2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Korruption: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Betrug: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. §§ 123, 124 GWB) wird durch eine Eigenerklärung nachgewiesen.