1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Technischer Support für diverse Oracle Peoplesoft-Lizenzen 2025-2027
Beschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben seit 2003 das Integrierte Personalwirtschaftssystem (IPW) auf Basis von PeopleSoft HCM (Oracle). IPW bildet bis heute zentrale personalwirtschaftliche Prozesse wie z.B. Stellenverwaltung, Profilmanagement und Personaladministration ab. Um den Betrieb gemäß den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben weiterhin sicherzustellen und die Pflichten als Arbeitgeber vollumfänglich erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für die lizenzierten PeopleSoft-Module durch den Hersteller Oracle unverzüglich fortzusetzen. Diese Unterstützungsleistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung regelmäßiger Software-Updates zur Verbesserung der Systeme, die Unterstützung bei der Behebung von Softwarefehlern, den Zugriff auf relevante Wissensdatenbanken sowie die Durchführung notwendiger Upgrades. Es handelt sich dabei ausschließlich um den obligatorischen technischen Support sowie Wartungsmaßnahmen für die eingesetzten Systeme.
Kennung des Verfahrens: aad2c585-7e26-42ff-b676-098473065253
Interne Kennung: BEK-2025-0048
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Technischer Support für diverse Oracle Peoplesoft-Lizenzen 2025-2027
Beschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betreiben seit 2003 das Integrierte Personalwirtschaftssystem (IPW) auf Basis von PeopleSoft HCM (Oracle). IPW bildet bis heute zentrale personalwirtschaftliche Prozesse wie z.B. Stellenverwaltung, Profilmanagement und Personaladministration ab. Um den Betrieb gemäß den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben weiterhin sicherzustellen und die Pflichten als Arbeitgeber vollumfänglich erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für die lizenzierten PeopleSoft-Module durch den Hersteller Oracle unverzüglich fortzusetzen. Diese Unterstützungsleistungen beinhalten insbesondere die Bereitstellung regelmäßiger Software-Updates zur Verbesserung der Systeme, die Unterstützung bei der Behebung von Softwarefehlern, den Zugriff auf relevante Wissensdatenbanken sowie die Durchführung notwendiger Upgrades. Es handelt sich dabei ausschließlich um den obligatorischen technischen Support sowie Wartungsmaßnahmen für die eingesetzten Systeme.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Erläuterung: Gemäß § 13 Abs.3 b) SektVO kann der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. . Das Integrierte Personalwirtschaftssystem PeopleSoft IPW ist bei der BVG ist seit dem Jahr 2003 zuverlässig im Einsatz. Um die technische Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Funktion des Systems weiterhin zu gewährleisten und im Rahmen des technischen Supports weiterhin die Lieferung von Updates zur Softwareverbesserung sicher zu stellen, Hilfe bei Softwarefehlern und Zugriff auf Wissensdatenbanken usw. zu erhalten und damit insgesamt den ordnungsgemäßen Betrieb des IPW-Systems entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen fortführen und die Pflichten als Arbeitgeber ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, die technischen Unterstützungsleistungen für Programmlizenzen für die lizensierten PeopleSoft Module durch den Hersteller Oracle ohne Unterbrechung fortzusetzen. . Nur Oracle hat die Möglichkeit, den vollumfänglichen Technischen Support zu gewährleisten, da Oracle als Hersteller der lizensierten Programme den alleinigen Zugriff auf den Quellcode der Anwendungen besitzen und somit nur sie die Tools besitzen, um erforderliche Updates und Sicherheitspatches zu erstellen und auszuliefern. . Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich ausschließlich um den obligatorischen technischen Support und Wartung bzw. Upgrades für die eingesetzten Systeme. Ohne den technischen Support würden keine Unterstützung durch den Hersteller und keine Updates mehr erfolgen. Damit verbunden würde auch ein sehr hohes Risiko für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität entstehen. . Aus diesen Gründen ist aus Sicht der BVG eine Direktbeauftragung gem. § 13 Abs.3 b) SektVo gegeben, da eine technische Ausschließlichkeit vorliegt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE129430206
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a582c929-22c4-4d22-a8e5-0e5e2e4451f3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2025 15:14:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 852637-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025