1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Smarte Schichtplanung - Erweiterungen für IVU.duty: Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung, "Vorlieben" (Präferenzfunktion) sowie Dienstbörse‑Statusabfrage (Webclient)
Beschreibung: Die BVG beschafft im Rahmen der smarten Schichtplanung funktionale Erweiterungen des bereits produktiv eingesetzten Dienstplanungssystems IVU.duty: •Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung (verbindliche Berücksichtigung individueller Einschränkungen in der Dienstzuteilung über verschiedene Planungsebenen), •"Vorlieben" (Präferenzfunktion) für Fahrpersonal (eigenständige Erfassung frei konfigurierbarer Präferenzen; automatische Berücksichtigung in Disposition/Optimierung), Dienstbörse - Entwicklungsleistung "Statusabfrage im Webclient" (Abbildung von Entscheidungs-/Genehmigungsstatus bei Diensttausch/-übernahmen direkt im IVU-Webclient), unmittelbar verknüpft mit den produktiven Dienst-, Zeit- und Entgeltprozessen in IVU.duty. Skalierung/Optionen: Die Umsetzung ist initial für ca. 6.000 Fahrpersonale vorgesehen. Zusätzlich wird je Erweiterung eine Option zur Ausweitung des Nutzerkreises (Konzernlizenz) vorgesehen, um die Nutzung perspektivisch (z. B. auf stationäre Personale) fortzuführen; es handelt sich um eine skalierende Fortführung derselben Systemlogik innerhalb des IVU-Bestands.
Kennung des Verfahrens: 38bf4fe5-f7e5-4454-ad25-c4ebd419abb4
Interne Kennung: BEK-2026-0001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Smarte Schichtplanung - Erweiterungen für IVU.duty: Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung, "Vorlieben" (Präferenzfunktion) sowie Dienstbörse‑Statusabfrage (Webclient)
Beschreibung: Beschaffung von Erweiterungen für IVU.duty zur individualisierten Dienstplanung: (1) Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung, (2) "Vorlieben" (Präferenzfunktion), (3) Dienstbörse‑Statusabfrage (Webclient, Entwicklungsleistung). Initialer Umfang ~6.000 Fahrpersonale; Option zur Ausweitung (Konzernlizenz). Leistungszeitraum Feb 2026-12/2027. Lizenzen inkl. Wartung/Support; weitere trennbare Leistungen separat. Direktvergabe nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO: Erweiterungen/Entwicklungsleistung müssen nahtlos in IVU.duty (Bestandssystem) integriert werden; Drittmodule/Parallelösungen verursachen technische Unvereinbarkeit (Schnittstellen-/Regelwerksbrüche, Release‑Risiken) und unverhältnismäßige Betriebs-/Wartungsaufwände
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 72262000 Software-Entwicklung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich eine Erweiterung des Nutzerkreises (Konzernlizenz‑Option) sowie eine Verlängerung des Wartungs-/Supportzeitraums vor. Die Ausübung erfolgt ausschließlich auf Grundlage vertraglich klar geregelter Überprüfungsklauseln, ohne Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 23 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber behält sich eine Erweiterung der Lizenzen und eine Verlängerung des Wartungs-/Supportzeitraums vor. Die Verlängerung erfolgt ausschließlich auf Grundlage vertraglich klar geregelter Überprüfungsklauseln, ohne Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Rechtsgrund: § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO (zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers; Anbieterwechsel technisch unvereinbar bzw. mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden). Bestandssystem & Erweiterungscharakter: IVU.duty ist als zentrales System der Dienstplanung/Dienstzuteilung produktiv im Einsatz und in Regelwerke, Datenmodelle, Schnittstellen sowie herstellerseitige Release-/Patch-/Supportprozesse integriert. Die Erweiterungen Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung und "Vorlieben" (Präferenzfunktion) erweitern dieses Bestandssystem funktional; die Dienstbörse-Statusabfrage (Webclient) greift unmittelbar in die produktiven Dienst-, Zeit- und Entgeltprozesse ein. Technische Unvereinbarkeit/Unverhältnismäßigkeit bei Anbieterwechsel: Drittmodule oder eine Parallelösung würden Schnittstellen-/Datenmodellbrüche (abweichende APIs, Validierungen, Attributdefinitionen), Regelwerks-Inkompatibilitäten (herstellerspezifische Operatoren/Mechanismen), erhöhte Release-/Update-Risiken (zusätzliche integrative Regressionstests) sowie Betriebs-/Wartungsnachteile (Wegfall der End-to-End-Verantwortung, "Ticket-Ping-Pong", längere Wiederherstellungszeiten) verursachen. Damit liegen technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO vor. Abgrenzung/Vergabeumfang: Eng begrenzt auf (1) Lizenzen der Erweiterungen Planungsebenenübergreifende Dienstreihenfolgeprüfung und "Vorlieben" (Präferenzfunktion) inkl. Herstellerwartung/Support (auf Basis des bestehenden EVB-IT-Pflegevertrags) und (2) die herstellerseitige Entwicklungsleistung "Dienstbörse: Statusabfrage im Webclient"; weitere trennbare Leistungen ggf. separat
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: IVU Traffic Technologies AG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IVU Traffic Technologies AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812680010
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12161
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96c17f98-206b-4558-b749-8108a0100146 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2026 16:12:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 21536-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026