2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5AYTSW7Y7CJ# Beschaffungsgegenstand sind ausschließlich Arbeitsstunden zur Erbringung von Elektroinstallationsarbeiten für die Sicherstellung der Elektroenergieverteilung in den Funkhäusern Berlin und Bonn sowie für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen der Anlagen und ortsveränderlichen Geräte. Der Auftragsgegenstand wird in Lose aufgeteilt. Pro Los soll ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Es kann auf ein oder auf beide Lose angeboten werden. Geplant ist eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Geplanter Leistungsbeginn: 01.04.2026 Geplantes Leistungsende: 31.03.2030 Die Ausschreibung ist in zwei Lose geteilt. Los 1: Berlin Los 2: Bonn Für Los 1 (Berlin) wird eine Schätzmenge von 2.161.000,00 EUR inkl. 19 % MwSt. erwartet. Für Los 2 (Bonn) wird eine Schätzmenge von 2.350.000,00 EUR inkl. 19 % MwSt. erwartet. Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge) für beide Lose von 4.511.000,00 Euro inkl. 19% MwSt. mit einer Mindestabnahmemenge von 2.500.000,00 Euro inkl. 19 % MwSt für beide Standorte und beide Lose bzw. 1.250.000,00 Euro inkl. 19 % MwSt für einen Standort und Los. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht keine Abnahmeverpflichtung über Mindestabnahme hinaus. Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kulturen und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen. Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates und den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den "Sustainable Develop-ment Goals" (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der "DW Declaration of Values"; die "DW Declaration of Values" wird dem*der Vertragspartner*in zur Verfügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der DW. Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Standort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Der Etat 2024 beläuft sich auf rund 410,5 Millionen Euro. Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effizient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen (Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045 Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen (u.a. im Bereich eingekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern ebenfalls aktives Nachhaltigkeitsmanagement. Vor-Ort-Besichtigung Im Zeitraum vom 05.01.2026 bis zum 16.01.2026, wird an den Orten der künftigen Leistungserbringung, den Bietern die Möglichkeit einer Vor- Ort-Besichtigung angeboten. Die Anmeldungen zur Besichtigung sind in der Abteilung Procurement and Travel der Deutschen Welle unter folgender Telefonnummer 0228/ 429 2344 möglich. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Betrug: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Korruption: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das beigefügte Formular für jedes Mitglied der Gemeinschaft ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet dem Angebot (eingescannt, elektronisch) beizulegen.