Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz – Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin -ID25140Ge

79213-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz – Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin -ID25140Ge
OJ S 24/2026 04/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Grün Berlin GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin -ID25140Ge
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden interdisziplinären Gesamtleistung sind die für die Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin auf dem Rathaus-Forum in Berlin-Mitte erforderlichen Planungsleistungen, darunter Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume §§33ff HOAI 2021 und/oder Freianlagenplanung §§39ff HOAI 2021, und, bei Bedarf, der Einbeziehung einer künstlerischen Leistung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieses Verfahrens fordert die Auftraggeberin zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Interessenten im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Über den Teilnahmewettbewerb sollen bis zu 5 Bietende ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Teil des Angebots sind ein Lösungsvorschlag (siehe Anlagen "Ergänzungen zur Verfahrensbeschreibung" und "Informationen zur Verhandlung") und ein Honorar- und Kostenangebot. Der Lösungsvorschlag stellt keine (Vor)-Entwurfsplanung im Sinne eines Wettbewerbsbeitrags dar, sondern dient der Darstellung des Verständnisses der Planungsaufgabe, der entwurflichen Herangehensweise sowie der interdisziplinären Arbeitsweise. Die Bewertung des Lösungsvorschlags erfolgt durch ein Fachgremium und ist Teil einer ersten Bewertung nach allen Zuschlagskriterien nach der eine Abschichtung der Bieter geplant ist (1. Stufe der Verhandlungen). Jede/r Bietende der/die in der 1. Stufe der Verhandlungen ein Angebot mit Lösungsvorschlag entsprechend des Leistungsbilds abgibt, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung, die zu gleichen Teilen aus der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 35.700 € (brutto) auf alle Bietenden aufgeteilt wird. Die Aufwandsentschädigung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens gegen eine entsprechende Rechnung gezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Eine 2. Stufe der Verhandlungen ist optional für die Erstellung eines überarbeiteten Angebots vorgesehen; die Auftraggeberin behält sich einen Zuschlag auf das Erstangebot vor. Näheres siehe Anlagen "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" und "Informationen zur Verhandlung", erhältlich auf der Vergabeplattform).
Kennung des Verfahrens: 3006d9ec-10ad-4fc1-bc8f-bf4e93911bc2
Interne Kennung: VM_25140_VgV_VmT_Ge
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92522000 Dienstleistungen im Bereich Denkmalschutz
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92522100 Maßnahmen zur Erhaltung von historisch bedeutsamen Stätten, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V - Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: - hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen. 8) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Auswahl bei Punktgleichstand: Sollten mehrere Bewerber/Bewerberinnen an der letzten zu vergebenen Rangposition die gleiche Punktzahl erreichen, werden diese Bewerber/Bewerberinnen zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen, auch wenn dadurch die Höchstzahl überschritten wird. 11) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 12) Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 13) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin auf dem Rathaus-Forum in Berlin-Mitte - ID25140Ge
Beschreibung: Die Projektaufgabe ist die Inwertsetzung der vom historischen Luther-Denkmal in Berlin-Mitte erhaltenen Teile. Das 1897 nach einem Entwurf vom Plastiker Paul Otto geplante und nach dessen Tod durch den Bildhauer Robert Toberentz auf dem Neuen Markt vollendete Luther-Denkmal bestand aus einer zentralen, ca. 3,5m hohen Luther-Bronzefigur und acht Begleitfiguren, die zusammen auf einem ca. 10,5m x 10,5m großen Treppensockel gruppiert waren. Der aus rotem, schwedischem Granit aufgebaute Sockel mit einer granitenen Balustrade wurde über einen zentralen, zehnstufigen Treppenlauf erreicht. Die maximale Gesamthöhe des Denkmals betrug 8,20 m. Es galt bis zur Vollendung des Kaiser-Wilhelm I.- Nationaldenkmals an der Schlossfreiheit 1897 als umfangreichste Denkmalanlage Berlins. 1943 wurden die bronzenen Figuren des Luther-Denkmals mit Ausnahme der Lutherfigur abgebaut und vermutlich eingeschmolzen. Das Verbliebene überstand den Krieg blessiert und wurde um 1950 abgeräumt. Am historischen Ort verblieben nur die Fundamente. Die Luther-Bronzefigur und die dazugehörige Plinthe wurden außerhalb der Stadt gesichert und im Oktober 1989 nördlich der St. Marienkirche provisorisch wieder aufgestellt. Das Ergebnis eines Ideenwettbewerbs zur Schaffung eines neuen Luther-Denkmals 2016 wurde nicht umgesetzt, die Luther-Bronzefigur jedoch vom Standort nördlich der St. Marienkirche an seinen historischen Ort zurückgeführt, wieder auf einem provisorischen Sockel. Die Ausformung des heutigen Sockels werden derzeit weder der Bedeutung Luthers und seinem Denkmal, noch dem erforderlichen Informationsbedarf über Luther und die Geschichte des Denkmals noch dem zentralen, hoch frequentierten Ort gerecht. Die jetzt geplante Inwertsetzung soll am Standort des großenteils nicht mehr erhaltenen Denkmals aus dem 19. Jh. und innerhalb von dessen Grenzen stattfinden. Es wird ein Konzept erwartet, das die erhaltenen denkmalgeschützten Elemente des originalen Denkmals (Luther-Bronzefigur, Plinthe und Fundamente) restauratorisch angemessen, repräsentativ und würdig sichert und im urbanen Kontext sichtbar präsentiert und barrierefrei erreichbar macht. Lage, Form, Konstruktion und Ausgestaltung seiner Darbietung sollen dem Wirken Luthers als Reformator entsprechend zeitgemäß und angemessen sein. Eine Rekonstruktion des Denkmals von 1895 oder von Teilen davon ist nicht geplant. Obwohl das Denkmal selbst weniger städtebauliche Anforderungen mit sich bringt, ist dem städtebaulichen und freiräumlichen Kontext mit seinen vielen historischen Zäsuren, die dieser öffentliche Raum prägt, Rechnung zu tragen. Zu beachten sind die vorliegende Planung für die Neugestaltung der Freianlagen des Rathaus-Forums, das Spannungsfeld zwischen der St. Marienkirche, der Spandauer und der Karl-Liebknecht Straße, der räumliche Bezug zum Denkmal für Moses Mendelssohn sowie zu den öffentlichen Grünanlagen am Fernsehturm. Im Verfahren können Vorschläge für eine Anpassung an der vorliegenden Planung für das unmittelbare Umfeld des Luther-Denkmals (Neuer Markt) gemacht werden, deren Umsetzung die Inwertsetzung des Luther-Denkmals unterstützen würden, von deren Umsetzung die eigentliche Maßnahme zur Inwertsetzung aber nicht abhängen darf. Ziel ist es, durch eine in Form und Material angemessene Gestaltung, die auch auf die künstlerische Qualität der erhaltenen Bronze-Figur angemessen reagiert, einen Ort zur gedanklichen und emotionalen Auseinandersetzung mit der Reformation und dem Wirken Luthers zu schaffen, und diese auch für nachfolgende Generationen erfahrbar zu erhalten. Integraler Bestandteil des Konzepts ist die Planung und Herstellung einer geeigneten Informationstafel oder -stele. Für die Umsetzung der Inwertsetzung wird ein Budget in Höhe von bis zu 724.000. Euro (netto) für KG 200 bis 600 (DIN 276) bereitgestellt. In diesem Budget enthalten ist die Herstellung künstlerischer Objekte/künstlerisch hergestellter Bauteile, d.h. Material-, je nach baulicher Typologie Bau- bzw. Herstellungs- und Transportkosten, sowie Bauleistungen Dritter. Etwaiige erforderliche Gutachten, ggf. Planungsleistungen Dritter und ggf. Kosten für bautechnische Nachweise, für die fachliche und künstlerische Oberleitung, sind im Honorarangebot enthalten. (Näheres siehe Anlage Projektinformation zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform im Ordner "Projektinformationen).
