5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist beabsichtigt, die Leistungen in Stufen zu beauftragen: 1. Stufe: LPH 2-4 2. Stufe: LPH 5 3. Stufe LPH 6-7 4. Stufe LPH 8
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22049
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: - Nachweis, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist; - Nachweis, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten/Ingenieurs vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR; Nichterfüllung der o.g. Kriterien führt zum Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: - Für den Geschäfts-/Fachbereich Objektplanung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 4%) Mitarbeiteranzahl < 15 = 0 Punkt (gewichtet 0 Punkte), Mitarbeiteranzahl von 15 bis 30 = 1 Punkt (gewichtet 5 Punkte), Mitarbeiteranzahl von 30 bis 39 = 2 Punkte (gewichtet 10 Punkte), Mitarbeiteranzahl von 40 bis 49 = 3 Punkte (gewichtet 15 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 50 = 4 Punkte (gewichtet 20 Punkte). - Für den Geschäfts-/Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 3%) Mitarbeiteranzahl < 5 = 0 Punkt (gewichtet 0 Punkt), Mitarbeiteranzahl ab 5 = 1 Punkt (gewichtet 3,75 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 6 = 2 Punkte (gewichtet 7,5 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 8 = 3 Punkte (gewichtet 11,25 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 10 = 4 Punkte (gewichtet 15 Punkte). - Für den Geschäfts-/Fachbereich Tragwerksplanung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 3%) Mitarbeiteranzahl < 5 = 0 Punkt (gewichtet 0 Punkt), Mitarbeiteranzahl ab 5 = 1 Punkt (gewichtet 3,75 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 6 = 2 Punkte (gewichtet 7,5 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 8 = 3 Punkte (gewichtet 11,25 Punkte), Mitarbeiteranzahl ab 10 = 4 Punkte (gewichtet 15 Punkte). Ein entsprechendes Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Gewichtung (Punkte, genau): 50
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: - Objektplanung Gebäude: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wichtung 4%) Umsatz < 1.000.000 € netto = 0 Punkt, Umsatz von 1.000.000 € bis 1.499.999 € netto = 1 Punkt (gewichtet 5 Punkte), Umsatz von 1.500.000 € bis 1.999.999 € netto = 2 Punkte (gewichtet 10 Punkte), Umsatz von 2.000.000 € bis 2.999.999 € netto = 3 Punkte (gewichtet 15 Punkte), Umsatz über 3.000.000 € netto = 4 Punkte (gewichtet 20 Punkte). - Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wichtung 3%) Umsatz < 600.000 € netto = 0 Punkt, Umsatz von 500.000 € bis 749.999 € netto = 1 Punkt (gewichtet 3,75 Punkte), Umsatz von 750.000 € bis 999.999 € netto = 2 Punkte (gewichtet 7,5 Punkte), Umsatz von 1.000.000 € bis 1.249.999 € netto = 3 Punkte (gewichtet 11,25 Punkte), Umsatz über 1.250.000 € netto = 4 Punkte (gewichtet 15 Punkte). - Tragwerksplanung: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wichtung 3) Umsatz < 500.000 € netto = 0 Punkt, Umsatz von 500.000 € bis 749.999 € netto = 1 Punkt (gewichtet 2,5 Punkte), Umsatz von 750.000 € bis 999.999 € netto = 2 Punkte (gewichtet 5 Punkte), Umsatz von 1.000.000 € bis 1.249.999 € netto = 3 Punkte (gewichtet 7,5 Punkte), Umsatz über 1.250.000 € netto = 4 Punkte (gewichtet 10 Punkte). Ein entsprechendes Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Gewichtung (Punkte, genau): 50
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Werden die unten genannten Anforderungen nicht erreicht, werden sie mit 0 Punkten bewertet. Anzahl der insgesamt auszuwertenden Referenzprojekte: 2. Wichtung pro Referenz: 40% bzw. 200 Punkte. Mindestanforderungen: Abschluss LPH 8 seit 01.01.2016, Mindesthonorarzone III oder höher, Generalplanung mit: Objektplanung Gebäude/Planung Technische Gebäudeausrüstung/Tragwerkplanung gem. §§ 34, 55, 51 HOAI/ Bauphysik (Wärmeschutz) gem. HOAI Anl. 1.2.1 – 1.2.3, jeweils LPH 2 bis 4 + LPH 6-7, Bauen im Bestand. Punkte werden vergeben für: Vergabe über funktionale Ausschreibung (FLB) (Wichtung 10%), Nicht zutreffend = 0 Punkte, Zutreffend = 4 Punkte. Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Wichtung 7,50 %), Höhe AHK € netto: < 15 Mio. € netto = 0 Punkt, Höhe AHK € netto: ab 20 Mio. € netto = 1 Punkt, Höhe AHK € netto: ab 25 Mio. € netto = 2 Punkte, Höhe AHK € netto: ab 30 Mio. € netto = 3 Punkte, Höhe AHK € netto: ab 35 Mio. € netto = 4 Punkte. Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Wichtung 7,50 %), bis 31.12.2017 = 0 Punkt, nach 01.01.2018 = 1 Punkt, nach 01.01.2020 = 2 Punkte, nach 01.01.2022 = 3 Punkte, nach 01.01.2024 = 4 Punkte. Bauen im laufenden Betrieb (Wichtung 5,00 %), Kein Umgang mit Bauen im laufenden Betrieb = 0 Punkt, Umgang im laufenden Betrieb = 4 Punkte. Planung unter Denkmalschutzanforderungen (Wichtung 5,00 %), Nicht erfüllt = 0 Punkt, Vollständig erfüllt = 4 Punkte. Energetische Sanierung (Wichtung 5,00 %), Referenz beinhaltet keine energetische Sanierung = 0 Punkt, Referenz beinhaltet eine energetische Sanierung = 2 Punkte, Referenz beinhaltet eine energetische Sanierung inkl. Energiekonzept= 4 Punkte. Gewichtung (Punkte, genau): 400
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: A Allgemein (30%), davon: A1. Organisation des Projektteams 5,00 %; A2. Berufliche Qualifikation der/ des Projektleitenden OPL Gebäude 10,00 %; A3. Berufliche Qualifikation des / der Projektleitenden TA 7,50 %; A4. Berufliche Qualifikation des / der Projektleitenden Tragwerksplanung 7,50 %. B Projektspezifischer Ansatz (40%), davon: B1. Konzeptstudie (12,5%); B2. Vorgehensweise Projektabwicklung (27,5%).
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: C Honorar (30,%): Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/01/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Informationsschreiben zum Abschluss der Stufe 1 vorgesehen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes