5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesweit
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1 * 12 months
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zum Unternehmen, kein Mindeststandard (siehe Formblatt - Anlage 1)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB; nur Angabe, kein Mindeststandard (Formblatt - Anlage 1)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Russland-Sanktionen; nur Angabe, kein Mindeststandard (Formblatt - Anlage 1)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung über Sach-, Personen- und Vermögensschäden, Abgabe einer aktuellen Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung das eine entsprechende Versicherungsbestätigung nach Zuschlag unaufgefordert nachgereicht wird; s. Ziff. 2.4 der Bewerbungsbedingungen Mindeststandard: 1 Mio. Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. (Formblatt - Anlage 1 zzgl. Anhang Versicherungsbestätigung)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Aufstellung von mindestens drei Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossene Projekte, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die Beratung im Public Sector in IT-Projektleitung, Agiler Transformation, Testmanagement, IT-Architektur, sowie IT-Beratung. Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts – Anlage 1- Referenzblatt) folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Referenzprojektes, b) Leistungszeitraum, c) Volumen in PT (Eigenanteil) d) Angabe der o.g. spezifischen Beratungsleistung(en)/Tätigkeitsbereiche, e) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, f) Auftraggeber (Name, Anschrift), g) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Die eingereichten Referenzen müssen jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen: - Projekt in einer Landes- oder Bundesverwaltung von mindestens sechs Monaten - Eigenanteil erbrachter Leistungen von mindestens 200 Personentagen - Beratungsleistungen in mindestens einem der Tätigkeitsbereiche des Leistungsgegenstands: • IT-Projektleitung, • Agile Transformation, • Testmanagement, • IT-Architektur, • sowie IT-Beratung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Beratern in den letzten drei Geschäftsjahren, die sich für die Beratungsleistungen des Leistungsgegenstands qualifizieren. Mindestanforderung: die durchschnittliche Anzahl muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages in Summe insgesamt mindestens • 30 Projektleiter*innen, • 15 IT-Architekt*innen, • 15 Test-Manager*innen, • 20 Scrum-Master betragen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der projektspezifische Umsatz muss durch Leistungen in den Bereichen IT-Projektleitung, Agiler Transformation, Testmanagement, IT-Architektur, sowie IT-Beratung erzielt worden sein Mindeststandard: > 3 Mio. EUR netto p.a. (Formblatt - Anlage 1)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beraterprofile
Beschreibung: Beraterprofile
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatzkonzept
Beschreibung: Personaleinsatzkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH