1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: 2#0070/G22 Projektträgerschaft und Unterstützung des BMV bei dem Förderprogramm Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Beschreibung: Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)*** Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie – bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 9e996046-7bf1-4cff-9ef7-b94a1f567325
Interne Kennung: 2#0070/G22
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.*** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.*** Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; **** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. ***** Ausschlusskriterium Nr. 2/ EK1/ BSB1: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) VO 833/2014 ***** Abgabe der Eigenerklärung des Bieters in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576. Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: 2#0070/G22 Projektträgerschaft und Unterstützung des BMV bei dem Förderprogramm Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw
Beschreibung: Der Auftragnehmende (AN) unterstützt den Auftraggebenden (AG), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), bei der Umsetzung des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Der Leistungsschwerpunkt liegt zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Umsetzung der Förderlichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw sowie weiterer Leistungen. Das BMV stellt von 2026 bis zum Jahr 2031 voraussichtlich 1 Milliarde Euro zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw bereit. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 vorgesehen. Erste Projekte sind ab 2026 zu bewilligen. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Komplexität der zu bearbeitenden Projektanträge. *** *** Zum Leistungsumfang gehören neben einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen sowie den regelmäßigen Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen. Desweitern unterstützt der AN den AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen und bei der Aktualisierung der zentralen Beihilferegister der EU-KOM (SANI, TAM, De-minimis-Register).*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 4 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 3 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 4.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages)*** Der AN hat mit Blick auf das Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge und den weite-ren Maßnahmen laut Nr. 1 aus wissenschaftlich-technischer, rechtlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zu erbringen:*** AP 1: Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw und die Umsetzung der einzelnen Förderaufrufe für den Aufbau von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, von der Konzeptionierung der Förderaufrufe, der Förderberatung, Antragsprüfung, Bescheidung, Monitoring, Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle und aller daraus resultierender Aufgaben aufgrund §§ 23, 44 BHO und EU-beihilferechtlicher Vorgaben und unter Anwendung der Verfahrensvorgaben im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR*** AP 2: Umsetzung von einzelnen Verbundvorhaben im Forschung- und Entwick-lungsbereich außerhalb bestehender Förderrichtlinie – bei Bedarf*** Der AN übernimmt die Projektträgerschaft für Vorhaben außerhalb bestehender Förderrichtlinien, die sich auf Inhalte des Förderprogramms Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge, insbesondere der Ladeinfrastruktur für e-Lkw beziehen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) einschließlich der Förderung von Innovationsclustern zum Gegenstand haben. Die Abwicklung erfolgt auf Basis der §§ 23, 44 BHO, EU-beihilferechtlicher Vorgaben und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. *** Die Leistung umfasst während der Vertragslaufzeit die vollständige wissenschaftlich-technische und administrative Betreuung von der Beratung der Förderinteressierten, Prüfung der Skizzen bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Verfahrensvorgaben von F&E- Projekten sind im „Handbuch der Projektförderung“ des BMFTR erläutert und anzuwenden. Die Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten. Im Zeitraum der Vertragslaufzeit wird mit maximal fünf Verbundvorhaben und einem zu-sätzlichen Fördervolumen zwischen 50 und 100 Mio. Euro zu rechnen sein.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2#0070/G22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4,5 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der optionalen Verlängerung beträgt 6,5 Jahre (78 Monate). Für den Fall, dass nach dem Ende der Vertragslaufzeit noch unwesentliche, geringfügige Leistungsteile erforderlich sind, behält sich der AG vor, die jeweilige Laufzeit bis zu deren Erledigung zu verlängern. **** Auftragsänderung: Laut § 5 Abs. 5 des Vertrages können Änderungen von Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen auf Anforderung des AG nach § 2 VOL/B unter Beachtung der Vorgaben des § 132 GWB erfol-gen. Ein derartiges Änderungsverlangen muss der AG dem AN grundsätzlich mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf, mindestens jedoch mit einem Vorlauf von 14 Kalendertagen vor dem gewünschten Termin der geänderten Leistungserbringung, mitteilen. Sodann gilt: a. Der AN hat das Änderungsverlangen des AG zu prüfen und wird dem AG in ange-messener Frist, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Än-derungsverlangens mitteilen, ob ihm die Erbringung der geänderten oder zusätzli-chen Leistung möglich und zumutbar ist. Meint der AN, die Erbringung der geänder-ten oder zusätzlichen Leistung sei ihm unmöglich oder unzumutbar, hat er dies nachvollziehbar zu begründen; den AN trifft für die Unmöglichkeit oder Unzumut-barkeit die Darlegungs- und Beweislast. b. Ist die Erbringung der Leistung für den AN möglich und zumutbar und hat das Ände-rungsverlangen keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung, hat der AN unver-züglich mit der Umsetzung des Änderungsverlangens zu beginnen und dies dem AG mitzuteilen. c. Hat das Änderungsverlangen nach Auffassung des AN Einfluss auf die vereinbarte Vergütung, wird der AN unverzüglich auf eigene Kosten, mindestens in Textform, ein Angebot über die geänderte/zusätzliche Leistung (einschließlich angepasster Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung) nebst konkreter Aufschlüsselung von Aufwänden und Kosten, Einsparpotentialen und Synergieeffekten sowie Umset-zungsvorschlägen und über die damit verbundene Mehr- oder Mindervergütung un-ter Beachtung der Vorgaben des § 22 dieses Vertrages übergeben. Kommt eine Ei-nigung auf der Basis des Angebots zustande, ist dieser Vertrag entsprechend anzu-passen. d. Erzielen die Vertragspartner binnen angemessener Frist nach Zugang des Ände-rungsverlangens keine Einigung über ein Angebot des AN oder legt der AN ein sol-ches nicht unverzüglich vor, so ist der AG zur einseitigen Anordnung der geänder-ten/zusätzlichen Leistung in Textform berechtigt. Im Falle der einseitigen Anordnung des AG hat der AN mit der geänderten/zusätzlichen Leistung unverzüglich zu begin-nen und diese auszuführen. Ein etwaiger Anspruch des AN auf eine gemäß § 22 dieses Vertrages ermittelte Vergütungsanpassung für die aufgrund einer einseitigen Anordnung erbrachte Leistung bleibt unberührt. Ohne eine solche Anordnung des AG wird die geänderte/zusätzliche Leistung nicht vertragsgegenständlich. § 22 des Vertrages (1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. **** (2) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. **** (3) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 12 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen *****
