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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
Beschreibung: Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
Kennung des Verfahrens: dbccfb0f-53f8-449f-80d7-a827c18ab40a
Interne Kennung: 25-D1-90-Befoerd_Los6_interim
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Hauptverfahren: 25-HD-20-Befoerd, hier Los 6 Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten: - Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren - anonymisierte Adressdatenlisten (LB Punkt 3.1 - 8.1) - Merkblatt Schulung Fahrzeugführer - Musterbeispiel zur Nutzung des Leistungsverzeichnisses - A - Verfahrensbeschreibung - Anlage B (Zuschlagskriterien) - Anlage C (Eignungskriterien) Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil: - Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen - Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen - Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen - Anlage zu den BVB über Umweltschutzanforderungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Leistungsbeschreibung - Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen - Dienstleistungsvertrag - Auftragsdatenverarbeitungsvertrag - spezielle Eigenerklärung (siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 3) - A.1 Ausführungsbestimmungen Umweltanforderungen Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen: - Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Angebotsschreiben mit 12 Losen - Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) - Unteraufträge, Eignungsleihe, wenn gegeben - Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, wenn gegeben - Preisblätter / Leistungsverzeichnisse - Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 124 LD) inkl. geeigneter Referenzen die beispielhaft mit der vorliegenden Leistung hinsichtlich der Komplexität vergleichbar sind inkl. Angaben PQ / ULV, Handelsregister u. a., Angaben zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossene Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahl im Unternehmen 2022-2024 - Angaben innerhalb der Verfahrensbeschreibung (Ausführungsbestimmungen) - Anlage §124 GWB - Nachweis Betriebshaftpflicht - Angaben in Anlage C-Eignungskriterien - A.2 Ausführungsbestimmungen Mindeststundenentgelt - Auftragsvereinbarung - Anlage zum Dienstleistungsvertrag Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer - Angaben zum Abruf des Auszuges aus dem Wettbewerbsregister und aus der Finanzsanktionsliste - alle geforderten Unterlagen / Nachweise, die im Wirt-124 LD aufgeführt sind, wenn das Angebot bzw. das bietende Unternehmen in die engere Wahl kommt - Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse der Fahrer:innen / Begleitperson - Nachweis von Erste-Hilfe-Kursen - Vorlage der Tourenplanung mittels einer geeigneten Planungssoftware zur Validierung der Angaben im Leistungsverzeichnisses
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Schulen (Zielorte) sind im Bezirk Lichtenberg gelegen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Für den Fall, dass die auftragnehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
Beschreibung: Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Grundschulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung, Integrationsschüler:innen bzw. Schüler:innen, die untergebracht sind in Heimen oder Einrichtungen: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) Sewanstr. 184, 10319 Berlin - Schule am Wilhelmsberg (11G18) Sandinostr. 8, 13055 Berlin - Schule Am Faulen See (11G21) Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin - Martin- Niemöller- Schule (11G22) Am Breiten Luch 5, 13053 Berlin - Friedrichsfelder Schule (11G23) Lincolnstr. 67, 10315 Berlin - Orankesee- Grundschule (11G34) Konrad-Wolf-Straße 11;13055 Berlin - Seepark-Grundschule (11G37) Blockdammweg 60, 10318 Berlin - 39. Grundschule (11G39) Schleizer Str. 67, 13055 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 6 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind derzeit 52 Schüler:innen aus 8 Schulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Den größten Anteil bilden die Schüler:innen aus der Friedrichsfelder-Schule (11G11), (11G39) der Martin-Niemöller-Schule (11G22). Die Schüler:innen der Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) und der Martin-Niemöller-Schule (11G22) haben einen besonderen Förderbedarf und sind teilweise auch verhaltensauffällig. Die durchschnittliche Anzahl der in den Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) neun Schüler:innen - Schule am Wilhelmsberg (11G18) eine Schüler:in - Schule Am Faulen See (11G21) zwei Schüler:innen - Martin- Niemöller- Schule (11G22) 22 Schüler:innen - Friedrichsfelder Schule (11G23) vier Schüler:innen - Orankesee- Grundschule (11G34) zwei Schüler:innen - Seepark-Grundschule (11G37) drei Schüler:in - 39. Grundschule (11G39) neun Schüler:innen
