5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342000 Marketing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341100 Werbeberatung, 79341400 Werbekampagnen, 79413000 Marketing-Beratung, 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design, 92100000 Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm, 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen, 92111200 Herstellung von Werbe-, Reklame- und Informationsfilmen und -videofilmen, 92112000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Film- und Videofilmherstellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sonstige Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Massaquoipassage 1
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung jeweils um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber / das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: mindestens 3 Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber/das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht mindestens drei geeignete Referenzen für mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare und erfolgreich abgeschlossene Projekte in ähnlichem Umfang mit seinem Teilnahmeantrag ein. Reine Kreativ- oder Gestaltungsleistungen genügen nicht, vielmehr müssen die Referenzen auch die strategische Planung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen sowie Kampagnen umfassen. Die Referenzen müssen früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen betreffen, gerechnet vom Datum der Bekanntmachung. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer (mit der Benennung stimmen wir einer telefonischen Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu) - Namen und Funktionen der beteiligten Agenturmitarbeiter auf Projektleitungs- und Durchführungsebene - Branche des Kunden - Gesamtvolumen des Auftrages - Leistungszeitraum - Beschreibung des Leistungsgegenstandes unter Berücksichtigung der in den Kriterien beschriebenen Erwartungshaltungen (siehe Bewertungsmatrix TNW) - Textauszüge, Bild- und Videomaterial, Angaben zu digitalen Kommunikationskanälen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Schriftliche Präsentation der Agenturkompetenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber/das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht eine schriftliche Präsentation der Agenturkompetenzen ein, aus der hervorgeht: - wie die strategische Kommunikationsberatung, Kampagnenkonzeption sowie Markenentwicklung in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden, - wie Redaktion, Gestaltung und Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen organisiert sind, - welche Kommunikationskanäle (Print, Digital, Social Media u. a.) regelmäßig in Ihrem Unternehmen bespielt und miteinander verzahnt werden.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber/das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft reicht eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz ein.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): falls zutreffend
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Anlage zur wirtschaftlichen Verknüpfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen macht der Bewerber / das geschäftsführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft hierzu in einer Anlage aussagekräftige Angaben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): falls zutreffend
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): falls zutreffend
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): falls zutreffend
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Angaben zu Erfahrungen bei der strategischen Kommunikationsberatung und Konzeption inkl. Markenentwicklung (25 %) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Erreichbare Punktzahlen: 8-10 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen umfangreiche und kontinuierliche praktische Erfahrung in der strategischen Kommunikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung. Es ist klar erkennbar, dass im Rahmen der Beratung messbare Ziele definiert und vollständig erreicht wurden. Die Markenentwicklung ist konsistent von der strategischen Grundkonzeption bis zur visuellen Umsetzung nachvollziehbar dargestellt. Die Unterlagen zeigen nachgewiesene, überdurchschnittliche Expertise in der strategischen Markenführung und Kundenberatung. Es werden klare und systematisch angewendete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten dargestellt. 4-7 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen Erfahrung in der Kommunikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung. Teilweise ist erkennbar, dass im Rahmen der Beratung messbare Ziele definiert wurden. Strategische und operative Ansätze in der Markenentwicklung werden nachvollziehbar beschrieben. Die Expertise in der Kommunikationsberatung ist erkennbar, aber nicht durchgängig vertieft dargestellt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind grundsätzlich erkennbar, jedoch nicht vollständig oder nicht durchgängig systematisch. 0-3 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen keine klare Erfahrung in der strategischen Kommunikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung erkennen. Messbare Ziele oder strategische Markenentwicklungen werden nicht überzeugend nachgewiesen. Eine klare Darstellung des Beratungsansatzes fehlt oder ist unvollständig. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind nicht oder nur unzureichend erkennbar.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2. Angaben zu Erfahrungen bei der crossmedialen Kampagnenkonzeption- und Umsetzung (20 %) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Erreichbare Punktzahlen: 8-10 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen zeigen umfassende praktische Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung crossmedialer Kampagnen. Es ist erkennbar, dass konkrete, messbare Ziele definiert und erfolgreich erreicht wurden. Vorgehen, Methodik und Ergebnisqualität belegen ein überdurchschnittliches Expertenwissen in der Konzeption und Umsetzung komplexer Kommunikationskampagnen. Es werden klare und systematisch angewendete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten dargestellt. 4-7 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen Erfahrung in der Kampagnenkonzeption und -umsetzung. Teilweise sind Zieldefinitionen und Ergebnisse dokumentiert. Die Ansätze sind nachvollziehbar und zeigen vertieftes Fachwissen, jedoch ohne durchgängig belegte Ergebnisqualität. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind grundsätzlich erkennbar, jedoch nicht vollständig oder nicht durchgängig systematisch. 0-3 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen keine klar erkennbaren Erfahrungen in der Kampagnenkonzeption und -umsetzung erkennen. Zieldefinitionen und Umsetzungsergebnisse fehlen oder sind nicht nachvollziehbar. Die Leistungsdarstellung bleibt allgemein oder unkonkret. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind nicht oder nur unzureichend erkennbar.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 3. Angaben zu Qualität der Texte (15%) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Erreichbare Punktzahlen: 8-10 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenen Texte sind vollständig zielgruppen- und kanalspezifisch aufbereitet. Sprache, Tonalität und Aufbau sind klar, prägnant und verständlich. Es ist erkennbar, dass komplexe Inhalte adressatengerecht und fachlich korrekt vermittelt werden. Die Texte sind stilistisch sicher und entsprechen professionellen redaktionellen Standards. 4-7 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenden Texte sind weitgehend zielgruppen- und kanalspezifisch gestaltet. Sprache und Tonalität und Aufbau sind überwiegend verständlich und angemessen. Komplexe Inhalte werden mit Einschränkungen adressatengerrecht und fachlich korrekt vermittelt. Eine klare redaktionelle Linie ist erkennbar, jedoch nicht durchgängig konsistent umgesetzt. 0-3 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenden Texte zeigen keine durchgehende zielgruppen- oder kanalspezifische Aufbereitung. Sprache und Aufbau sind teilweise unverständlich oder nicht adressatengerecht. Eine erkennbar redaktionelle Struktur oder Tonalität fehlt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4. Angaben zu Qualität der Gestaltung und der Bewegtbildkommunikation (15 %) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Erreichbare Punktzahlen: 8-10 Punkte: Die Referenzen zeigen eine moderne, konsistente und ansprechende visuelle Gestaltung. Grafische Elemente, Typografie und Bildsprache sind zielgruppenorientiert und auf die Kommunikationsziele abgestimmt. Eigenständig erstelltes Bildmaterial (z. B. Fotos, Illustrationen, Infografiken) ist erkennbar. Die Gestaltung unterstützt die Markenidentität und transportiert Inhalte visuell überzeugend. 4-7 Punkte: Die Gestaltung der Referenzen ist überwiegend konsistent und ansprechend. Eine grundsätzliche Zielgruppenorientierung ist erkennbar. Eigene Gestaltungselemente oder Bildproduktionen sind teilweise vorhanden. Die visuelle Umsetzung ist solide, aber nicht durchgängig prägnant oder innovativ. 0 -3 Punkte: Die Referenzen zeigen keine konsistente visuelle Gestaltung. Bildsprache und Typografie wirken uneinheitlich oder beliebig. Eigenes Ge-staltungsmaterial ist nicht erkennbar. Die visuelle Qualität genügt den Anforderungen nur teilweise oder gar nicht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 5. Angaben zur Bandbreite der eingesetzten Kommunikationskanäle (25 %) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb Erreichbare Punktzahlen: 8-10 Punkte: Die Referenzen belegen den souveränen Einsatz eines breiten Spektrums an Kommunikationskanälen, Print, Website, Social Media, Newsletter und weitere zielgruppenorientierte Formate. Es ist erkennbar, dass die Kanäle strategisch aufeinander abgestimmt sind und inhaltlich wie visuell ein konsistentes Gesamtbild ergeben. Der Umgang mit digitalen Medien und crossmedialer Verzahnung ist überdurchschnittlich ausgeprägt. 4-7 Punkte: Die Referenzen zeigen den Einsatz mehrerer Kommunikationskanäle, darunter Print und digitale Medien. Eine grundsätzliche Abstimmung der Kanäle und Zielgruppenorientierung ist erkennbar, jedoch nicht durchgängig belegt. 0-3 Punkte: Die Referenzen zeigen nur eine geringe Bandbreite eingesetzter Kommunikationskanäle. Eine crossmediale oder zielgruppenorientierte Ansprache ist nicht erkennbar. Die Darstellung beschränkt sich auf einzelne Medien ohne strategische Verbindung.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrungen bei der strategischen Kommunikationsberatung und Konzeption inkl. Markenentwicklung - Bewertung des Kriteriums: 8-10 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen umfangreiche und kontinuierliche praktische Erfahrung in der strategischen Kommu-nikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung. Es ist klar erkennbar, dass im Rahmen der Beratung messbare Ziele definiert und vollständig erreicht wurden. Die Markenentwicklung ist konsistent von der strategischen Grundkonzeption bis zur visuellen Umsetzung nachvollziehbar dargestellt. Die Unterlagen zeigen nachgewiesene, überdurchschnittliche Expertise in der strategischen Markenführung und Kundenberatung. Es werden klare und systematisch angewendete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten dargestellt. 4-7 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen Erfahrung in der Kommunikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung. Teilweise ist erkennbar, dass im Rahmen der Beratung messbare Ziele definiert wurden. Strategische und operative Ansätze in der Markenentwicklung werden nachvollziehbar beschrieben. Die Expertise in der Kommunikationsberatung ist erkennbar, aber nicht durchgängig vertieft dargestellt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind grundsätzlich erkennbar, jedoch nicht vollständig oder nicht durchgängig systematisch. 0 -3 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen keine klare Erfahrung in der strategischen Kommunikationsberatung sowie in der Konzeption inkl. Markenentwicklung erkennen. Messbare Ziele oder strategische Markenentwicklungen werden nicht überzeugend nachgewiesen. Eine klare Darstellung des Beratungsansatzes fehlt oder ist unvollständig. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind nicht oder nur unzureichend erkennbar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrungen bei der crossmedialen Kampagnenkonzeption- und Umsetzung - Bewertung des Kriteriums: 8-10 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen zeigen umfassende praktische Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung crossmedialer Kampagnen. Es ist erkennbar, dass konkrete, messbare Ziele definiert und erfolgreich erreicht wurden. Vorgehen, Methodik und Ergebnisqualität belegen ein überdurchschnittliches Expertenwissen in der Konzeption und Umsetzung komplexer Kommunikationskampagnen. Es werden klare und systematisch angewendete Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten dargestellt. 4-7 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen belegen Erfahrung in der Kampagnenkonzeption und -umsetzung. Teilweise sind Zieldefinitionen und Ergebnisse dokumentiert. Die Ansätze sind nachvollziehbar und zeigen vertieftes Fachwissen, jedoch ohne durchgängig belegte Ergebnisqualität. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind grundsätzlich erkennbar, jedoch nicht vollständig oder nicht durchgängig systematisch. 0-3 Punkte: Die eingereichten Unterlagen und Referenzen lassen keine klar erkennbaren Erfahrungen in der Kampagnenkonzeption und -umsetzung erkennen. Zieldefinitionen und Umsetzungsergebnisse fehlen oder sind nicht nachvollziehbar. Die Leistungsdarstellung bleibt allgemein oder unkonkret. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeiten sind nicht oder nur unzureichend erkennbar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualität der Texte - Bewertung des Kriteriums: 8-10 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenen Texte sind vollständig zielgruppen- und kanalspezifisch aufbereitet. Sprache, Tonalität und Aufbau sind klar, prägnant und verständlich. Es ist erkennbar, dass komplexe Inhalte adressatengerecht und fachlich korrekt vermittelt werden. Die Texte sind stilistisch sicher und entsprechen professionellen redaktionellen Standards. 4-7 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenden Texte sind weitgehend zielgruppen- und kanalspezifisch gestaltet. Sprache und Tonalität und Aufbau sind überwiegend verständlich und angemessen. Komplexe Inhalte werden mit Einschränkungen adressatengerrecht und fachlich korrekt vermittelt. Eine klare redaktionelle Linie ist erkennbar, jedoch nicht durchgängig konsistent umgesetzt. 0-3 Punkte: Die in den Referenzen enthaltenden Texte zeigen keine durchgehende zielgruppen- oder kanalspezifische Aufbereitung. Sprache und Aufbau sind teilweise unverständlich oder nicht adressatengerecht. Eine erkennbar redaktionelle Struktur oder Tonalität fehlt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualität der Gestaltung und der Bewegtbildkommunikation - Bewertung des Kriteriums: 8-10 Punkte: Die Referenzen zeigen eine moderne, konsistente und ansprechende visuelle Gestaltung. Grafische Elemente, Typografie und Bildsprache sind zielgruppenorientiert und auf die Kommunikationsziele abgestimmt. Eigenständig erstelltes Bildmaterial (z. B. Fotos, Illustrationen, Infografiken) ist erkennbar. Die Gestaltung unterstützt die Markenidentität und transportiert Inhalte visuell überzeugend. 4-7 Punkte: Die Gestaltung der Referenzen ist überwiegend konsistent und ansprechend. Eine grundsätzliche Zielgruppenorientierung ist erkennbar. Eigene Gestaltungselemente oder Bildproduktionen sind teilweise vorhanden. Die visuelle Umsetzung ist solide, aber nicht durchgängig prägnant oder innovativ. 0-3 Punkte: Die Referenzen zeigen keine konsistente visuelle Gestaltung. Bildsprache und Typografie wirken uneinheitlich oder beliebig. Eigenes Gestaltungsmaterial ist nicht erkennbar. Die visuelle Qualität genügt den Anforderungen nur teilweise oder gar nicht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bandbreite der eingesetzten Kommunikationskanäle - Bewertung des Kriteriums: 8-10 Punkte: Die Referenzen belegen den souveränen Einsatz eines breiten Spektrums an Kommunikationskanälen, Print, Website, Social Media, Newsletter und weitere zielgruppenorientierte Formate. Es ist erkennbar, dass die Kanäle strategisch aufeinander abgestimmt sind und inhaltlich wie visuell ein konsistentes Gesamtbild ergeben. Der Umgang mit digitalen Medien und crossmedialer Verzahnung ist überdurchschnittlich ausgeprägt. 4-7 Punkte: Die Referenzen zeigen den Einsatz mehrerer Kommunikationskanäle, darunter Print und digitale Medien. Eine grundsätzliche Abstimmung der Kanäle und Zielgruppenorientierung ist erkennbar, jedoch nicht durchgängig belegt. 0-3 Punkte: Die Referenzen zeigen nur eine geringe Bandbreite eingesetzter Kommunikationskanäle. Eine crossmediale oder zielgruppenorientierte Ansprache ist nicht erkennbar. Die Darstellung beschränkt sich auf einzelne Medien ohne strategische Verbindung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 09/03/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im vergaberechtlich zulässigen Rahmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen im TNW: -CSX 59 Formblatt -Eigenerklärung Sanktionen -Eignungskriterien inkl.Angaben: 1.Angaben Unternehmen/Ansprechpersonen 2.Angabe Gesamtjahresumsatz 3.Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung 4.Erklärung zur Zahlung von Tarif-/Mindestlohn 5.Erklärung wirtschaftl.Verknüpfung 6.Erklärung zur Anlage 4 d.Leistungsbeschreibung - Teilnahmeantrag -Erklärung Ausschlussgründe -Verpflichtung Daten-u.Sozialgeheimnis vor Vertragsschluss -Vertraulichkeitsvereinbarung NDA vor Vertragsschluss Nicht im TNW einzureichen: -Rebriefing zum Leistungsumfang: Angebotswertung Nr.1,Gewichtung:10% -Strategischer Ansatz z.Aufgabenlösung: Angebotswertung Nr.2,Gewichtung:30% -Kreative u.Operative Umsetzungsideen: Angebotswertung Nr.3,Gewichtung:30% -Perspektiven z.Weiterentwicklung des VBG-Marketings: Angebotswertung Nr.4,Gewichtung: 10% -Preisblatt,Rahmenvereinbarung,AVV -Verpflichtung Daten-u.Sozialgeheimnis zum Vertrag -Vertraulichlichkeitsvereinbarung NDA zum Vertrag
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Rahmenvereinbarung, ZVB der VBG, VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134, Informations- und Wartepflicht, § 135, Unwirksamkeit, § 160, Einleitung, Antrag.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsches Vergabeportal "www.dtvp.de" (Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung)