Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Interimsvertrag - Geld- und Wertransporte der BVG

772043-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Interimsvertrag - Geld- und Wertransporte der BVG
OJ S 224/2025 20/11/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Interimsvertrag - Geld- und Wertransporte der BVG
Beschreibung: Die BVG benötigt Geld- und Wertransportleistungen für Folgende Bereiche: - Stationäre Automaten - Mobile Automaten - Kundenzentren - Kantinen Die Leistungen wurden bereits im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Da das Verfahren aufgehoben werden musste soll der bestehende Dienstleister siba cash & logistic AG erneut beauftragt werden, bis die Leistung neu vergaben und eine Anschlussvertrag geschlossen werden kann. Der Vertrag soll bis zum 30.11.2026 inkl. zwei Forführungsoptionen von jeweils bis zu 3 Monaten geschlossen werden.
Kennung des Verfahrens: e3857682-358a-4a8c-ad5d-a4b6a07e26d9
Interne Kennung: BEK-2025-0031
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Interimsvertrag - Geld- und Wertransporte der BVG
Beschreibung: Der mit der Firma siba cash & logistic AG geschlossene Vertrag für Geld. und Werttransprte bei der BVG endet nach Ziehung aller Optionsmöglichkeiten am 30.11.. Die benötigen Leistungeb wurdeb bereits im Rahmen eines Vehandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Da das Verfahren aufgrund von fehlenden und fehlerhafen Angeboten aufgehoben werden musste, soll ein Interimsvertrag mit dem bestehenden Dienstleister geschlossen werden. Der Vertrag soll bis zum 30.11.2026 inkl. zwei Forführungsoptionen von jeweils bis zu 3 Monaten geschlossen werden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beinhaltet zwei Fortführungsoptionen von jeweils bis zu 3 Monaten.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die siba cash & logistic AG wurde im Jahr 2017 im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens mit der Entleerung von Fahrausweisautomaten und dem Transport und Bearbeitung von Geld aus den Kundenzentren und Kantinen der BVG beauftragt. Der Vertrag endet nach Ziehung aller Optionsmöglichkeiten am 30.11.2025. Um einen Anschlussvertrag zu schließen, wurde die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb europaweit in 4 Losen neu ausgeschrieben. (Vergabe Nr.: INF2-0064-2025). Nur eine Firma hat den Teilnahmewetttbewerb überstanden und wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Verfahren wurde jedoch aufgehoben, da die Firma kein Angebot für das Los 1 abgegben hat und die Angebote für die Lose 2-4 ausgeschlossen werden mussten. Grund für die Auschlüsse waren fehlenden Preisangaben und vergaberechtswidrigen Bedingungen des Bewerbers zum Angebot. Aktuell werden die Vergabeunterlagen optimiert, um den Bietern die Erstellung von zuschlagsfähigen und wirtschaftlichen Angeboten zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Leistungsbeschreibungen und das Preisblatt angepasst werden. Die Aufhebung des Verfahrens, die Optimierung der Vergabeunterlagen und das anschließende neue Vergabeverfahren führen dazu, dass ein Anschlussvertrag nicht vor dem Ende des aktuellen Vertragsverhältnisses am 30.11.2025 erteilt werden kann. Damit würde die Leistung mit Berücksichtigung des notwendigen Implementierungszeitraumes eines neuen Dienstleisters für bis zu 9 Monate ausfallen. Diese Situation wäre für die BVG nicht tragbar, das es das Kerngeschäft maßgeblich beeinträchtigen würde. Fällt der regelmäßige Austausch der Wechselgeldkassetten und Papierrollen in den Fahrausweisautomaten über einen längeren Zeitraum aus, kann dies zum Ausfall der Automaten führen. In der Folge ist der Verkauf von Fahrausweisen nicht mehr möglich, was zu erheblichen Umsatzeinbußen für die BVG führen würde. Darüber hinaus sinkt die Zufriedenheit der Fahrgäste, und es entstehen zusätzliche bürokratische Herausforderungen bei der Kontrolle der Fahrausweise. Zudem erhöht sich wegen der vollen Wechselgeldkassetten das Überfallrisiko auf den Bahnhöfen. Aus diesen Gründen muss die Leistung vom aktuellen Dienstleister siba cash & logistic AG bis zur Schließung eines neuen Vertrages vorerst weitergeführt werden. Es soll ein Interimsvertrag bis zum 30.11.2026 inkl. 2 Fortführungsoptionen von jeweils bis zu 3 Monaten geschlossen werden. Die Verlängerung bis zum 30.11.2026 ist erforderlich, da das Vergabeverfahren vorrausichtlich im Juni/Juli abgeschlossen wird und ein möglicher neuer 6-9 Monate benötigt um die Leistung vollständig zu übernehmen. Es müssen neue Mitarbeiter eingestellt und für den Wertransport geeignete Fahrzeuge beschafft werden. Die Verlängerungsoptionen sind für mögliche Verzögerung während des Vergabeverfahrens vorgesehen. Die Ausschreibung der Leistung und Beauftragung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen. Eine Vergabevorbereitung mit anschließender Durchführung wäre bis zum o.g.Vertragsende am 30.11.2025 nicht möglich. Zudem würde ein neuer Dienstleister wie oben beschrieben eine Implementierungszeit von bis zu 9 Monaten benötigen.Er müsste außerdem mit außerordentlich hohen Aufwand in kürzester Zeit das benötigte Personal und geeignete, gepanzerte Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Dies wäre aus technisch und organisatorischen Gründen nicht möglich. Die siba cash & logistic AG soll gem. SektVO §13 Absatz 2 Punkt 1 und 3. B) direkt beaufrtragt werden. So kann die Leistung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Zudem besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, und nur ein Unternehmen ist in der Lage die Leistung zu erbringen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: siba cash & logistic AG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: siba cash & logistic AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE287 618 626
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1548d77e-5320-4a70-a876-ac5c53f0c2c9 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/11/2025 14:34:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 772043-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2025