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf Grundlage des §57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Weiterhin führen fehlgeschlagene Aufklärungen zum Ausschluss, wenn z.B. keine Deckungsgleichheit der (auf besonderes Verlangen vorzulegenen) Tourenplanung zu den Angaben innerhalb der Leistungsverzeichnisse besteht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100% Preis
Beschreibung: 100% Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 100% Preis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Gegenstand der Ausnahmeentscheidung: Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Aufruf zum Wettbewerb aufgrund äußerster Dringlichkeit gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Begründung der Dringlichkeit: Die dringliche Vergabe ist erforderlich, um die Kontinuität der Schülerbeförderung als wesentlichen Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Das reguläre Hauptvergabeverfahren ist aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer blockiert. Das gesetzliche Zuschlagsverbot gemäß § 169 Abs. 1 GWB (i.V.m. § 48 VgV) besteht fort. Die Unvorhersehbarkeit der Verzögerung ergibt sich daraus, dass die gesetzliche Entscheidungsfrist der Vergabekammer gemäß § 167 Abs. 1 GWB (fünf Wochen) bereits um mehr als drei Monate überschritten wurde, ohne dass für den öffentlichen Auftraggeber erkennbare Gründe vorlagen oder rechtliche Hinweise der Kammer auf eine derartige Verzögerung hindeuteten. Diese massive Fristüberschreitung durch die Instanz liegt außerhalb der Sphäre des Auftraggebers. Da ein Zuwarten bis zum Abschluss des Hauptverfahrens die Beförderung und damit das Recht auf Teilhabe am Schulunterricht für die betroffenen Kinder unmittelbar gefährdet, ist die Interimsvergabe zur Abwendung eines Schadens für die Allgemeinheit und zur Erfüllung der Beförderungspflicht zwingend geboten. Die Laufzeit der Interimsbeauftragung wird strikt auf den Zeitraum bis zur Entscheidung im Hauptverfahren begrenzt. Verfahrensart und Fristfestsetzung: Der Auftraggeber legt die Frist zur Einreichung der Angebote auf 10 Kalendertage fest. Diese Verkürzung auf das notwendige Mindestmaß ist aufgrund einer hinreichend begründeten Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 8 VgV (analog) geboten. Sachliche Rechtfertigung: Dringlichkeit der Leistungserbringung: Die Schülerbeförderung muss zum 05.01.2026 sichergestellt sein. Jede weitere Verzögerung würde die gesetzliche Pflicht zur Daseinsvorsorge und das Recht der betroffenen Kinder auf Teilhabe am Schulunterricht unmittelbar gefährden. Unvorhersehbarkeit der Verfahrensdauer: Die massive Überschreitung der gesetzlichen Entscheidungsfrist durch die Vergabekammer (über vier Monate statt der üblichen fünf Wochen) war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und entzieht sich seinem Einflussbereich. Angemessenheit: Eine 10-tägige Frist wird als ausreichend erachtet, da die Leistung am Markt bekannt ist und der angeschriebene Bieterkreis aufgrund des laufenden Hauptverfahrens bereits überwiegend über detaillierte Kenntnisse der Anforderungen verfügt. Eine längere Frist würde den Zweck der Interimsvergabe – die kurzfristige Sicherstellung des Betriebs – vereiteln.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Fidibus Fahrdienst UG & Co.KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Fidibus Fahrdienst
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 3 374,78 EUR
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 25-D1-90-Befoerd-Los6-interim
Titel: Interimsweise Beförderung behinderter Schüler:innen zu Lichtenberger Schulen in Los 6
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30 90296-7902
Fax: +49 30 90296-7919
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Fidibus Fahrdienst UG & Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE327753162
Stadt: Bernau bei Berlin
Postleitzahl: 16321
Land, Gliederung (NUTS): Barnim (DE405)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33f4221c-32e7-499c-99df-e6cef260285f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/12/2025 12:10:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 867830-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 251/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/12/2025