5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt (2000 Punkte): Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamt-Eurobetrag netto des jeweiligen Angebots im Preisblatt wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Preis (volle Punktzahl im Kriterium Preis) und dem 2-fachen niedrigsten Preis (0 Punkte im Kriterium Preis) linear interpoliert. Punkte=((2 x Mindestangebot-Angebotssumme)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot. Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet. Stundensätze (1000 Punkte): Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamt-Eurobetrag netto der Stundensätze wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Betrag (volle Punktzahl im Kriterium Stundensatz) und dem 2-fachen niedrigsten Betrag (0 Punkte im Kriterium Stundensatz) linear interpoliert. Punkte=((2 x Mindestangebot-Stundensätze)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot. Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3 000,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Präsentation der vorzulegenden Konzeptskizze
Beschreibung: Qualität und Präsentation der vorzulegenden Konzeptskizze: Skizze zur Konzeption und Umsetzung (Kreation, Text, Grafik) einer Digitalkampagne (Social-Media Kanäle, lokale Plattformen und Medien) zur Bewerbung von Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen Auswertungsfaktoren: Aufgabenverständnis, methodische Herangehensweise, Verständlichkeit und Aufbereitung Überzeugende Konzeption & Umsetzung Gesamteindruck Präsentation Die aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu von dem/der Bieter*in vorgebrachten Informationen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3 000,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation der verantwortlichen Personen
Beschreibung: Qualifikation der verantwortlichen Personen: Berufliche Qualifikation der Projektleiterin/des Projektleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters. Die nachfolgend aufgeführten Aspekte sind vergaberechtliche Unterkriterien und werden jeweils getrennt voneinander bewertet. (1) Verantwortung von Projektleiter*in und Stellvertreter*in zusammengerechnet für die strategische Beratung und Umsetzung des Corporate Designs von Kunden mit gesellschaftspolitischen Anliegen und Projekten, vorzugsweise aus dem Bereich Mobilität, Infrastruktur, Umweltschutz oder Radverkehr in den Jahren 2022–2024. (2) Mitwirkung von Projektleiter*in und Stellvertreter*in zusammengerechnet in dem Aufgabenbereich Entwicklung und Umsetzung von Online- und/oder Print-Materialien für die Information und Partizipation unterschiedlicher Zielgruppen in den Jahren 2022–2024. (3) Qualifikation der verantwortlichen Personen für Konzeption und Umsetzung von öffentlichen Auftritten oder Messen oder anderen Veranstaltungen für vergleichbare Aufgaben der hier zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2022–2024. (4) Qualifikation der verantwortlichen Person für Konzeption/Kreation von audiovisuellen Produkten und/oder Produkten für Social-Media-Kanäle für vergleichbare Aufgaben der hier zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2022–2024.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2 500,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Darstellung des Prozesses und der Zusammenarbeit
Beschreibung: Darstellung des Prozesses und der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin bei einem neuen Auftrag. Auswertungsfaktoren: Überzeugende und nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise; Darstellung der relevanten Schritte mit Auftragsklärung, Angebot, Briefing, Abstimmungen, Timings etc.; Arbeitsweise intern im Team/im Unternehmen. Die aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu von dem/der Bieter*in vorgebrachten Informationen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1 500,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GB infraVelo GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: GB infraVelo GmbH