2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79311200 Durchführung von Umfragen, 79311300 Umfragenanalyse, 79315000 Sozialforschung, 79320000 Meinungsumfragen, 79330000 Statistische Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 445 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YT3BS1UEA# 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes sind die von der Vergabestelle zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber/Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch; 6) Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten wird. Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Im Ergebnis dessen werden die 3 bestplatzierten Bewerber (d.h., diejenigen mit der höchsten Gesamt-Wertungspunktzahl nach Maßgabe der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb, Anlage 06) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand der drittplatzierten Bewerber werden alle gleichplatzierten Bewerber und damit mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen; 8) Nur die ausgewählten Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (zweite Phase des Vergabeverfahrens), können anschließend ein Erstangebot abgeben und am weiteren Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf eines dieser Angebote den Zuschlag zu erteilen, ohne über den Angebotsinhalt zu verhandeln. Sollte über den Angebotsinhalt verhandelt werden, wird der Auftraggeber mit allen ausgewählten Bietern, die form- und fristgerecht ein Erstangebot eingereicht haben, Verhandlungsgespräche mit dem Ziel führen, die Angebote zu optimieren. Dafür wird der Auftraggeber diese Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu Verhandlungen und hiernach zur Abgabe endgültiger Angebote auffordern. 9) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: gem. §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gem. §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gem. §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gem. §§ 123, 124 GWB
Betrug: gem. §§ 123, 124 GWB
Korruption: gem. §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gem. §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gem. §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gem. §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gem. §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gem. §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gem. §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gem. §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gem. §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gem. §§ 123, 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gem. §§ 123, 124 GWB