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 78 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 833/2014 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 833/2014 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMV zur Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot. **************** Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (EK 3.5/ BSB2): Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2 bis 4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein. Für die/den Beauftragte(r) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: - mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Titelbewirtschaftung (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter) - Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeine Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung) - Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungswirt mit Diplom- oder Bachelorabschluss oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten, welche durch entsprechende Fortbildungen nachzuweisen sind (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung) ***************** Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 4 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. **** Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt F1) und Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). **** Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen jeweils 2-fach maximiert abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall, *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. ***** Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft im Bereich Investitionsförderung ***** Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ***** Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. ***** Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt: - die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten im Rahmen der Projektförderung nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben und die Phasen der Begleitung von Förderprojekten, mindestens die Prüfung von Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Prüfung von Verwendungsnachweisen beinhalten. - die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein, - die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 500 Zuwendungsempfängern umfasst haben - die Leistungen müssen die wissenschaftlich-technische und administrative Umsetzung der Investionsförderung zum Gegenstand gehabt haben - die Zuwendungen müssen auf Ausgabenbasis erfolgt sein. ***** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Anzahl der Zuwendungsempfänger - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein.) ****** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium Nr. 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. ***** Bereich/ Themenschwerpunkt: Ladeinfrastruktur ***** Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ***** Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. **** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, welches die Erfahrungen in den wissenschaftlich-technischen Bereichen der Ladeinfrastruktur belegt. ****** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.3): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.) ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.4): dass gemäß Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen. d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität ***** s. Formblatt F-EK3.6/BSB 3 Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm beteiligt/en werden, b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm zu sein. Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird. **** Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMV zur Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: s. Formblatt F-EK3.5 BSB 2: Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2 bis 4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. ****** Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein. ****** Für die/den Beauftragte(r) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: - mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Titelbewirtschaftung (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter) - Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeine Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung) - Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungswirt mit Diplom- oder Bachelorabschluss oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten, welche durch entsprechende Fortbildungen nachzuweisen sind (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit mindestens fünf Jahren Tätigkeitserfahrung)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 2.2 Bankerklärung **** (kein Formblatt) Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. ***** Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft im Bereich Forschungs- und Entwicklungsförderung ****** Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ****** Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. ****** Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt: - die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten im Rahmen der Projektförderung nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben und die Phasen der Begleitung von Förderprojekten, mindestens die Skizzenauswahl, die Prüfung von Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Prüfung von Verwendungsnachweisen beinhalten. - die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein, - die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Zuwendungsempfängern umfasst haben - die Leistungen müssen die wissenschaftlich-technische und administrative Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsförderung zum Gegenstand gehabt haben - die Zuwendungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein. ****** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Anzahl der Zuwendungsempfänger - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein.)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess (AP1 Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Berichterstattung (Nr. 3.2)
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.1 Projektmanagement
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/12/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 03d2cd6b-1920-4236-a9dd-e118db950068 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 12:41:17 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776740-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 226/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/11/2025