5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Allgemeine und Inhaltliche Beschreibung bestehend aus: Detaillierter Zeitplan für die Programmierung des KPI-Dashboards W26 V1: 3 %, Datenqualitätssicherung in der Rolle des technischen BIM-Managements im Projekt W26: 6,5 % und Unterstützung und Kommunikation des Informationsmanagements KoPa 3: 5,5 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Untermodul „Flächenübersicht“ bestehend aus: Oberflächengestaltung und Nutzerführung: 4 %, Datenquellen: 2 % und Umsetzung durch das technische BIM-Management betreffend des Moduls: 4 %.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Modul „Kosten“ - Reiter „KoPa 3 (eigene Datenerfassung und -verwaltung) bestehend aus: Oberflächengestaltung und Nutzerführung: 4 %, Datenquellen: 2 % und Umsetzung durch das technische BIM-Management betreffend des Moduls: 4 %.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Modul „Mieterträge" 12,5 % bestehend aus: Oberflächengestaltung und Nutzerführung: 5,5 %, Datenquellen: 2 % und Umsetzung durch das technische BIM-Management betreffend des Moduls: 5 %.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Modul "Baukostenmonitoring" - Reiter "Kostenrahmen" 12,5 % bestehend aus: Oberflächengestaltung und Nutzerführung / Datenquellen / BIM-technische Notwendigkeiten: 5 %, Datenquellen: 2,5 % und Umsetzung durch das technische BIM-Management betreffend des Moduls: 5 %.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 13,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Technische Beschreibung bestehend aus: Serverhardware: 2 %, Entwicklung und Sicherheit: 4 % und Programmierung: 4 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Hamburg