5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22100000 Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter, 22200000 Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 1. Fortführungsoption: 01.01.2030 - 31.12.2031 2. Fortführungsoption: 01.01.2032 - 31.12.2033
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erreichbarkeit (z. B. 24/7, Kanäle)
Beschreibung: Bewertungsskala: 1 = 24/7-Erreichbarkeit, auch an Wochenenden und Feiertagen, Mindestens 3 Kanäle (z. B. Telefon, E-Mail, Ticketsystem);2 = Mo-Fr, 6-22 Uhr oder ähnliche erweiterte Zeiten, Mindestens 2 Kanäle (z. B. E-Mail + Telefon);3 = Mo-Fr, 9-16 Uhr, 2 Kanäle (z. B. E-Mail + Telefon);4 = Nur zu Bürozeiten (z. B. 9-15 Uhr), Nur 1-2 Kanäle (z. B. nur E-Mail + Telefon);5 = Nur ein Kanal (z. B. nur E-Mail), Keine festen Servicezeiten;6 = Keine Angaben zur Erreichbarkeit im KonzeptNachweisform: Konzeptdokument mit Servicezeiten, Kanälen, Prozessen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeit (z. B. <2h bei kritischen Fällen)
Beschreibung: Bewertungsskala: 1 = Reaktionszeit <2h bei kritischen Fällen, Differenzierung nach Prioritätsstufen (z. B. kritisch = Betriebsrelevant / Sicherheitsrelevant; hoch = Arbeitsrelevant / Zeitkritisch; normal = Standardanfrage / Routine), klare Definition der Reaktionszeit (nicht zu verwechseln mit Lösungszeit), nachvollziehbare Dokumentation im Konzept;2 = <4h Reaktionszeit bei kritischen Fällen, Priorisierung vorhanden, aber weniger detailliert, Zeitangaben plausibel und realistisch;3 = Reaktionszeit <6h bei kritischen Fällen, allgemeine Zeitangaben vorhanden (aber ohne Priorisierung), teilweise unklar, ob Reaktions- oder Lösungszeit gemeint ist; 4 = <8h Reaktionszeit bei kritischen Fällen, Keine klare Differenzierung nach Prioritätm, Zeitangaben vage oder unvollständig;5 = >8h Reaktionszeit bei kritischen Fällen, Keine nachvollziehbaren Zeitangaben, Konzept wirkt unstrukturiert;6 = Keine Angaben zur Reaktionszeit im KonzeptNachweisform: Konzeptdokument mit Reaktionszeiten, Definition, was als "Reaktion" gilt (z. B. Rückmeldung, Bearbeitungsbeginn), Kanälen, Beispielhafte Zeitpläne oder Ablaufdiagramme (optional)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Eskalationsstufen (z. B. klare Matrix, Zuständigkeiten)
Beschreibung: Bewertungsskala: 1 = Detaillierte Eskalationsmatrix mit 3-4 Stufen, klare Zeitrahmen je Stufe, Zuständigkeiten benannt (inkl. Organigramm), Kommunikationswege und Rückmeldemechanismen definiert; 2 = Eskalationsstufen klar benannt, Zeitrahmen und Zuständigkeiten vorhanden, Kommunikationswege beschrieben, Geringfügige Detailtiefe fehlt; 3 = Eskalationsstufen vorhanden, aber nicht vollständig, Zeitrahmen oder Zuständigkeiten unklar, keine Visualisierung oder Prozessbeschreibung; 4 = Nur grobe Beschreibung der Eskalation, Keine klaren Stufen oder Zeitvorgaben, Zuständigkeiten nicht eindeutig; 5 = Eskalation wird erwähnt, aber nicht erklärt, Keine Struktur, Keine Zeitangaben; 6 = Keine Angaben zur Eskalation im KonzeptNachweisform: Eskalationsmatrix (z. B. Tabelle mit Stufen, Zeitrahmen, Zuständigkeiten), Organigramm/Rollenbeschreibung, Beschreibung der Kommunikationswege (z. B. Ticket-System, E-Mail, Hotline)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Benutzerfreundlichkeit & Integration (Onventis)
Beschreibung: Bewertungsskala: 1 = Intuitive, moderne Benutzeroberfläche, Nahtlose Integration in Onventis (inkl. OCI, Warenkorbübernahme, Rückübertragung), Responsive Design (mobilfähig), Klare Navigation, Suchfunktion, Filter, Nachvollziehbare technische Beschreibung + Demo-Zugang; 2 = Übersichtliche Oberfläche mit guter Navigation, Integration in Onventis weitgehend vollständig, Kleinere Einschränkungen in der Nutzerführung oder Darstellung;3 = Funktional, aber nicht intuitiv, Integration vorhanden, aber mit Einschränkungen (z. B. manuelle Zwischenschritte), Design veraltet oder unübersichtlich;4 = Eingeschränkte Benutzerführung, Integration nur teilweise oder mit Workarounds, Technische Beschreibung unvollständig;5 = Unübersichtliche Oberfläche, Integration in Onventis kaum vorhanden oder fehleranfällig, Keine klare Beschreibung der Funktionen;6 = Keine Integration in Onventis, Keine Angaben zur Benutzerführung oder technischen UmsetzungNachweisform: Screenshots der Benutzeroberfläche, Technische Beschreibung der Integration (z. B. OCI-Anbindung, PunchOut-Funktionalität)Optional: Zugang zu einer Demo-Umgebung oder TestsystemBeschreibung der Nutzerführung (z. B. Suchfunktionen, Filter, Navigation)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zugriff auf Beck Online
Beschreibung: Bewertungsskala: Ja/Nein (Ja = 100 Punkte / Nein = 0 Punkte) Nachweisform: Eigenerklärung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zugriff auf Juris
Beschreibung: Bewertungsskala: Ja/Nein (Ja = 100 Punkte / Nein = 0 Punkte) Nachweisform: Eigenerklärung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zugriff auf Haufe
Beschreibung: Bewertungsskala: Ja/Nein (Ja = 100 Punkte / Nein = 0 Punkte) Nachweisform: Eigenerklärung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebotspräsentation
Beschreibung: Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen.Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind vollumfänglich verständlich und von besonders hoher fachlicher Qualität (100 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind überwiegend verständlich und/oder von hoher fachlicher Qualität (70 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind ausreichend verständlich und/oder von mittlerer fachlicher Qualität (50 Punkte). Die mündlichen Darstellungen des Bieters sind nicht verständlich und/ oder von geringer fachlicher Qualität (0 Punkte). Hinweis: Der Auftraggeber bewertet im Rahmen dieses Unterkriteriums nicht erneut die konzeptionellen Darstellungen des Prüfungsvorgehens aus dem schriftlichen Angebot. Gegenstand der Bewertung sind einzig die mündlichen Darstellungen zum Konzept, d.h. wie gut es dem Bieter gelingt, seine Angebotsvorstellungen gegenüber dem Auftraggeber verständlich zu machen und fachspezifisch zu erläutern.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: - Preiszuschlag in Prozent für DIN-Normen mit einem Preis bis EUR 25,00 - 12% Gewichtung - Preiszuschlag in Prozent für DIN-Normen mit einem Preis von EUR 25,00 bis 50,00 - 12% Gewichtung - Preiszuschlag in Prozent für DIN-Normen mit einem Preis von EUR 50,00 bis 250,00 - 12% Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 36,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft