zur Sicherstellung der Zuglaufverfolgung, Zugidentifikation und zur Einflottung neuer Fahrzeuge sowie der hierfür erforderlichen Schnittstellen-/Protokollanbindung an bestehende, sicherheitsrelevante Leit- und Stellwerkssysteme des Auftraggebers. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und kontinuierlichen Betriebs und die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine Optionen enthalten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es besteht keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Andere Ansätze (z. B. vollständige Systemmigration, Austausch betroffener Komponenten oder Drittanbieter-Emulation ohne herstellerspezifischen Zugriff) wären mit einem unverhältnismäßigen Zeit-, Kosten- und Sicherheitsaufwand verbunden, würden umfangreiche Tests/Nachweise erfordern und könnten die Betriebssicherung sowie die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026 nicht rechtzeitig gewährleisten. Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die Anforderungen ergeben sich zwingend aus der vorhandenen, sicherheitsrelevanten Bestandsarchitektur (proprietäre Siemens-Schnittstellen/Protokolle und Altanlagen) sowie aus objektiv erforderlichen Anforderungen an Kompatibilität, Betriebssicherheit (Safety) und Zeitkritik. Die Leistungsbeschreibung wurde nicht so ausgestaltet, um Wettbewerb auszuschließen, sondern bildet die objektiv notwendigen Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs ab. Der Auftrag wird inhaltlich und zeitlich auf das erforderliche Minimum begrenzt (Übergangslösung/Emulator einschließlich Integration, Tests und Inbetriebnahme sowie ggf. notwendige Nachweise). Der Leistungsumfang dient ausschließlich der Betriebssicherung bis zur Realisierung einer Folgelösung; weitergehende Modernisierungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Veröffentlichung erfolgt als freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zur Wahrung der Transparenz und zur Inanspruchnahme der Rechtswirkung des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schließen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Leistung kann ausschließlich durch Siemens erbracht werden, weil die für die Übergangslösung zwingend erforderlichen technischen Schnittstellen, Protokolle und sicherheitsrelevanten Bestandsanlagen proprietär sind und aus dem Siemens-Systemverbund stammen. Maßgeblich sind insbesondere: • Schnittstellen u. a. OC501/OC100, • sehr alte Stellwerke/Anlagen (z. B. Pankow, Uhlandstraße), • das veraltete Kommunikationsprotokoll SINEC H1. Für eine funktionskompatible Emulation ist herstellerspezifisches, proprietäres Know-how erforderlich, das außerhalb des Siemens-Herstellerverbunds nicht in gleicher Weise verfügbar ist. Dritthersteller könnten eine kompatible, betriebssichere Emulation nur unter unverhältnismäßigen technischen Integrations- und Betriebsrisiken sowie mit erheblichen Eingriffen in sicherheitsrelevante Systeme erbringen. Ein Anbieterwechsel wäre im Ergebnis sicherheitskritisch und unverhältnismäßig.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Siemens verfügt über exklusive Kenntnisse/Rechte bzw. herstellergebundene Verfügungsgewalt hinsichtlich der erforderlichen Spezifikationen und Implementierungsdetails zu den betroffenen proprietären Schnittstellen/Protokollen und Systemparametern. Eine rechtssichere und funktional belastbare Emulation setzt den Zugriff auf diese Informationen voraus. Alternative Ansätze würden faktisch Reverse-Engineering oder Umgehung herstellergebundener Schutzpositionen erfordern und wären damit rechtlich sowie technisch risikobehaftet und nicht gleichwertig.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung: Es besteht äußerste Dringlichkeit, da ohne die Übergangslösung "Emulator" die Funktionen Zuglaufverfolgung, Zugidentifikation und insbesondere die Einflottung neuer Fahrzeuge ab Q3/Q4 2026 nicht mehr zuverlässig möglich wären. Angesichts des hohen Ausfallrisikos/der Obsoleszenz des Altsystems ist eine sofortige Übergangslösung erforderlich; ein reguläres Verfahren mit Mindestfristen wäre zeitlich nicht durchführbar. Die dringlichkeitsbegründenden Umstände waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und sind ihm nicht zuzurechnen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE316012188
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13629
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 302f5f00-2533-4807-a5d4-6b01a6444d88 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/02/2026 12:51:26 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 103603-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2026