Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung

853164-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung
OJ S 246/2025 22/12/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung
Beschreibung: Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen, System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On Demand-App und Fahrer*innen-App, Backend mit Pooling-Algorithmus)
Kennung des Verfahrens: f6f913f1-18f2-465e-b927-4bc6596d91f4
Interne Kennung: BEK-2025-0052
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Verlängerung erfolgt nur unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verlängerung On Demand-Ridepooling Service vorbehaltlich der Finanzierung
Beschreibung: BVG-Rufbus: Mit dem BVG Rufbus bietet die BVG zusätzlich zu ihren klassischen Linienverkehren mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren ein weiteres ÖPNV-Produkt an. Die eingesetzten Rufbusse werden schlecht erschlossene Gebiete und schlecht abgedeckte Zeiten fein erschließen sowie Direktverbindungen bei unattraktiven Umsteigebeziehungen im vorhandenen ÖPNV-Netz anbieten. Mit barrierefreien Fahrzeugen wird die Mobilität für alle Kunden der BVG sichergestellt. Der Fokus der BVG liegt darauf, dass das Produkt als Zu-oder Abbringer genutzt wird ("erste/?letzte Meile").?Der Service ergänzt das bestehende ÖPNV-Angebot und ist insbesondere geeignet, Fahrgäste von Verkehrsknotenpunkten zum Zielort (Feinverteilung) zu befördern sowie umgekehrt Fahrgäste mit schlechter Anbindung zum Hochleistungs-ÖPNV-Netz zu bringen.?Der Fahrgast wird in keinem der Fälle von der "Haustür" abgeholt bzw. zu der "Haustür" hingebracht. Es werden nur?eigens dafür festgelegte virtuelle Haltepunkte angefahren, um die Fahrtenbündelung zu fördern und bspw. das Befahren kleinerer Straßen zu vermeiden. Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB): Die Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden "ABB") ist ein weiteres On Demand-Produkt?der BVG. Im Fokus steht hier die Umsetzung der Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Es schließt Lücken?und Störungen der Barrierefreiheit im ÖPNV-Angebot hinsichtlich noch nicht vorhandener, temporär nicht betriebsbereiter oder in Modernisierung/Wartung befindlicher Aufzüge im ÖPNV-Netz im Berliner Stadtgebiet, aber auch bei Störungen der Barrierefreiheit von Bus und Straßenbahn. Die Verkehrsleistung ist als ÖPNV klassifiziert. Die ABB bietet?ebenfalls?einen Haltestellezu- Haltestelle-Service (keinen Tür-zu-Tür-Service) an und ist jeweils während der gesamten Betriebszeit der S- und UDonnerstag, Bahn-Linien im Berliner Stadtgebiet?(Tarifzone A und B)?vom AN?zu gewährleisten. Das Verkehrsangebot ist per App oder Telefon buchbar. Leistungsinhalt: Durchführung von On Demand-Verkehren (Ridepooling) in strukturierter Form: Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen und System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On-Demand-App und Fahrer*innen-App, Agenten-Frontend, Backend mit Pooling- Algorithmus) Für die unterversorgten Gebiete?und zur Erfüllung der Mobilitätsgarantie wird die BVG die On Demand- Ridepooling-Produkte BVG Rufbus und Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden?"ABB") einsetzen. Beide On Demand-Leistungen sind in den ÖPNV integriert und über eine gemeinsame App oder Telefon buchbar.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Verlängerung Rahmenvereinbarung 4600013485 Der Aufgabenträger (AT) beabsichtigt, die Bestellung der Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) "Stadtweiter Hochlauf" vom 28.02.2025 über den 31.12.2025 hinaus bis zum 28.02.2026 fortzuführen. Das vom AT geplante Nachfolgeprodukt wird nicht rechtzeitig fertiggestellt und steht zum ursprünglichen Endtermin nicht zur Verfügung. Um den weiterhin bestehenden Bedarf an barrierefreier Beförderung abzudecken, muss die ABB daher verlängert werden. Die ABB erfüllt die Mobilitätsgarantie gemäß § 26 Abs. 7 Mobilitätsgesetz und stellt sicher, dass mobilitätseingeschränkte Menschen trotz fehlender oder defekter Aufzüge mobil bleiben. Die Verlängerung dient der Sicherstellung der Daseinsvorsorge im Bereich des barrierefreien ÖPNV, die sonst nicht mehr gewehrleistet wäre. Nach den Vorstellungen des AT soll die ABB bis zum 28.02.2026 wie im Status quo fortgeführt werden. Zum Einsatz kommen die aktuell geleasten Fahrzeuge der ABB mit seitlicher Berollbarkeit. Die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge der ABB soll auf die für den Status quo der bestellten Fahrerstunden notwendige Menge begrenzt werden, um einen effizienten Betrieb sicherzustellen. Ziel ist, die Hochlaufphase des VBB-Modells durch weiterhin zuschlagsfreie ABB zu unterstützen. Ein Angebotsende zum 31.12.2025 würde zu einem Angebotsbruch führen und die Mobilitätsgarantie verletzen. Grundlage der Verlängerung ist das aktuell final abzustimmende Bestellschreiben des AT. Umfang: • Sicherstellung des ABB-Betriebs • Fortführung von Monitoring und Reporting Risiko bei Nicht-Durchführung: • Unterbrechung des Angebots und Mobilitätseinschränkungen • Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben • Verlust von Expertise und Datenbasis Die Verlängerung ist zwingend erforderlich, um die Mobilitätsgarantie sicherzustellen, bis das Nachfolgeprodukt betriebsbereit ist, und um die Hochlaufphase des VBB-Modells zu unterstützen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge für mobilitätseingeschränkte Personen. GWB § 132, Abs. 2, Nr. 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Via Mobility DE GmbH (vormals ViaVan GmbH)
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Via Mobility DE GmbH (vormals ViaVan GmbH)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE311647685
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 14
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26bef5a6-3d0a-4da9-8f99-2af5ced43126 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 13:24:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 853164-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025