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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26, Los 1 Gründung und Los 2 Stahlbau
Beschreibung: In der Gleishalle des Münchner Hauptbahnhofes wird, entlang Bahnsteig 26, eine Stahl-Schutzwand errichtet (Länge ca. 130m, Höhe ca. 15m). Die Konstruktion besteht aus Gerüsttürmen mit Pfahlgründungen und zwischenliegenden Paneelwänden. Das daneben liegende Gleis 26 wird mit einer befahrbaren Stahlkonstruktion abgedeckt.
Kennung des Verfahrens: bb7b8d26-d2ba-4098-80a6-ad06ee4bee6b
Interne Kennung: 24FEI76142
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SSF Ingenieure AG; Domagkstraße 1a; 80807 München 2. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 3. 08/16 Projektmanagement GmbH; Nymphenburger Straße 156, 80634 München 4. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München 5. Auer Weber Architekten BDA; Sandstraße 33; 80335 München Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Folgende Erklärungen und Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los1: mindestens 8Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los2: mindestens 35Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Innerhalb der letzten 5 Jahre müssen mindestens 2 Maßnahmen je Los innerstädtische Bauvorhaben (Bauen im Bestand) unter stark beengten Platzverhältnissen nachgewiesen werden. Los1 Massivbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 1.000.000,-€. Los2 Stahlbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 4.000.000,- €. - Los1 Massivbau: Nachweis über ausgeführte Mikropfähle im Bestand mit einer Länge von mindestens 10m innerhalb der letzten 3 Jahre - Los2 Stahlbau: EXC3 Qualifizierung nach DIN EN 1090-2 muss vorliegen Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 2 Stahlbauarbeiten
Beschreibung: Bauleistung Temporäre Schutzwand und Gleisabdeckung, München Hbf, Gleis 26
Interne Kennung: fff2bcdd-099e-4462-b671-622c3286ad71
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SSF Ingenieure AG; Domagkstraße 1a; 80807 München 2. Lange Engineering GmbH & Co. KG; Geranienweg 48, 99087 Erfurt 3. 08/16 Projektmanagement GmbH; Nymphenburger Straße 156, 80634 München 4. DB Engineering & Consulting GmbH; Richelstraße 3; 80634 München 5. Auer Weber Architekten BDA; Sandstraße 33; 80335 München Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Folgende Erklärungen und Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los1: mindestens 8Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz Los2: mindestens 35Mio€/Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, - Innerhalb der letzten 5 Jahre müssen mindestens 2 Maßnahmen je Los innerstädtische Bauvorhaben (Bauen im Bestand) unter stark beengten Platzverhältnissen nachgewiesen werden. Los1 Massivbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 1.000.000,-€. Los2 Stahlbau: Auftragswert jedes einzelnen Bauvorhabens mindestens 4.000.000,- €. - Los1 Massivbau: Nachweis über ausgeführte Mikropfähle im Bestand mit einer Länge von mindestens 10m innerhalb der letzten 3 Jahre - Los2 Stahlbau: EXC3 Qualifizierung nach DIN EN 1090-2 muss vorliegen Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20241006310 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 31/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 11/02/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 4e7c246c-9732-4989-943e-a4d195cb4b17-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 03 Die zusätzlichen Montageaufwände sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig geworden. Die Bedingungen wurden durch die Rahmenbedingungen des Bahnbetriebs und die nicht planbare Verzögerung beim Umschwenken der Reisendenflächen verursacht und lagen außerhalb der Einflussmöglichkeiten des AN. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Tätigkeiten integraler Bestandteil der laufenden Montage sind und ein Drittunternehmer Koordinationsaufwand, Doppelvorhaltungen sowie terminliche Risiken verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 04 Die zusätzlichen Leistungen sind zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig. Die Gleisabdeckung musste aufgrund der geänderten Bauteilgeometrien angepasst werden, damit eine ausführungsgerechte Umsetzung nach aktueller Planung möglich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Herstellung der Gleisabdeckung eng in den laufenden Bauablauf integriert ist und ein Wechsel Doppelvorhaltungen, Einarbeitung sowie zusätzliche Koordinationsaufwände verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 05 Die Deckenunterstützung ist notwendig, um die aus der geänderten Material- und Geräteeinlagerung resultierende Lastabtragung dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme wurde durch die nicht rechtzeitig fertiggestellte Personenführung ausgelöst und war bei Ausschreibung und Vertragsschluss nicht vorhersehbar sowie nicht kalkulierbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Leistung unmittelbar mit der Montage der Gleisabdeckung verbunden ist und ein Unternehmerwechsel zusätzliche Koordinations-, Sicherheits- und Logistikaufwände verursachen würde. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 06 Die zusätzlichen Arbeiten sind unmittelbar zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich, da die Gleisabdeckung ohne vorherige Demontage der Energievernichtungsanlage und der schadhaften Schwellen nicht hergestellt werden kann. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlich nicht möglich, da die Arbeiten unter Nutzung der vorhandenen Baustelleneinrichtung effizient durchzuführen sind; ein weiterer Unternehmer würde zusätzliche Kosten und betrieblichen Aufwand verursachen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 07 Die Herstellung der Interimsentwässerung ist zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erforderlich, da sie unmittelbar in Verbindung mit der Fertigung und Montage des Stahlbaus der Schutzwand steht. Die Leistung kann aufgrund des engen technischen Zusammenhangs sowie der Nutzung bereits vorhandener Geräte, Baustelleneinrichtung und Personalkapazitäten durch den Auftragnehmer effizient ausgeführt werden. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers würde zu zusätzlichem Koordinations- und Zeitaufwand führen und ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 10 Die zusätzliche Leistung betrifft die Fertigung und Lieferung von Stahlbauteilen, die für die Beleuchtung der temporären Reisendenlenkung am Hauptbahnhof München erforderlich sind. Diese Bauteile ermöglichen erst die vollständige Herstellung der Schutzwand gemäß Hauptvertrag, da andernfalls keine ausreichende Baufreiheit im Bereich der Verkehrsflächen gewährleistet wäre. Die Ausführung durch den bestehenden Auftragnehmer ist wirtschaftlich sinnvoll, da die Stahlbauteile im unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der bereits beauftragten Schutzwand stehen und mit den bereits vorhandenen Geräten, Personal und Baustelleneinrichtungen effizient erbracht werden können. Zudem bestehen aufgrund der stark beengten Platzverhältnisse im Bahnhofsbetrieb keine Möglichkeiten, eine zusätzliche Baustelleneinrichtung für einen weiteren Auftragnehmer einzurichten, sodass ein Wechsel technisch ausgeschlossen ist. Ein externer Auftrag mit neuen Schnittstellen würde erhebliche Zusatzkosten sowie terminliche Risiken verursachen. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Vertrags bleibt vollständig erhalten. 13 Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig, um die terminliche Vertragserfüllung sicherzustellen und wesentliche Meilensteine der Schutzwandfertigstellung einzuhalten. Die Ausführung durch den Auftragnehmer ist wirtschaftlich sinnvoll, da eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer eine zusätzliche Baustelleneinrichtung erfordern und nicht mit der Terminschiene kompatibel wäre. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bahnhofsbetrieb ist eine technische Integration eines weiteren Unternehmens nicht möglich. Ein effizienter Bauablauf ist nur durch die enge Koordination innerhalb des bestehenden Teams gewährleistet. Eine Neuvergabe wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Schwierigkeiten verbunden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 03 Diese Vertragsänderung basiert auf der Mehrkostenanzeige MKA 03 des Auftragnehmers. Gegenstand der Änderung ist die erschwerte Montage der Gleisabdeckung im Bereich Gleis 26 am Hbf München. Aufgrund der Verzögerung beim Umschwenken der Reisendenflächen sowie geänderter Logistik- und Sperrzeiten mussten die Montagearbeiten unter erschwerten betrieblichen Bedingungen ausgeführt werden, insbesondere durch zusätzliche zwischenzeitliche tägliche Beräumungen des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Nachtarbeiten für den Personenverkehr. Die Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und konnten daher nicht kalkuliert werden. Die Änderung wurde am 13.10.2025 angeordnet. Vorläufiger Netto-Wert: 50.000,00 EUR. 04 Diese Vertragsänderung basiert auf der Mehrkostenanzeige MKA 04 des Auftragnehmers. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Herstellung der Gleisabdeckung aufgrund von Änderungen in der Detail- und Werkplanung. Durch die Fortschreibung der Planung, die Planprüfung sowie erforderliche Anpassungen der Werkplanung kam es zu Änderungen der Bauteile (siehe Anlage 01 – Geänderte Stahlbauteile). Die geänderten konstruktiven Anforderungen waren bei Vertragsabschluss nicht bekannt und im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht kalkulierbar. Die Änderung wurde am 11.11.2025 angeordnet. Vorläufiger Netto-Wert: 179.773,79 EUR. 05 Aufgrund der nicht fertiggestellten temporären Personenführung am Bahnsteig Gleis 26 können die für die Montage der Gleisabdeckung erforderlichen Hebegeräte und das Stahlbaumaterial nicht am Bahnsteig vorgehalten werden. Die Geräte und Materialien müssen daher täglich im ehemaligen Lager PB-Books, Raum 9.030 eingelagert werden. Durch diese zusätzliche Deckenmehrbelastung ist die Herstellung einer Deckenunterstützung mittels Hochbaustützen in den darunterliegenden Kellerräumen erforderlich. 06 Diese Vertragsänderung basiert auf der Mehrkostenanzeige MKA 06 des Auftragnehmers. Für die Herstellung der Gleisabdeckung auf Gleis 26 müssen die Energievernichtungsanlage am Prellbock sowie die darunterliegenden maroden Holzschwellen ausgebaut und entsorgt werden. Die vorhandenen Schwellen sind schadhaften Zustands und nicht als Auflagerbasis für die neue Gleisabdeckung geeignet. 07 Für die Entwässerung des Gleishallendaches ist eine Interimsentwässerung in Form einer Rohrleitungsanlage erforderlich, die direkt an die neu herzustellende Schutzwand angebunden wird. Die Interimsentwässerung muss parallel zur Schutzwandmontage ausgeführt werden, da eine spätere Herstellung aufgrund des laufenden Bahnhofsbetriebs nicht möglich ist. Die Leistung beinhaltet u. a. die Montage an den Stahlbauteilen, den Anschluss an die Bestandsdachentwässerung sowie Brandschutzdurchführungen durch die Brandschutzverkleidung der Schutzwand. 10 Sie umfasst die Fertigung und Lieferung zusätzlicher Stahlbauteile, die zur Sicherung und Beleuchtung der temporären Reisendenlenkung im Zusammenhang mit der Schutzwand am Gleis 26 erforderlich wurden. Diese Bauteile waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und daher nicht kalkulierbar. Sie dienen der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Verkehrsflächen während der Montage und zur vollständigen Vertragserfüllung im Bereich der Schutzwand. 13 Sie umfasst terminsichernde Maßnahmen zur fristgerechten Fertigstellung der Hauptvertragsleistung „Temporäre Schutzwand Gleis 26“. Dazu erfolgt eine Personalerhöhung durch Einsatz einer zweiten Kolonne, um parallele Arbeitsabläufe zu ermöglichen und die durch unerwartete Verzögerungen bei den temporären Verkehrsflächen eingetretenen Auswirkungen auf den Bauzeitenplan zu kompensieren. Die Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und wurden aufgrund der Terminrisiken erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
Registrierungsnummer: a6ceb1fb-e3c6-459d-a608-8a792d7bf449
Postanschrift: Europaplatz 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, FS.EI-S-G
Telefon: +49 89130872583
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Registrierungsnummer: fde21e6b-07d3-4d6e-a38a-435acca85369
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Stadt: Windorf
Postleitzahl: 94575
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8927f18b-d701-4494-8ced-62b04aabfc66 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/01/2026 12:43:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 20343-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026