5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79633000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Teamworkshops finden in Präsenz statt und können sowohl innerhalb der BG Verkehr als auch außerhalb, z.B. in einem Tagungshotel, veranstaltet werden. Innerhalb der BG Verkehr finden die Workshops in der Regel in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin, an den Standorten Hamburg, Hannover, Berlin, Dresden, Wuppertal, Wiesbaden, Tübingen und München statt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit ab Zuschlag bis zunächst 31.12.2027 geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr bis maximal 31.12.2028, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. des Jahres schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet somit am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB: Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) Nr. 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren (Vordruck, Anlage C.11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: A.1) Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer ausreichenden Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis verfügt oder im Falle der Auftragserteilung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird (siehe Anlage C.1d-TW_Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: B. 2 Referenzen über Beratungserfahrung der externen Beraterin/ des externen Beraters: Eigenerklärungen über geeignete Referenzen über Beratungserfahrung der/des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterin/Beraters über früher ausgeführte und mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B.1) vergleichbare Aufträge (Beratungsleistung im Bereich von Teamworkshops im Arbeitskontext) jeweils mit folgenden Angaben: • Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Benennung einer Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Hinweis: Als Ansprechperson ist ausschließlich die beim Auftraggeber für Bestellung, Buchung oder organisatorische Belange zuständige Person zu benennen. Personen aus dem Klientenkreis der Beratungsleistung sind nicht anzugeben); • Beschreibung des Leistungsinhalts unter Nennung der Zielgruppe, der vereinbarten Ziele, einer Beschreibung der Vorgehensweise und deren Umsetzung (max. 2.000 Zeichen) • Leistungsumfang (Anzahl der Workshops, Teamgröße, Vor- und Nachbereitungszeiten) • Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden (ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils) • Angabe zum Leistungszeitraum. Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu dem Referenzprojekt vollständig sind. Mindestanforderungen: Mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte, vergleichbare Beratungsleistungen mit den oben genannten Angaben. Die Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags höchstens drei Jahre zurückliegen. (s. Anlage C.1a-TW Vordruck Referenzen Beratungserfahrung) Bewertung (Gewichtungszahl 30) Es werden die Referenzen über Leistungen aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren gewertet, die objektiv nachprüfbar sowie mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf Beratungserfahrung im Bereich Teamworkshops vergleichbar sind. Aus den Referenzen sollen jeweils folgende wertungsrelevanten Inhalte / Aussagen erkennbar werden: • Leistungsinhalt, • Zielgruppe, • vereinbarte Ziele, • Beschreibung der Vorgehensweise und deren Umsetzung. Es wird jede eingereichte Referenz bewertet. Jede Referenz kann maximal 5 Punkte erreichen. Die Punktzahl für dieses Kriterium ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei eingereichten und bewerteten Referenzen. Zu der Bewertung der einzelnen Referenzen: Die Punkte werden jeweils nach dem Erfüllungsgrad der vom Bewerber eingereichten Referenzen mit den vorgenannten Anforderungen vergeben. Je vergleichbarer die jeweilige Referenz das Kriterium erfüllt, desto besser wird sie gewertet. Die Höchstpunktzahl (5 Punkte) wird vergeben für eine gute bis überdurchschnittliche gute Darstellung zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Vergleichbarkeit, die den Erwartungen der Auftraggeberin voll entspricht oder deutlich über den Erwartungen liegt. Unvollständige oder fehlende Referenzen führen nicht zum Ausschluss, sondern werden bei der Wertung berücksichtigt. Die Punkte werden je Referenz wie folgt vergeben: 5 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Anforderungen vollständig, sehr gut und ohne wesentliche Einschränkungen. Die Darstellung ist konkret, nachvollziehbar, umfassend und zeigt eine klare Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Das Niveau der Ausführungen entspricht den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder liegt deutlich darüber. 4 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen weitgehend gut, weist jedoch geringfügige Abstriche in Detailtiefe, Konkretisierung oder Vergleichbarkeit auf. Die Darstellung ist verwertbar und in wesentlichen Teilen passend. 3 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen in zufriedenstellender Weise. Es liegen verwertbare Inhalte vor, jedoch mit erkennbaren Schwächen hinsichtlich Vollständigkeit, Detailtiefe oder Vergleichbarkeit. 2 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen nur teilweise / in ausreichendem Umfang. Die Angaben sind lückenhaft, wenig konkret oder nur eingeschränkt auf die ausgeschriebene Leistung übertragbar. 1 Punkt Die Referenz erfüllt die Anforderungen unzureichend. Die Angaben sind sehr knapp, unpräzise oder kaum auf die Ausschreibung übertragbar. 0 Punkte Die Referenz enthält keine bewertbaren Inhalte. 0 Punkte werden auch vergeben, wenn keine Referenzangabe gemacht worden ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 30
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: B. 3 Referenzen über vergleichbare Beratungserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung: Eigenerklärungen über geeignete Referenzen über Beratungserfahrung der/des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterin/Beraters über früher ausgeführte und mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B.1) vergleichbare Aufträge (Beratungsleistung im Bereich von Teamworkshops im Arbeitskontext) in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Sozialversicherung, vornehmlich der gesetzlichen Unfallversicherung jeweils mit folgenden Angaben: • Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Hinweis: Als Ansprechperson ist ausschließlich die beim Auftraggeber für Bestellung, Buchung oder organisatorische Belange zuständige Person zu benennen. • Beschreibung des Leistungsinhalts unter Nennung der Zielgruppe, der vereinbarten Ziele, Beschreibung der Vorgehensweise und deren Umsetzung (max. 2.000 Zeichen) • Leistungsumfang (Anzahl der Workshops, Teamgröße, Vor- und Nachbereitungszeiten) • Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden (ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils) • Angabe zum Leistungszeitraum. Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu dem Referenzprojekt vollständig sind. Mindestanforderungen: Mindestens eine (1) Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte, vergleichbare Beratungsleistungen mit den oben genannten Angaben in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Sozialversicherung, vornehmlich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags höchstens drei Jahre zurückliegen. (Anlage C.1b-TW Vordruck Referenz Beratungserfahrung öffentliche Verwaltung) Bewertung (Gewichtungszahl 20) Es werden die Referenzen über Beratungserfahrung der/des für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterin/Beraters über früher ausgeführte und vergleichbare Aufträge (Beratungsleistung im Bereich Teamentwicklung) im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere aus dem Bereich der Sozialversicherung vorzugsweise der gesetzlichen Unfallversicherung aus den letzten 3 zurückliegenden Jahren gewertet. Die Bewertung der Referenz erfolgt in den folgenden zwei Unterkriterien: 1.) Beratungserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere aus dem Bereich der Sozialversicherung vorzugsweise der gesetzlichen Unfallversicherung (Unterkriterium – Gewichtungszahl 10 von 20) Aus der Referenz soll folgende wertungsrelevanten Inhalte / Aussage erkennbar werden: • Angabe des Auftraggebers, für den die Beratungsleistung erbracht worden ist. (Hinweis: Die Angabe dient der Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenz im Hinblick auf die Verwaltungsstruktur und Aufgabenstellung) Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die eingereichte Referenz wird anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet: 5 Punkte werden für eine Referenz aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung vergeben 4 Punkte werden für eine Referenz aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung vergeben 3 Punkte werden für eine Referenz aus dem Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung vergeben 2 Punkte werden für eine Referenz aus dem öffentlichen Sektor mit vergleichbarer Aufgabenstellung vergeben 1 Punkt wird für eine Referenz aus dem privatwirtschaftlichen Bereich vergeben 0 Punkte werden für keine Referenzangaben vergeben 2.) Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B.1) in Bezug auf Beratungserfahrung im Bereich von Teamworkshops im Arbeitskontext (Unterkriterium – Gewichtungszahl 10 von 20) Aus den Referenzen sollen jeweils folgende wertungsrelevante Inhalte / Aussagen erkennbar werden: • Leistungsinhalt, • Zielgruppe, • vereinbarte Ziele, • Beschreibung der Vorgehensweise und deren Umsetzung. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zu der Bewertung der jeweiligen Referenz: Die Punkte werden jeweils nach dem Erfüllungsgrad der vom Bewerber eingereichten Referenzen mit den vorgenannten Anforderungen vergeben. Je vergleichbarer die jeweilige Referenz das Kriterium erfüllt, desto besser wird sie gewertet. Die Höchstpunktzahl (5 Punkte) wird vergeben für eine gute bis überdurchschnittliche gute Darstellung zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen sowie der Vergleichbarkeit, die den Erwartungen der Auftraggeberin voll entspricht oder deutlich über den Erwartungen liegt. Unvollständige oder fehlende Referenzen führen nicht zum Ausschluss, sondern werden bei der Wertung berücksichtigt. Die Punkte werden je Referenz wie folgt vergeben: 5 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Anforderungen vollständig, sehr gut und ohne wesentliche Einschränkungen. Die Darstellung ist konkret, nachvollziehbar, umfassend und zeigt eine klare Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Das Niveau der Ausführungen entspricht den Erwartungen der Auftraggeberin voll oder liegt deutlich darüber. 4 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen weitgehend gut, weist jedoch geringfügige Abstriche in Detailtiefe, Konkretisierung oder Vergleichbarkeit auf. Die Darstellung ist verwertbar und in wesentlichen Teilen passend. 3 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen in zufriedenstellender Weise. Es liegen verwertbare Inhalte vor, jedoch mit erkennbaren Schwächen hinsichtlich Vollständigkeit, Detailtiefe oder Vergleichbarkeit. 2 Punkte Die Referenz erfüllt die Anforderungen nur teilweise / in ausreichendem Umfang. Die Angaben sind lückenhaft, wenig konkret oder nur eingeschränkt auf die ausgeschriebene Leistung übertragbar. 1 Punkt Die Referenz erfüllt die Anforderungen unzureichend. Die Angaben sind sehr knapp, unpräzise oder kaum auf die Ausschreibung übertragbar. 0 Punkte Die Referenz enthält keine bewertbaren Inhalte. 0 Punkte werden auch vergeben, wenn keine Referenzangaben gemacht worden ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 20
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: B. 4 Qualifikation der/des Beraterin/Beraters (Profil) Profil der/des namentlich benannten und für die Leistungserbringung vorgesehenen Beraterin/Beraters mit Angaben zu: - Ausbildung und Studium, - Angabe zu Qualifikationen: Arbeit mit Gruppen bzw. beruflichen Teams, z.B. Train the Trainer oder vergleichbar - Angabe zur Beraterausbildung - Angabe zu Führungserfahrung mit Personalverantwortung - weitere Qualifikationen bzw. Weiterbildungen mit Bezug zur Beratungstätigkeit insbesondere zu Kenntnissen in systemischen, klientenzentrierten, gestaltorientierten usw. Beratungsformaten zu Kenntnissen in humanistisch/psychologischen Schulen Es ist für jede Beraterin / jeden Berater ein gesondertes Profil einzureichen. Es können pro Bewerber max. 2 Profile eingereicht werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise oder sonstige vergleichbare Belege anzugeben, die die Berufserfahrung und Qualifikation für die ausgeschriebene Leistung nachweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV), die auf Anforderung vorzulegen sind. Mindestanforderungen zu der Qualifikation: - Ausbildung und Studium: -- abgeschlossenes Fach- bzw. Hochschulabschluss (Master/ Diplom/Staatsexamen) und -- eine zertifizierte Trainerausbildung (z.B. Train the Trainer oder vergleichbar) und -- eine zertifizierte Beratungsausbildung mit Bezug auf klientenzentrierte Einzel- bzw. Gruppenarbeit und - eigene, mindestens dreijährige, Führungserfahrung mit Personalverantwortung. Die Leitung eines Projektes oder Führungstätigkeiten ohne Personalverantwortung werden hierbei nicht berücksichtigt. Mindestanforderung an die Beraterin/ den Berater: - Sprachkenntnisse (auf Muttersprachenniveau – C2 – Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in Wort und Schrift. Eigenerklärung (s. 05_Anlage C.1c-TW Vordruck Profil) - Es wird für die Leistungserbringung ausschließlich die im Profil benannte Person zur Verfügung steht bzw. eingesetzt. Eigenerklärung (s. 05_Anlage C.1c-TW Vordruck Profil) Bewertung (Gewichtungszahl 50) Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zu der Bewertung des jeweiligen Profils: Die Punkte werden jeweils nach dem Erfüllungsgrad des vom Bewerber eingereichten Profils mit den vorgenannten Anforderungen vergeben. Es werden weitere Qualifikationen bzw. Weiterbildung mit Bezug zur Beratungstätigkeit insbesondere zu Kenntnissen in systemischen, klientenzentrierten, gestaltorientierten usw. Beratungsformaten zu Kenntnissen in humanistisch/psychologischen Schulen bewertet. Die Höchstpunktzahl (5 Punkte) erhalten Bewerber, deren Qualifikation – gemessen an den festgelegten Anforderungen und Erwartungen der Auftraggeberin – eine qualitativ sehr gute bzw. überdurchschnittliche Leistungserbringung erwarten lässt; dies zeigt sich insbesondere durch überdurchschnittliche und aktuelle einschlägige Weiterbildungen, umfassende Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen und Teams sowie weiterführende Spezialisierungen (z. B. Konfliktmoderation, Organisationsentwicklung, Supervision oder vergleichbar).Unvollständige oder fehlende Profile führen nicht zum Ausschluss, sondern werden bei der Wertung berücksichtigt. Die Punkte werden je Profil wie folgt vergeben: 5 Punkte Die Qualifikation der Beraterin / des Beraters erfüllt die Anforderungen vollständig und in besonders hoher Qualität und lässt eine den Erwartungen voll entsprechende oder übertreffende Leistungserbringung im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen erwarten. 4 Punkte Die Qualifikation erfüllt die Anforderungen gut und lässt eine sehr solide und gut geeignete Leistungserbringung erwarten. 3 Punkte Die Qualifikation erfüllt die Anforderungen zufriedenstellend und zeigt eine verlässliche und zweckmäßige, aber nicht herausragende Eignung. 2 Punkte Die Qualifikation erfüllt die Anforderungen nur teilweise über dem Mindestniveau und lässt nur eine eingeschränkt geeignete Leistungserbringung erwarten. 1 Punkt Die Qualifikation erfüllt die Mindestanforderungen gerade noch, weist jedoch keine darüber hinausgehenden relevanten weiterführenden Qualifikationen oder Erfahrungen auf. Die Angaben sind knapp oder wenig aussagekräftig. 0 Punkte Eine Wertung ist nicht möglich. Die Unterlagen sind unvollständig / nicht aussagekräftig oder es wurde kein Profil eingereicht. Mindestbewertungspunktzahl im Bewertungskriterium „Qualifikation der/des Beraterin/Beraters (Profil) Im Bewertungskriterium „Qualifikation der/des Beraterin/Beraters (Profil)“ muss das jeweilige Profil eine Mindestbewertungspunktzahl von 3 Punkten erreichen. Wird die Mindestbewertungspunktzahl von 3 Punkten nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag für diese Beraterin/ diesen Berater nicht weiter berücksichtigt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (dezimal, Mittelwert): 50
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 17
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen der Auftraggeberin aus Gesetz und aus dieser Rahmenvereinbarung hat der Auftragnehmende mit einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung nach deutschem Recht mit den in der Abzugebende Erklärungen zur Eignung (Anlage C.1d-TW Vordruck Eigenerklärung) in marktüblicher Höhe je Schadensereignis abzuschließen und während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen sind über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS kostenlos abzurufen unter der Adresse www.subreportelvis.de/E38225684. Eine elektronische Angebotsabgabe ist zwingend vorgeschrieben. 2. Für die Angaben sind soweit vorgesehen die unter www.subreport-elvis.de/E38225684 hinterlegten Vordrucke zu verwenden. 3. Sämtliche in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin einzureichen. 4. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend): Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind u. der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, - in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber der Auftraggeberin alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften und - in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Eine entsprechende Erklärung ist in dem Vordruck Teil C Anlage C.2 "Erklärung d. Bietergemeinschaft" vorformuliert. 5. Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Unterauftragnehmer vorzusehen, so ist die Unterauftragnehmerleistung zu beschreiben. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist der jeweilige Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers einzureichen. Als Unterauftragnehmer gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte. 6. Soweit ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung andere Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe), wird auf die Anforderungen in § 47 VgV hingewiesen. Die Auftraggeberin wird - soweit relevant - von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. 8. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. 9. Die Bewerber werden gebeten, Fragen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeinformationssystem subreport ELViS (siehe auch unter Ziffer 5.1.11.) einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen, die später eingehen als 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist, nicht mehr zu beantworten. Die rechtzeitig eingegangenen Fragen werden gesammelt und gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs beantwortet. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Einhaltung der Transparenz wird der Fragen- und Antwortenkatalog allen Bewerbern in anonymisierter Form über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS unter der Adresse www.subreport-elvis.de/E38225684 zur Verfügung gestellt. Sie müssen sich selbst regelmäßig über den Stand des Verfahrens informieren. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. 10. Die Teilnahmeunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei der Auftraggeberin.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 10
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird daraufhin gewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer 5.1.12. bei der Auftraggeberin zu rügen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation