Deutschland – Chemische Erzeugnisse – Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen

795631-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Chemische Erzeugnisse – Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen
OJ S 231/2025 01/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen - Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen
Beschreibung: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen gemäß Entwicklungsvertrag, Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Kennung des Verfahrens: 47a86922-8d7f-4365-b569-1d4f9ca71e4b
Interne Kennung: 43/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 24000000 Chemische Erzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12205
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 5 Liegeschaften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 310 924,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. Es gilt deutsches Recht. Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz bzw. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB – unter Verwendung der Vorlage „Selbstauskunft des Bieters“.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Nachweis des Vorliegens bzw. Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2 Mio. Euro. (A) Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit. • Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ • Eigenerklärung Sanktionen Russland • Leistungsnachweis zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bzw. Referenzen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen
Beschreibung: Auftrag zur Synthese von Referenzmaterialien und/oder Spezialsubstanzen gemäß Entwicklungsvertrag, Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Interne Kennung: 43/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 24000000 Chemische Erzeugnisse
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Liegenschasften der BAM in Berlin und Baruth/Mark gemäß Leistungsbeschreibung
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 310 924,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Selbstauskunft des Bieters Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Unternehmensreferenz Eigenerklärung zu Kernarbeitsnormen ILO
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 VgV i. V. m. § 127 GWB. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Unter Berücksichtigung aller Umstände wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der folgenden Wertungskriterien ermittelt: • Vollständige Erfüllung der Mindest-Anforderung des Leistungsverzeichnisses • Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820845
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/01/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eignungsanforderungen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/01/2026 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-400

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Registrierungsnummer: 991-06480-14
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12205
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Beschaffung, Materialwirtschaft
Telefon: +49 30-81042140
Fax: +49 30-810472140
Internetadresse: http://www.bam.de
Profil des Erwerbers: http://www.bam.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22da5b30-beef-41b8-80e8-a67982546db8 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2025 11:14:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 795631-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/12/2025