5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ab Veröffentlichungsdatum (2022 - 2024). Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Die drei Referenzen müssen zusammen jeden der in Zeile laufende Nummer 6 im Referenzvordruck angegebenen Leistungsumfang abdecken. Das heißt eine Referenz muss nicht zwingend den gesamten Umfang beinhalten, aber jeder Bereich des Leistungsumfangs muss in mindestens einer Referenz umgesetzt worden sein. - Mindestens eine Referenz muss die Ausstattung von mehr als einem Arbeitsplatz zur Ausweiserstellung beinhalten. - Mindestens eine Referenz muss die Erstellung von mehr als 1000 personalisierten Ausweiskarten beinhalten. - Mindestens eine Referenz muss die Ausstattung und den Anschluss von mehr als drei Pforten beinhalten. - Mindestens eine Referenz muss einen Pflege- und Wartungs- oder Servicevertrag beinhalten. Die Unterschreitung einer dieser Mindestanforderungen führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags. Bei Angabe von mehr als drei Referenzen sowie bei Angabe der Referenzen durch die Präqualifizierungsdatenbank werden die drei Referenzen mit dem größten Auftragsvolumen berücksichtigt. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bewerber konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Eigenerklärung über die sehr guten deutschen Sprachkenntnisse der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in direktem Kontakt mit der Auftraggeberin stehen werden, und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Protokolle, Dokumentationen und Handbücher erstellen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ab Veröffentlichungsdatum (2022 - 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Dabei müssen jährlich im Durchschnitt mindestens vier festangestellte Softwareingenieure (TU/Hochschule) / Master of Science Computerengineering oder Personen mit adäquater Berufserfahrung, mindestens acht Softwareingenieure (TU/Hochschule) / Bachelor of Science Computerengineering oder Personen mit adäquater Berufserfahrung sowie mindestens fünf festangestellte Techniker beschäftigt worden sein. Die Unterschreitung einer dieser Mindestanforderungen führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung, die als Dokument den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Sie ist zwingende Voraussetzung für die spätere Teilnahme in der Angebotsphase.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden. Eine solche Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht zwingend zur Abgabe des Teilnahmeantrags bestehen. Dann muss jedoch die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erklärt werden.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich mindestens 800.000 Euro), soweit er mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 7
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/02/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden grundsätzlich nachgefordert. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen, die als Bewertungskriterien dienen, ist jedoch ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.