5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Olympiapark, Gretel-Bergmann-Weg 2, 14503 Berlin
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die Erlaubnis zur Ausübung der auftragsgegenständlichen Dienstleistung.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für berufliche/betriebliche Risiken für Personen-, Vermögens- und Sachschäden (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung) für den Zeitraum der Vertragslaufzeit Alternativ kann der Bieter eine Erklärung abgeben, dass für den Fall des Zuschlags eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit ab-geschlossen wird. Der Auftraggeber kann die Vorlage des Versicherungsnachweises verlangen. Mindestanforderungen: 1.500.000,00 Euro Deckungssumme für Personenschäden je Einzelschaden 1.000.000,00 Euro Deckungssumme für Sachschäden je Einzelschaden 250.000,00 Euro für Vermögensschäden je Einzelschaden
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis über die erfolgreiche Qualifikation eines mit der Ausführung beschäftigten Vorarbei-ters als Fachagrarwirt/in mit der Spezialisierung Sportstätten- und Freianlagen-Greenkeeping (alternativ eine vergleichbare europäische Ausbildung) Der Nachweis ist personenbezogen zu nennen. Geeignete Nachweise sind z.B. Abschlusszeugnisse, Zertifikate, Fortbildungsbescheinigungen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis über die erfolgreiche Qualifikation mind. einer mit der Ausführung beschäftigten Ar-beitskraft als Gärtner/in mit der Fachrichtung Staudengärtnerei oder Zierpflanzengärtnerei (alternativ ein vergleichbarer Ausbildungsabschluss) Der Nachweis ist personenbezogen zu nennen. Geeignete Nachweise sind z.B. Abschlusszeugnisse
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Sachkundenachweis „Pflanzenschutz“ über die erfolgreiche und aktuell gültige Qualifikation mind. 2 mit der Ausführung beschäftigten Arbeitskräfte Der Nachweis ist personenbezogen zu nennen. Geeignete Nachweise sind z.B. Fortbildungsbescheinigungen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis zum Qualitätsmanagement (QM) (firmenexterne Zertifizierung) durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bestehenden Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder einer gleichwertigen Zertifizierung Sofern kein QM-Zertifikat vorliegt, hat der Bieter in einer Eigenerklärung darzustellen, welche Maßnahmen des Qualitätsmanagements in seinem Unternehmen vorgesehen sind. Hierbei ist auf folgende Punkte einzugehen: 1. Kundenorientierung 2. Führung 3. Engagement von Personen (beteiligte Mitarbeiter*innen) 4. Prozessorientierter Ansatz 5. Verbesserung 6. Faktengestützte Entscheidungsfindung 7. Beziehungsmanagement (Kunden und Lieferanten)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Nachweis des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes (netto) insgesamt, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) Die Angabe hat nach dem folgenden Schema zu erfolgen: Jahr, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Euro - Nettoangabe (…. , …..) Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Auftraggeber mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirt-schaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Der Auftraggeber entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Mindestanforderungen: 3.000.000 Euro Bewertungsschlüssel: > 3 Mio. = 1 Punkt ab 5 Mio. = 2 Punkte ab 7 Mio. = 3 Punkte ab 9 Mio. = 4 Punkte ab 11 Mio. = 5 Punkte Nach Abschuss des Teilnahmewettbewerbs werden auf der 2. Verfahrensstufe bis zu 5 geeignete Bewerber, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Mindestanforderungen erfüllen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl der bewerteten Eignungskriterien. Insgesamt werden maximal 45 Punkte vergeben. Bei Punktgleichheit zwischen Bewerbern entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 8. Besteht weiterhin Punktgleichheit entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 10. Besteht weiterhin Punktgleichheit, erhalten alle Bewerber, bei denen Punktgleichheit besteht, denselben Platz, so dass ggf. auch mehr Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, als die Höchstzahl vorsieht. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 10 Punkte der maximal erreichbaren 45 Punkte, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes (netto) bezüglich der nachgefragten Leistung, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) Die Angabe hat nach dem folgenden Schema zu erfolgen: Jahr, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz in Euro - Nettoangabe (…. , …..) Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Auftraggeber mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirt-schaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Der Auftraggeber entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Mindestanforderungen: 2.000.000,00 Euro Bewertungsschlüssel: > 2 Mio. = 1 Punkt ab 3 Mio. = 2 Punkte ab 4 Mio. = 3 Punkte ab 5 Mio. = 4 Punkte ab 6 Mio. = 5 Punkte Nach Abschuss des Teilnahmewettbewerbs werden auf der 2. Verfahrensstufe bis zu 5 geeignete Bewerber, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Mindestanforderungen erfüllen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl der bewerteten Eignungskriterien. Insgesamt werden maximal 45 Punkte vergeben. Bei Punktgleichheit zwischen Bewerbern entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 8. Besteht weiterhin Punktgleichheit entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 10. Besteht weiterhin Punktgleichheit, erhalten alle Bewerber, bei denen Punktgleichheit besteht, denselben Platz, so dass ggf. auch mehr Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, als die Höchstzahl vorsieht. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 10 Punkte der maximal erreichbaren 45 Punkte, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unter-nehmen vergeben werden dürfen (§ 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Refe-renzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Refe-renzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolu-mens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Auf-gabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSGVO). Die Referenz wird zur Eig-nungsüberprüfung gemäß § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient au-ßerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrund-satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemei-nen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erfor-derlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz ist die beigefügte Referenzliste zu verwenden. Mindestanforderungen: 1 vergleichbare Referenz (Angabe in der Anlage Eignungskriterium Re-ferenzliste) Bewertungsschlüssel: 2 vergleichbare Referenzen = 10 Punkte 3 vergleichbare Referenzen = 15 Punkte 4 und mehr vergleichbare Referenzen= 20 Punkte Nach Abschuss des Teilnahmewettbewerbs werden auf der 2. Verfahrensstufe bis zu 5 geeignete Bewerber, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Mindestanforderungen erfüllen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl der bewerteten Eignungskriterien. Insgesamt werden maximal 45 Punkte vergeben. Bei Punktgleichheit zwischen Bewerbern entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 8. Besteht weiterhin Punktgleichheit entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 10. Besteht weiterhin Punktgleichheit, erhalten alle Bewerber, bei denen Punktgleichheit besteht, denselben Platz, so dass ggf. auch mehr Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, als die Höchstzahl vorsieht. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 10 Punkte der maximal erreichbaren 45 Punkte, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Angaben zur Anzahl der im Unternehmen voll sozialversicherungspflichtigen beschäftigten Personen bezüglich der nachgefragten Leistung, bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (2024) Die Angabe hat nach dem folgenden Schema zu erfolgen: Jahr, durchschnittliche Beschäftigtenzahl (…. , …..) Mindestanforderungen: 30 Beschäftigte Bewertungsschlüssel: > 30 Beschäftigte = 5 Punkte ab 50 Beschäftigte = 10 Punkte ab 70 Beschäftigte = 15 Punkte Nach Abschuss des Teilnahmewettbewerbs werden auf der 2. Verfahrensstufe bis zu 5 geeignete Bewerber, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Mindestanforderungen erfüllen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl der bewerteten Eignungskriterien. Insgesamt werden maximal 45 Punkte vergeben. Bei Punktgleichheit zwischen Bewerbern entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 8. Besteht weiterhin Punktgleichheit entscheidet die höchste Punktzahl bei Kriterium Nr. 10. Besteht weiterhin Punktgleichheit, erhalten alle Bewerber, bei denen Punktgleichheit besteht, denselben Platz, so dass ggf. auch mehr Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können, als die Höchstzahl vorsieht. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 10 Punkte der maximal erreichbaren 45 Punkte, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatz-steuer.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) für die Umsetzung des zu vergebenen Auftrags (inkl. Zeit- und Maßnahmenplan). Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch umweltschutzbezogene, qualitative oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (§ 58 Abs. 2 VgV). Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: L Z = ------------ P P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Umsatzsteuer. Besteht Angebotsgleichheit, entscheidet der höchste Wert L, besteht weiterhin Angebotsgleichheit, entscheidet das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 12/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen, die die Eignung betreffen und nicht bewertungsrelevant sind, können nachgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin