5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71311210 Beratung im Bereich Straßenbau, 71311220 Dienstleistungen im Straßenbau, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71410000 Stadtplanung, 34922000 Straßenmarkierungsausrüstung, 34992200 Verkehrsschilder, 34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: I ) Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen Diese ergänzenden Qualifizierungskriterien gelten nur für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder Qualifizierungsanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern. . G.1) QUALIFIZIERUNGSANTRÄGE VON ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTEN - ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Antragstellergemeinschaft (AGM) ist zwingend von jedem Mitglied der AGM eine AGM-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben: - Kurzbezeichnung der AGM, - Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der AGM, - Benennung des bevollmächtigten Vertreters der AGM, - Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der AGM während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, - Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung, dass alle Mitglieder der AGM im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN Ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "E" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "F" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher". Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Antragstellers / des Mitglieds einer Antragstellergemeinschaft sind - und die z.B. als Fachkräfte benannt werden, sind Eignungsverleiher. . G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt. Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Qualifizierungsantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt. Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich: - Der Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen. - Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Qualifzierungsformular zu benennen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller / der Antragstellergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren) tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt - sowohl für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt, - als auch für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien, die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt. Stützt sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Antragstellers oder der Antragstellergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung - im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren - entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . II ) Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen Auftragserteilung (1) Es ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und nachfolgenden Kriterien zulässig, dass an einem Qualifizierungsantrag mehrere Unternehmen / juristisch selbstständige Personen beteiligt sind. Dabei es unter vorstehenden Maßgaben sowohl eine Antragstellergemeinschaft als auch die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern. Die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern kann sowohl für (Einzel)Antragsteller als auch durch eine Antragstellergemeinschaft erfolgen. Vergleiche hierzu insgesamt schon unter I). (2) Erfolgt auf den eingereichten Antrag hin eine Qualifizierung, gilt die Qualifizierung AUSSCHLIEßLICH für die Konstellation der Unternehmen, die im Qualifizierungsantrag angegeben wurde. Das hat für Vergabeverfahren, die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystem durchgeführt werden, folgende Konsequenzen: (a) Angebote von einer Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft identisch sind mit den Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft, die qualifiziert ist. (b) Sind in einem Qualifizierungsantrag Eignungsverleiher angegeben worden, sind diese grundsätzlich zwingend im Rahmen der Angebotserstellung verbindlich zuzusagen. Ein Austausch durch andere Eignungsverleiher ist grundsätzlich ausgeschlossen. (c) Klarstellend: Angebote von Bietergemeinschaften sind in Vergabeverfahren auch dann nicht zulässig, wenn zwar jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für das Qualifizierungssystem qualifiziert hat, jedoch keine Qualifizierung für die Gemeinschaft / den Zusammenschluss der Unternehmen der Bietergemeinschaft existiert. . Ergänzend wird hierzu auch auf auch Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Kriterium B.2) Eintragung in das Handelsregister Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Namen 5.1.9 Eignungskriterien zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: (1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL B, B.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR (2) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister Eine Kopie ist ausreichend. Aktuell bedeutet, dass der Auszug die Daten nach der letzten Änderung von Eintragungen im Register wiedergeben muss. Besteht weder die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister- noch in ein einschlägiges Berufsregister, ist hierzu zwingend eine erläuternde Erklärung abzugeben. b) GEFORDERTE ANGABEN: zu a) (1) Erklärung, unter welcher Nummer die Eintragung bei welchem Registergericht bzw. welcher für das Register zuständigen Stelle erfolgt ist. c) GEFORDERT VON: - Einzelbewerbern - Jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft - Eignungsverleihern - bereits benannten Unterauftragnehmern
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Kriterium E.1) Umsatzzahlen Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR b) GEFORDERTE ANGABEN: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto), jeweils einschließlich des Durchschnittswerts über die letzten drei Geschäftsjahre. Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist, ist die Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres in dem hierfür vorgesehenen Feld des Formulars anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Umsätze und Angaben für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds separat anzugeben. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Kriterium E.2) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen wortgleiche Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: (1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL E, E.2 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR (2) Auf besonderes Verlangen: Bestätigung des Versicherungsgebers. b) GEFORDERTE ANGABEN (1) Eigenerklärung Eigenerklärung - über das Vorliegen - oder die Möglichkeit des Abschlusses (im Auftragsfall) einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit unter Angabe der Deckungssummen, separat ausgewiesen jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden. (2) Auf Verlangen: Versicherungsbestätigung (Erst) auf Verlangen des Auftraggebers ist - eine Bestätigung des Versicherungsgebers über das Vorliegen einer ausreichenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - oder eine Erklärung des Versicherungsgebers über die Bereitschaft zum Abschluss (im Auftragsfall) einer entsprechenden Versicherung - oder zur Erhöhung der Versicherungsleistung vorzulegen. (3) Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft Für den Fall eines Qualifizierungsantrags durch eine Antragstellergemeinschaft muss der Nachweis gemäß (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für jedes Mitglied der Antragstellergemeinschaft separat erfolgen ODER es muss ein Nachweis entsprechend (1) und auf Verlangen entsprechend (2) für die Antragstellergemeinschaft als juristische Person erbracht werden. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.1) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 1-4 der HOAI - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 1 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.1 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 1 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.1 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): Alle der nachfolgenden Leistungseigenschaften müssen erfüllt sein. (2.1.) Planungsleistungen für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen: (2.1.1) Grundlagenermittlung entsprechend Lph. 1 HOAI 2013 (2.1.2) und Vorplanung entsprechend Lph. 2 HOAI 2013 (2.1.3) und Entwurfsplanung entsprechend Lph. 3 HOAI 2013 (2.1.4) und Genehmigungsplanung entsprechend Lph. 4 HOAI 2013 (2.2.) Leistungsumfang in den Planungsleistungen gemäß (2.1) (alle Punkte müssen erfüllt sein): (2.2.1) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 1-4 HOAI 2013. (2.2.2) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) beinhaltete (2.2.2.1) die Planung von Straßenentwässerungsanlagen (2.2.2.2) einschl. Erarbeitung (2.2.2.2.1) von Sanierungskonzepten für Trummen (2.2.2.2.2) auf Grundlage von Trummenuntersuchungen (2.2.2.2.3) und Trummenanschlussleitungen (2.2.2.2.4) auf Grundlage von Trummenuntersuchungen (2.2.3) Planverschickungsverfahren bzw. entsprechenden Genehmigungsverfahren (2.2.4) Erstellen von Abwägungsvermerken (2.2.5) Abstimmen von Abwägungsvermerken (2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten (2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein (2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.2) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 5-6 der HOAI- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 2 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.2 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 2 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.2 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Planungsleistungen für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen: (2.1.1) Ausführungsplanung entsprechend Lph. 5 HOAI 2013 (2.1.2) Erstellung der Vergabeunterlagen entsprechend Lph. 6 HOAI 2013 (2.2.) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 5-6 HOAI 2013. (2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten (2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein (2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. ) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.3) Unternehmensreferenzen: Straßenplanung in Anlehnung an die Lph 8+9 der HOAI - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 3 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.3 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 3 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.3 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Planungsleistungen / Bauoberleitung für Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen (2.1.1) Objektüberwachung entsprechend Lph. 8 HOAI 2013 (2.1.2) und Objektbetreuung entsprechend Lph. 9 HOAI 2013 (2.2.) Der Leistungsumfang in den Planungsphasen nach (2.1) entspricht den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 8-9 HOAI 2013 (2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) mussten (2.3.1) Entweder unter Anwendung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) erbracht worden sein (2.3.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ist. (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Abnahme der Bauleistungen durch den Straßenbaulastträger.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.4 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 4 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.4 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4 (c) MINDESTSTANDARDS)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.4) Unternehmensreferenzen: Planungsleistung für die Erstellung verkehrstechnische Unterlagen für verkehrsabhängige Steuerungen und Festzeitsteuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 4 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Erstellung einer verkehrsabhängigen Steuerung (2.1.1) inklusive Buspriorisierung und Festzeitsteuerung (2.1.2) inklusive Schaltunterlage (2.1.3) und inklusive LSA-Lageplan (2.2.) für (2.2.1) einen Bauzustand an einem Knotenpunkt mit mind. 4 Knotenpunktzufahrten (2.2.2) UND Endzustand an einem Knotenpunkt mit min. 4-Knotenpunktzufahrten (2.3.) und mit einer werktäglichen Gesamtverkehrsbelastung von mind. 40.000 Kraftfahrzeuge (2.4.) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste (2.4.1) Entweder der Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (2.4.2) oder das jeweils lokal geltende Regelwerk angewendet worden sein, wobei das Regelwerk in der Komplexität vergleichbar sein muss mit dem Leitfaden für die Bearbeitung von Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (2.5.) Bei den Leistungen nach (2.1) bis (2.3) musste außerdem (2.5.1) Entweder das Programm LISA+ der Schlothauer und Wauer AG (2.5.2) oder ein vergleichbares Programm für die Bearbeitung der Verkehrstechnik verwendet worden sein (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe mindestens einer fertigen verkehrsabhängigen Steuerung inklusive Schaltunterlage und LSA-Lageplan an den Referenzauftraggeber gemäß den Anforderungen von (2.1) bis (2.5).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.5 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 5 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.5 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5 (c) MINDESTSTANDARDS)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.5) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Siel- und Leitungstrassenplanungen bis zur Genehmigungsreife- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 5 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Planungsleistungen in der Sielplanung in Bezug auf folgende Planungsphasen (2.1.1) Grundlagenermittlung (2.1.2) Erstellung von Vorplanung (2.1.3) Erstellung von Entwurfsplanung (2.1.4) Erstellung von Genehmigungsplanung (2.2.) Planungsleistungen in der Leitungstrassenplanung in Bezug auf folgende Planungsphasen: (2.2.1) Grundlagenermittlung (2.2.2) Erstellung von Vorplanung (2.2.3) Erstellung von Entwurfsplanung (2.2.4) Erstellung von Genehmigungsplanung (2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) musste die Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Berechnungsunterlagen. Hierzu zählt mindestens: (2.3.1) Anfragen von Siel- & Leitungsbestandunterlagen von sämtlichen Leitungsträgern (2.3.2) Erstellen von Leitungsbestandsplänen auf Grundlage der Bestandsunterlagen aus (2.1.1.1) (2.3.3) Erstellen von Leitungstrassenplanungen (2.3.4) einschl. Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Besprechungen mit den Leitungsträgern und allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen (2.3.5) Einholen von Trassenanweisungen (2.4.) Die Planungsleistungen nach (2.1) bis (2.3) mussten (2.4.1) Entweder unter Anwendung des Leistungsbild Leitungstrassen gemäß Anlage VV-Bau Hamburg (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) (2.4.2) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Leistungsbild Leitungstrassen gemäß Anlage VV-Bau Hamburg (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) ist. (2.4.3) Und unter Anwendung des Hamburg Normierungskatalog (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) (2.4.4) oder unter Anwendung des jeweils lokal geltenden Regelwerkes erbracht worden sein, dass in der Komplexität vergleichbar mit den Hamburg Normierungskatalog (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zum Qualifizierungssystem) ist. (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. ) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.6 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 6 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.6 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6 (c) MINDESTSTANDARDS)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.6) Unternehmensreferenzen: Erstellung von Ausführungs- und Vergabeunterlagen für Siel- und Leitungstrassenplanungen - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 6 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Planungsleistungen für Sielbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen (2.1.1) Ausführungsplanung (2.1.2) Erstellung der Vergabeunterlagen (2.2.) Planungsleistungen für Leitungsbaumaßnahmen in Bezug auf folgende Planungsphasen (2.2.1) Ausführungsplanung (2.2.2) Erstellung der Vergabeunterlagen (2.3.) Die Planungsleistungen nach (2.1) und (2.2) musste die Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Berechnungsunterlagen. Hierzu zählt mindestens: (2.3.1) die Erstellung einer ausführungsreifen Planung, (2.3.2) die Erstellung vollständiger Vergabeunterlagen, z.B.: Ausführungszeichnungen, Detailzeichnungen, technische Berechnungen, Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Erläuterungsberichte, Mengenermittlungen und Kostenkontrollen) (2.3.3) die Bauvorbereitung und Bauablaufplanung (2.3.4) die Durchführung von Besprechungen und Abstimmungen mit Behörden sowie sämtlichen an Planung und Bau beteiligten Instanzen (2.4.) Koordination und Integration von Leitungsverlegearbeiten in der Bauphase der Leitungsunternehmen (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. ) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER Die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gemäß (2) erstellt wurden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.7) Unternehmensreferenzen: Bauvorbereitung in der Straßenplanung - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 7 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.7 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 7 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.7 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)). Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1.) Bauvorbereitungsplanung für Straßenbaumaßnahmen, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein musste (2.1.1) Erstellung und Abstimmung sämtlicher für die Bauvorbereitung erforderlichen Unterlagen und Berechnungen. Hierzu zählen mindestens: (2.1.1.1) Erstellen von Bauphasen- und Verkehrsführungsplänen (2.1.1.2) einschl. Umleitungsstrecken während der Bauzeit (2.1.2) sowie Koordinierung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Besprechungen und Abstimmungen. Hierzu zählen mindestens: (2.1.2.1) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Verkehrsbesprechungen (2.1.2.2) sowie Abstimmungen mit allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (3.2) im übergeordneten Straßennetz (3.3) mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.4) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.5) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. ) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER Die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gemäß (2) erstellt wurden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.8 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 8 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als drei Referenzen zu dem Kriterium FR.8 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)) Gefordert ist: (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8 (c) MINDESTSTANDARDS)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.8) Unternehmensreferenzen: Bauüberwachung im Straßenbau - relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 8 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens drei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Objekt-/Bauüberwachung für Straßenbaumaßnahmen analog zu LPH 8 HOAI, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten: (2.1.1) Im Leistungsumfang entsprechend den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen analog zu Anlage 13.1 LPH 8 HOAI 2013. Hierzu zählen mindestens: (2.1.1.1) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Regelterminen mit allen an Planung und Bau beteiligten Instanzen (2.1.1.2) Baubegleitende Abstimmungen und Prüfungen mit allen am Bau beteiligten Instanzen, hierzu gehören mindestens: (2.1.1.2.1) Unterstützen beim Einholen von straßenverkehrsbehördlichen und/oder straßenbaubehördlichen Anordnungen (2.1.1.2.2) Material-/Eigenschaftsprüfungen, Lieferscheine, Einbautemperaturen bei bit. Materialien (2.1.1.2.3) Einbauüberwachung bzw. Fertigstellungskontrolle (2.1.2) Durchführen von (Teil-)Abnahmen und (Teil-)Freigaben (2.1.3) Prüfung und Freigabe von Abschlags- & Schlussrechnungen sowie zugehörigen Aufmaßen (2.1.4) Nachtragsmanagement (2.1.4.1) Erfassung, Prüfung und Freigabe von Nachträgen (2.1.4.2) Leiten, Koordinieren und Protokollieren von Nachtragsverhandlungen (2.2) Objektbetreuung für Straßenbaumaßnahmen analog zu LPH 9 HOAI, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten: (2.2.1) Im Leistungsumfang entsprechend den Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13.1 LPH 9 HOAI 2013. (2.2.2) einschließlich mindestens Fachliche Bewertung der innerhalb von Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel (2.2.3) einschließlich mindestens Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt im übergeordneten Straßennetz mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen.) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Abnahme der Bauleistungen durch den Straßenbaulastträger
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Stadt- & Landschaftsplanung- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9 (geforderter Nachweis, geforderte Angaben und Mindeststandards) Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. . DIESE ANFORDERUNGEN NACH KRITERIUM FR.9 IST SIND NUR NACHZUWEISEN, WENN EINE QUALIFIZIERUNG FÜR DEN LEISTUNGSBEREICH 9 BEANTRAGT WIRD. . a) GEFORDERTER NACHWEIS: Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN. Die Angabe von mehr als zwei Referenzen zu dem Kriterium FR.9 zum Nachweis der diesbezüglichen Mindeststandards (siehe unten c)) ist nicht erwünscht. Es ist zulässig, ein und denselben Referenzauftrag zum Nachweis der Mindeststandards mehrerer der Kriterien FR.1 bis FR.9 einzureichen. Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4, 0) EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. b) GEFORDERTE ANGABEN: Damit eine Referenz berücksichtigt wird, muss der Qualifizierungsantrag sämtliche der nachfolgenden Angaben enthalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass "Referenzen von unbekannt" / ohne Angabe von Kontaktdaten beim Referenzauftraggeber grundsätzlich nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Angaben gemäß nachfolgend (4) und (5)): (1) Unternehmens dass sich auf die Referenz beruft sowie seine Funktion im Rahmen des Qualifizierungsantrags (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). (2) Vorhaben /-Projektbezeichnung (3) Eindeutige Angabe dazu, zum Nachweis welches Kriteriums / welcher Kriterien gemäß Ziffer 5.1.9, FR (FR.1 bis FR.9) der EU-Auftragsbekanntmachung die Referenz berücksichtigt werden soll. (4) Name / Anschrift Referenzauftraggeber (5) Name Ansprechperson beim Referenzauftraggeber inkl. Telefondurchwahl und E-Maildresse der Ansprechperson beim Referenzauftraggeber (6) Auftragnehmer (=Vertragspartner des Referenzauftrags) (7) Falls der Auftragnehmer (=Vertragspartner) nicht identisch mit dem Unternehmen gemäß (1) ist, für das die Referenz geltend gemacht wird. Angabe zur Funktion des Unternehmens gemäß (1) im Rahmen des Referenzauftrags (ARGE-Mitglied, Unterauftragnehmer). (8) Kurzbeschreibung Vorhaben-/ Projektbeschreibung (9) Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges des Unternehmens, für das die Referenz eingereicht wird (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher) im Rahmen des Referenzauftrags. Für den Fall, dass der Referenzauftrag zusammen mit anderen Unternehmen in einer ARGE oder mit Unterauftragnehmern erbracht wurde: Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, die an der Auftragsausführung noch beteiligt waren (10) Angaben Leistungszeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten) (11) Angaben zur Prüfung der Mindeststandards gemäß untenstehendem (c) ermöglichen (siehe auch VORDRUCK IN QUALIFIZIERUNGSFORMULAR - ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN). (12) < > (13) Antragsteller und Bevollmächtigte einer Antragstellergemeinschaft haben außerdem mittels VORDRUCK IN TEIL F, FR.1 - FR.9 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR eine Auflistung der mit dem Qualifizierungsantrag (mittels Anlage Unternehmensreferenzen) eingereichten Referenzen anzugeben. Das umfasst die von allen am Qualifizierungsantrag beteiligten Unternehmen ausgefüllten VORDRUCKE der ANLAGE 1_UNTERNEHMENSREFERENZEN (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher). Anzugeben ist in der Auflistung der Referenzauftragnehmers sowie von welchem Unternehmen die Referenz angegeben wird. FORTSETZUNG UNTER Ziffer 5.1.9, Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Stadt- & Landschaftsplanung- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9 (c) MINDESTSTANDARDS)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Kriterium FR.9) Unternehmensreferenzen: Stadt- & Landschaftsplanung- relevant für Qualifizierungsanträge für Leistungsbereich 9 (FORTSETZUNG: c) MINDESTSTANDARDS) c) MINDESTSTANDARDS (1) Vorzulegen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils separat / isoliert jede für sich betrachtet nachfolgende Mindeststandards gemäß (2) bis (5) allesamt erfüllen. (2) Erbrachte Leistungen in Bezug auf das Projekt gemäß (3): (2.1) Innerstädtische Stadt- und Landschaftsplanung, wobei ALLE der nachfolgenden Eigenschaften erfüllt sein mussten: (2.1.1) Erstellung sämtlicher erforderlicher Planungs- und Gestaltungsunterlagen. Hierzu zählen mindestens: (2.1.1.1) Beurteilung von vorhandenen und zukünftigen Straßenräumen vor dem Hintergrund sich ändernder Randbedingungen und Integration in den Stadtraum. Beispiele: - Geänderte Erreichbarkeiten für ÖPNV, MIV, Radverkehr, Fußverkehr - Geänderte Nutzung von angrenzenden Gebäuden (2.1.1.2) Planerische Begleitung und Bewertung von Baumfällungen (2.1.1.3) Planerische Begleitung und Bewertung von Baumneupflanzungen (2.1.1.4) Aufwertung von Stadtbild und Mobilitätsangebot. Beispiele: - Standortsuche für B+R-Anlagen, Fahrradparkhäuser - Anlegen und Gestalten von Grün- und/oder Parkflächen (2.1.1.5) Berücksichtigung von wassersensibler Straßenraumgestaltung. Beispiele: - Blau-Grüne-Infrastruktur (BGI) - Klimaangerpasste Infrastruktur (KAI) (2.1.1.6) Abstimmung stadt- und landschaftsplanerischer Belange mit sämtlichen an Planung und Bau beteiligten Instanzen (3) Der Referenzauftrag / die Leistungen gemäß (2) müssen ein Projekt betroffen haben, was folgenden Eigenschaften erfüllt: (3.1) Innerstädtisches Infrastrukturprojekt im übergeordneten Straßennetz mit Baukosten von mind. 2,5 Mio. Euro netto (3.2) in Bezug auf eine Stadt mit mindesten 500.000 Einwohnern. (3.3) oder in Bezug auf einen "Ballungsraum" mit kombiniert mindestens 500.000 Einwohnern. Ein "Ballungsraum" bedeutet, dass die zusammenhängende Bebauung zweier oder mehrerer Städte ohne signifikante Baulücken aneinander angrenzen - und die derart zusammenhängenden Städte die Anforderungen "mindestens 500.000 Einwohner" aufweisen. ) (4) Der Beginn der Leistungen nach (2) muss nach dem 01.01.2016 liegen. (5) Die Leistungen nach (2) müssen zum Zeitpunkt Qualifizierung abgeschlossen sein. Als Abschluss gilt (5.1) der Abschluss sämtlicher Leistungen (5.2) ODER die Übergabe der Unterlagen, die nach Abschluss der Leistungen gem. (2) erstellt wurden.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Kriterium FP.1) Allgemeine Beschäftigenzahlen / Personalbestand Hinweis: Fehlende Zeilenumbrüche beruhen auf einer fehlerhaften Umsetzung an der Schnittstelle zum Amtsblatt der EU, auf die der Auftraggeber keinen Einfluss hat. Eine besser lesbare, formatierte im Übrigen zeichenidentischen Fassung der Kriterien wird als PDF mit dem Dateinamen Informationen zu Eignungskriterien im Qualifizierungsverfahren unter der Rubrik "Sonstiges" im Projektraum der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. a) GEFORDERTER NACHWEIS: zu b.1) Eigenerklärung mittels VORDRUCK IN TEIL F, FP.1 QUALIFIZIERUNGSFORMULAR Auf die ergänzenden Regelungen zur zwingenden Verwendung des Qualifizierungsformulars unter Ziffer 2.1.4 EU-Auftragsbekanntmachung wird hingewiesen. zu b.2) Selbst erstelltes Organigramm mit den unter b.2 geforderten Angaben. b) GEFORDERTE ANGABEN: (1) Angaben zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten / zum jahresdurchschnittlichen Personalbestand in den letzten drei Kalenderjahren, jeweils gesamt und jeweils bezogen auf Expert*innen für folgende Tätigkeiten: Straßenverkehrsplanung, Verkehrstechnik, Leitungstrassenplanung, und Sielplanung/Wasserwirtschaft. Zu den Beschäftigten in diesem Sinne zählen auch Inhaber. Die Angabe hat separat je Jahr zu erfolgen und es ist der Durchschnitt über die angegebenen Jahre anzugeben. Sofern seit Beginn der Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch keine drei Kalenderjahre vergangen sind ist der Beginn der Geschäftstätigkeit in dem gesonderten Feld des Formulars anzugeben. (2) Organigramm des Unternehmens, aus dem die aktuellen unternehmenseigenen Fachabteilungen / Abteilungen zur Wahrnehmung von Fachaufgaben hervorgehen, insbesondere mit Blick auf Fachabteilungen, in denen folgende Aufgaben wahrgenommen werden: Straßenverkehrsplanung, Verkehrstechnik, Leitungstrassenplanung, und Sielplanung/Wasserwirtschaft. Anzugeben ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden je Fachabteilung. Sofern die Abteilungsbezeichnungen für außenstehende nicht selbsterklärend sind, sind Erläuterungen beizufügen. Das Organigramm muss dem Ziel gerecht werden, dass die Vergabestelle einschätzen kann, ob und welche Fachabteilungen für die Aufgaben der Leistungsbereiche 1 bis 9 (siehe Ziffer 2.1.4, (0)) vorhanden sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hamburger Hochbahn AG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hamburger Hochbahn AG