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92312000 Künstlerische Dienstleistungen, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt folgende optionale Leistungen: Stufe 2 (LPH 3 - 5) Stufe 3 (LPH 6 - 7) Stufe 4 (LPH 8) Stufe 5 (LPH 9) Es kann aus der zeitlichen Trennung der Beauftragung keine Erhöhung seines Honorars hergeleitet werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 53 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Landschaftsarchitektin“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ und selbständig, freiberuflich tätig sind, zusammen mit natürlichen Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppe tätig sind. 2. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. 3. Teilnahmeberechtigt in der Arbeitsgemeinschaft sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Auftragsgegenstand entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Planung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber des Lösungsansatzes müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe Pkt.1 unter 5.1.9). 4. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV Siehe Anlage "Ergänzungen zur Verfahrensbeschreibung" zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen und aufgrund der in Anlage "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" und Zusatzerklärung zur EEE Teil IV (ZEEE) zur Auftragsbekanntmachung erläuterten Kriterien für die Bewertung der eingereichten Referenzen. Je Referenz sind auf einem Referenzblatt Angaben zu machen. Näheres siehe Anlage "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform. Die Vorlage eines Referenzblattes erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F – Aufforderung zur Angebotsabgabe. Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben in der Zusatzerklärung EEE (Teil IV, C.) nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine Bewertung nach Punkten. Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit anhand folgender Mindestangaben: Referenzprojekte Nr. 1 und Nr. 2: 1. Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort, erbrachte Leistun- gen, Status Realisierung, Vertragsverhältnis etc.) 2. Daten (Erbringungszeitraum 3. Auftraggeber/in, d.h. Angabe, ob diese vergaberechtlich als öffentliche oder nicht-öffentliche einzuordnen ist. 4. Aktualität des Projekts (Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnah- meantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntma- chung zurückliegen.) Referenzprojekte Nr. 3 und Nr. 4: 1. Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort, Leistungsbild, ausge- drückt durch Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen nach bzw. entsprechend HOAI, Honorarzone, Status Realisierung, Vertragsverhältnis, etc.) 2. Daten (Erbringungszeitraum) 3. Auftraggeber/in, d.h. Angabe, ob diese vergaberechtlich als öffentliche oder nicht-öffent- liche einzuordnen ist (bei mindestens einer Referenz war der Auftraggeber eine öffentliche Stelle) 4. Aktualität des Projekts (bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen). Bewertung der planerisch-gestalterischen Leistungsfähigkeit: Bewertet wird die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben in der Zusatzerklärung EEE zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung genannten Anforde- rungen. Das Kriterium umfasst die folgenden Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Referenzblättern dargestellten Informationen, die sich auf die Referenz(en) beziehen. • Für die Referenzprojekte Nr. 1 und Nr. 2: - es handelt sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum - Integration eines bestehenden Kunstwerkes - die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denk- malschutzvorgaben - es wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet • Für die Referenzprojekte Nr. 3 und Nr. 4: - ein Gedenkort im Zusammenhang mit historischen Fragen/Themen/Personen/Ereignissen - öffentlicher Informations- und Lernort - Denkmalschutz war zu beachten - kirchlicher Bezug - Lage im öffentlichen Raum Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. [2] Angaben zur Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Folgende Mindeststandards müssen für die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung erfüllt sein: - Die Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Architektur oder Landschaftsarchitektur oder vergleichbar nach. - Die Projektleitung weist mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung nach. - Die Stellvertretende Projektleitung weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Architektur oder Landschaftsarchitektur oder vergleichbar nach. - Die Projektleitung weist mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung nach. Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. [3] Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2023/2024/2025) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und /oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Landschaftsarchitekten/innen. Geforderte Mindeststandards: - Der Bewerber beschäftigt als Führungskraft mind. 1 Architekten/in oder 1 Landschaftsarchitekt/in - Die Anzahl der Architekten/innen und/oder Landschaftsarchitekten/innen (Summe aus Büroleitung und weiteren Mitarbeitenden) liegt im Mittel der letztem 3 Geschäftsjahre bei mindestens 2 - Vorliegen der geforderten Abschlüsse für alle Mitglieder des Projektteams Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgend genannten Eignungskriterien unterliegen einem Punktesystem mit welchem der Bewerber/die Bewerberin insgesamt 200 Punkte erzielen kann (siehe ZEEE). Die bis zu 5 Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen aufgefordert. Für die Referenzprojekte, welche die Mindestanforderungen erfüllen, kann eine Gesamtpunktzahl von 180 Punkten erreicht werden. Für die Angaben zur Personellen Ausstattung, welche die Mindestanforderungen erfüllen, kann eine Gesamtpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden. Für die Angaben zur Eignung / Qualifikation der Projektbeteiligten (Projektleitung; stellvertretende Projektleitung; Projektmitarbeitende) müssen die Mindestanforderungen erfüllt sein. [4.3.1.1] Referenz 1: max. 40 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-b) ein Mindeststandard ist: Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Auswahlkriterien Referenz 1: [4.3.1.1.1] 10 Pkt. = Bei der Referenz handelt es sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum [4.3.1.1.2] 10 Pkt. = Die Referenz behandelt die Integration eines bestehenden Kunstwerkes [4.3.1.1.3] 10 Pkt. = Die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denkmalschutzvorgaben [4.3.1.1.4] 10 Pkt. = Bei der Referenz wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet. [4.3.1.2] Referenz 2: max. 40 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-b) ein Mindeststandard ist: Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Auswahlkriterien Referenz 2: [4.3.1.2.1] 10 Pkt. = Bei der Referenz handelt es sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum [4.3.1.2.2] 10 Pkt. = Die Referenz behandelt die Integration eines bestehenden Kunstwerkes [4.3.1.2.3] 10 Pkt. = Die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denkmalschutzvorgaben [4.3.1.2.4] 10 Pkt. = Bei der Referenz wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet. [4.3.1.3] Referenz 3: max. 50 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-c) ein Mindeststandard ist: Bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Bei mindestens einer Referenz war der Auftraggeber eine öffentliche Stelle. Auswahlkriterien Referenz 3: [4.3.1.3.1] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Gedenkort im Zusammenhang mit historischen Fragen/Themen/Personen/Ereignissen [4.3.1.3.2] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Öffentlicher Informations- und Lernort [4.3.1.3.3] 10 Pkt. = Bei der Referenz war Denkmalschutz zu beachten [4.3.1.3.4] 10 Pkt. = Die Referenz hat einen kirchlichen Bezug [4.3.1.3.5] 10 Pkt. = Die Referenz befindet sich im öffentlichen Raum [4.3.1.4] Referenz 4: max. 50 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-c) ein Mindeststandard ist: Bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Bei mindestens einer Referenz war der Auftraggeber eine öffentliche Stelle. Auswahlkriterien Referenz 4: [4.3.1.4.1] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Gedenkort im Zusammenhang mit historischen Fragen/Themen/Personen/Ereignissen [4.3.1.4.2] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Öffentlicher Informations- und Lernort [4.3.1.4.3] 10 Pkt. = Bei der Referenz war Denkmalschutz zu beachten [4.3.1.4.4] 10 Pkt. = Die Referenz hat einen kirchlichen Bezug [4.3.1.4.5] 10 Pkt. = Die Referenz befindet sich im öffentlichen Raum [4.3.2] Personalausstattung max. 20 Punkte als Summe folgender Unterkriterien: [4.3.2.1] Mindeststandard = Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren [4.3.2.2] Mindeststandard = Der Bewerber beschäftigt als Führungskraft mind. 1 Architekten/in oder 1 Landschaftsarchitekt/in [4.3.2.3] 10 Pkt. = Die Anzahl der Architekten/innen und/oder Landschaftsarchitekten/innen (Summe aus Büroleitung und weiteren Mitarbeitenden) liegt im Mittel der letztem 3 Geschäftsjahre bei mindestens 2 [4.3.2.4] 10 Pkt. = Vorliegen der geforderten Abschlüsse für alle Mitglieder des Projektteams [4.3.3]Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Mindeststandards [4.3.3.1] PL = weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Architektur oder Landschaftsarchitektur oder vergleichbar nach, Die Projektleitung weist mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung nach. [4.3.3.2] stellv. PL = weist einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in Architektur oder Landschaftsarchitektur oder vergleichbar nach. Projektmitarbeitende, Die stellv. PL weist mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung nach. [4.3.3.3] Angabe weiterer Mitarbeiter
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/02/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit Teilnahmeantrag eine Erklärung (ZEEE) aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0026
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau - Referat V A
Registrierungsnummer: 0204:11-1301250002-89
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 4
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0031
Offizielle Bezeichnung: Grün Berlin GmbH
Registrierungsnummer: 0204:11-1301250002-89
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1 Ullsteinhaus, 3.OG
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 030
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0032
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 60cd0416-8b4b-4b90-b3c7-c6b5f0c04f41 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/02/2026 17:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 79213-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2026