Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-1“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)

824622-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-1“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
OJ S 239/2025 11/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags für die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium (Tiefe Geothermie) im geographischen Gebiet von Berlin „Teilaufsuchungsgebiet 1-1“ mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (Tiefe Geothermie)
Beschreibung: Die Vergabestelle führt ein Verfahren nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als zweistufiges Verfahren, ausgerichtet an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durch. Das Land Berlin beabsichtigt, für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Berlin die Nutzung von Erdwärme zu fördern und zu optimieren. Grundlage dafür ist die am 25. Juli 2023 durch den Senat beschlossene „Roadmap Tiefe Geothermie“. Demnach sollen Investitionshemmnisse für Geothermieprojekte beseitigt und zu einem beschleunigten Ausbau der Tiefen Geothermie beigetragen werden. Das Land Berlin beabsichtigt u.a. die Durchführung einer 3D Seismik und das Abteufen eigener Erkundungsbohrungen. Das Land Berlin ist seit dem 20. Juni 2025 Inhaberin der bergrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) für die Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium für einen großen Teil des Gebietes des Landes Berlin (Erlaubnisfeld „Erdwärme Berlin“). Die Erlaubnis ist für die Dauer von 5 Jahren erteilt und kann verlängert werden. Damit liegt die (alleinige) Möglichkeit der Durchführung von bergrechtlich relevanten Aufsuchungstätigkeiten beim Land Berlin. Zu den Aufsuchungstätigkeiten gehören u.a. auch Probebohrungen. In einem nächsten Schritt kann eine bergrechtliche Bewilligung nach § 8 BBergG beantragt werden. Der Erlaubnisinhaber hat dabei einen Vorrang (vgl. § 14 BBergG). Das Land Berlin beabsichtigt, einen Teil seiner Rechte aus der bergrechtlichen Erlaubnis an ein geeignetes Unternehmen zur Nutzung zu überlassen. Das Unternehmen als Nutzer der Erlaubnis und Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG teuft (in Abstimmung mit dem Land Berlin) eine oder mehrere Bohrungen auf eigene Rechnung ab. Es ist mindestens bis Lias zu bohren. Dies soll innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrags erfolgen und die Konzessionsgeberin erhält alle diesbezüglich gewonnenen Daten und Informationen. Im Erfolgsfall beantragt die Konzessionsgeberin die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung, welche, wenn sie erteilt wird, an den Nutzer zur Nutzung überlassen wird. Der Nutzer kann sodann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Geothermieanlage errichten (vollständige genehmigungsrechtliche Zulässigkeit voraussetzt) und die Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium langfristig gewinnen und wirtschaftlich verwerten. Der Nutzer trägt das Fündigkeitsrisiko. Er ist Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 5 BBergG, ihm obliegt die Erfüllung aller an ihn gerichteten bergrechtlichen Anforderungen. Bei der Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen an das Land Berlin wirken der Nutzer und das Land zusammen. Die Konzessionsgeberin als Nutzungsüberlasserin erhält die Betriebsdaten während der Nutzungszeit übermittelt. Das Verfahren bezieht sich auf den Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages im Teilaufsuchungsgebiet 1-1. Das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 befindet sich in der nördlichen Mitte Berlins in den Bezirken Pankow und Mitte. Es umfasst die Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Französisch Buchholz, Blankenburg, Pankow, Heinersdorf und Gesundbrunnen. Die Fläche des Teilaufsuchungsgebiets beträgt rund 19,8 km². Das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 überlappt im Süden teilweise mit dem Berliner Fern-wärmenetz. Westlich wird es durch das Landschaftsschutzgebiet Schönholzer Heide und Bürgerpark begrenzt. Nordwestlich schließt sich das Versorgungsgebiet Märkisches Viertel des Berliner Fernwärmenetzes an. In nördliche Richtung folgt an das Teilaufsuchungsgebiet 1-1 das Teilaufsuchungsgebiet 1-2. In westlicher Richtung begrenzt eine Reihe von Kleingartenkolonien die Fläche des Teilaufsuchungsgebietes.
Kennung des Verfahrens: b940c917-c1b9-41ef-bce0-2d7320606f70
Interne Kennung: 1-2025-1-1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Konzessionsgeberin behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach Vorlage der Erstangebote vor. Die Konzessionsgeberin behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). Das Land Berlin erwartet die Durchführung der angebotenen Bohrungen während der Geltungsdauer der bestehenden Erlaubnis. Sofern sich aus den in den Angeboten der Bieter mitgeteilten Umsetzungszeiträumen/ Meilensteinplanungen eine spätere Durchführung ergeben sollten, behält sich das Land Berlin nach Anhörung und Verhandlung mit den betreffenden Bietern unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor, die Angebote dieser Bieter nicht weiter zu berücksichtigen und diese vom weiteren Verfahren auszuschließen. Sollte die überwiegende Anzahl der Angebote nicht im Zeitrahmen des definierten Arbeitsprogramms liegen, behält sich das Land Berlin ferner vor, die Frist für die Durchführung zu verlängern oder das gesamte Ausschreibungsverfahren aufzuheben und ggfls. unter Neudefinition von Parametern neu zu starten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Das Konzessionsvergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Gegenwärtig findet nur der Teilnahmewettbewerb statt. Diese Konzessionsbekanntmachung enthält keine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden sollen (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, können unzulässig sein. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Konzessionsgeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Konzessionsgeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Konzessionsgeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber eines Nachunternehmers und beruft er sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er spätestens auf Verlangen der Konzessionsgeberin nachweisen, dass ihm die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Die Konzessionsgeberin behält sich vor, den Konzessionsnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 8. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail oder per Nachrichtenfunktion auf der Plattform nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 9. Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 10. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Konzessionsgeberin zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber die Konzessionsgeberin umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 12. Die Anzahl der Bewerber, die von der Konzessionsgeberin zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Eignungskriterien, vgl. Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung. 13. Wesentliche Aspekte der Zuschlagskriterien: Kriterium: Qualität Art: Qualität Bezeichnung: Aufsuchungsprogramm Beschreibung: Gewichtung 42% Unterkriterien: 1. Petrophysikalisches Logging zur Evaluierung der Formationen (6%); 2. Methoden zur Anbindung der Bohrung an seismische Messungen (9%); 3. Kernstrecken (12%); 4. Hydraulische Tests (15%); Hinweis: Es ist mindestens ein hydraulischer Test durchzuführen in einem der potentiellen Reservoire. Kriterium: Qualität Art: Qualität Bezeichnung: Geschwindigkeit der Projektumsetzung Beschreibung: Gewichtung 30%. Unterkriterien: 1. Möglicher Startzeitpunkt des Projektes 15% 2. Bereits bestehende Planungen 15%. Kriterium: Qualität Art: Qualität Bezeichnung: Umsetzungskonzept Beschreibung: Gewichtung 28% Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 125 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen Sofern zutreffend: Eigenerklärung und dazugehörige Erläuterungen, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB stattgefunden hat. Weiterhin werden vom weiteren Verfahren diejenigen Bieter ausgeschlossen, die die Mindestanforderungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV nicht erfüllt haben.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Die Überlassung von Nutzungsrechten aus der bergrechtlichen Erlaubnis, im Bereich des Teilaufsuchungsgebiets 1-1 mit einer Anwartschaft auf die Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung zur Hebung der Bodenschätze Erdwärme, Sole und Lithium, soweit diese erteilt wird
Beschreibung: Abgeschlossen werden soll ein Nutzungsüberlassungsvertrag mit folgenden wesentlichen Gegenständen (Aufzählung nicht abschließend): Nutzungsüberlassung von Rechten aus der der Konzessionsgeberin erteilten bergrechtlichen Erlaubnis (§ 7 BBergG), bezogen auf ein Reservoir im Teilaufsuchungsgebiet 1-1, für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 30 Jahre; Pflicht des Nutzers zur Aufstellung eines mit der Konzessionsgeberin abzustimmenden Aufsuchungsprogramms zur Erfüllung der bergrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Erlaubnis; Erfüllung des Aufsuchungsprogramms durch den Nutzer auf eigene Rechnung; Bohren bis mindestens Lias, Fahren von mindestens GR-Logs bis Endteufe, Durchführung mindestens eines hydraulischen Tests in einem der potentiellen Reservoire, Kündigungsmöglichkeit im Fall von Vertragsverletzungen, insbesondere bei Nichtumsetzung des Aufsuchungsprogramms, Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus den Aufsuchungstätigkeiten an die Konzessionsgeberin; Anwartschaft des Konzessionsnehmers auf Nutzungsüberlassung der bergrechtlichen Bewilligung (§ 8 BBergG) bezogen auf Teilaufsuchungsgebiet 1-1, Nutzungsüberlassung der Bewilligung, soweit diese erteilt wird; Planung, Bau und Errichtung einer Geothermieanlage zur Einspeisung von Wärme in ein Versorgungsnetz; Übergabe sämtlicher gewonnener Erkenntnisse und Informationen aus dem Betrieb der Anlage an die Konzessionsgeberin.
Interne Kennung: 1-2025-1-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014

Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: 1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 betreffend Sanktionen gegen Russland.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024). Ein Addition von Umsätzen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr Umsatz, je besser.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der letzten 5 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers. Referenzen gelten als einschlägig und können gewertet werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Referenzen zur Geothermie: durchgeführte Bohrungen (mindestens 1.000 m Bohrtiefe) für die Errichtung einer Geothermieanlage (i), als Planer realisierte Projekte für die Errichtung einer Tiefen-Geothermieanlage (mind. 1.000 Meter Bohrtiefe) (ii) oder bereits abgeschlossene Projekte für die Errichtung einer Tiefen-Geothermieanlage im Norddeutschen Becken oder Gebieten mit vergleichbarer Geologie. Referenzen zu großen Infrastrukturprojekten: Der Bewerber hat bereits Erzeugungsanlagen der Wärmeversorgung mit einem Budget von mindestens fünf Mio. € errichtet. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen. Zeitraum: jeweils letzte fünf Jahre. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 60 % (30 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr einschlägige Referenzen, je besser. Auf die Einbindung von Nachunternehmen, die als Eignungsverleiher über einschlägige Referenzen verfügen, wird hingewiesen. Gleiches gilt für die Bildung von Bietergemeinschaften.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation. Ein Addition der Belegschaftszahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder mit etwaigen Eignungsverleihern ist nicht zulässig. Gewichtung bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer: 20 % (10 von 50 erzielbaren Punkten). Wertungsmaßstab: je mehr beschäftigte Arbeitskräfte, je besser.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Das Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Bewerber müssen nachweisen, dass sie im Teilaufsuchungsgebiet 1-1 rechtlich gesicherten Zugriff auf ein Grundstück haben z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Pacht- oder Mietvertrag, auch MoU, LOI oder vergleichbar. An das Grundstück werden folgende Mindestanforderungen gestellt: Größe mindestens 2.500 qm, quadratischer Zuschnitt mindestens 50 x 50 m [Länge/Breite], wenn schmaler und länger, rechteckig, L-förmig oder anderer Zuschnitt, dann Nachweis in Form eines groben, aber vollständigen und schlüssigen Aufstellplans erforderlich; Eignung Sammelbohrplatz für Bohrungen bis Lias; Zuwegung für Gefahrstoff- und Schwerlasttransporte vorhanden, Eigenerklärung zur Eignung als Bohrplatz nach den Anforderungen des Leitfadens „Gestaltung von Bohrplätzen“ vom 08/2006 des Bundesverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (BVEG), Einhaltung der Regelungen zur Standortsicherheit und Sicherheit der Betriebsanlagen gemäß Bergverordnung für Tiefbohrungen, Tiefspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen (BVOT) des Landes Niedersachsen von 2022; Darstellung (per Karte) eines Umsturzradius von mindestens 20 Meter für den Bohrturm, innerhalb dessen sich keine öffentlichen Wege, Straßen oder Gebäude befinden dürfen. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Nachweis Vorhandensein eines Netzes mit einer Wärmesenke mit einer Mindestgröße von 10 MW im Teilaufsuchungsgebiet 1-1 ab spätestens 2035, Netzeigentum oder Nutzungsmöglichkeit des Bewerbers (z.B. per Vertrag oder MOU, LOI oder gleichwertig), bei noch nicht vorhandenem Netz zzgl. schlüssiger Darstellung der verbindlichen Planung. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Dieses Kriterium ist eine Mindestanforderung. Nachweis des Vorhandenseins über die erforderlichen finanziellen Mittel für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und im Zusammenhang stehende Tätigkeiten erforderlichen Mittel, insbesondere aber nicht abschließend für folgende Tätigkeiten: das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten steht, und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche während und nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen. Der Nachweis ist durch Eigenkapital, eine Bankbürgschaft, eine Konzernbürgschaft (wenn im Konzern ausreichende Mittel vorhanden sind), eine Kreditermächtigung, eine unwiderrufliche Zahlungszusage eines Finanzinstituts oder einer Patronatserklärung eines Mutterunternehmens mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit oder eine vergleichbare Sicherheit in Höhe von 6,5 Mio. € zu führen. Weitere Beschreibung vgl. Vergabeunterlagen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 (BerlAVG). Insbesondere Verpflichtung des Bieters/der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers, seinen/ ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils auf Grundlage des §9 Abs. 1 BerlAVG geltende Mindestentgelte je Zeitstunde zu zahlen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/200805
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/02/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen..
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Registrierungsnummer: 11-130000V04-62
Abteilung: Abteilung I - Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz
Postanschrift: Brückenstraße 6
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090254-7118
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +493090138316
Fax: +493090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 89125c2a-0c90-44c1-a644-768bb7eb7523 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/12/2025 13:02:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 824622-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025