Deutschland – Supercomputer – MARUM DFG Exzellenzcluster Projekt

744008-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Supercomputer – MARUM DFG Exzellenzcluster Projekt
OJ S 216/2025 10/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Bremen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: MARUM DFG Exzellenzcluster Projekt
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von IT-Hardware mit einer Dienstleistungskomponente. Lieferung von Hardware zum Aufbau eines HPC-Clusters, Ceph Storage Cluster und GPU Nodes für KI/ML Anwendungen. Das Konzept einer einrichtungsübergreifenden Plattform zur Verarbeitung großer Datenmengen erlaubt es erstmals, die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der Daten in einer Systemumgebung durchzuführen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, große Datenmengen in einer hochperformanten Rechnerumgebung mittels klassischer oder KI-gestützter Algorithmen von der Datenerfassung bis zur Archivierung einheitlich zu verarbeiten. Die moderne Forschung ist zunehmend von der Generierung und Analyse großer Datenmengen geprägt. Die Universität Oldenburg (UOL), die Universität Bremen (UHB) und das Alfred-Wegener-Institut (AWI) in Bremerhaven verfügen über eine starke Expertise in datenintensiven Forschungsbereichen, insbesondere in der Meeresforschung (UHB & UOL) und den Geowissenschaften (ABC). Derzeit limitiert die fragmentierte Infrastruktur und die dezentrale Datenverarbeitung die Effizienz und den Umfang dieser Forschung. Wissenschaftler sind gezwungen, Daten lokal oder in verteilten Computingzentren zu verarbeiten, was zu Redundanz, Inkompatibilitäten und eingeschränkter Kollaboration führt. Die vorhandene Rechenleistung ist oft unzureichend für komplexe Analysen und KI-Anwendungen. Die Menge der verarbeiteten Daten geht schnell in den Bereich hunderter von Tera- oder sogar Petabyte. Die Bearbeitung solcher Daten erfolgt häufig in einem mehrstufigen Verfahren: • Herunterladen von gesammelten Forschungsdaten auf eine lokale Bearbeitungseinheit oder Übertragung an eine entsprechend ausgestattete Computingeinheit. • Verarbeitung der Daten • Austausch der Daten mit anderen Forscher:innen für gemeinsame Arbeiten • Weiterleitung an ein Publikationssystem • Archivierung der Daten Es gibt demnach mehrere Stellen, zwischen denen die Daten verschoben werden müssen. Eine Kollaboration in dem Sinne, dass Wissenschaftler:innen die Daten gemeinsam auf einer Plattform be- und verarbeiten können ist so nur schwer möglich. Das vorliegende Konzept stellt eine Lösung für eine durchgängige, kollaborative Plattform für die Verarbeitung großer Datenmengen vor, die interdisziplinär und einrichtungsübergreifend genutzt werden kann.
Kennung des Verfahrens: 2c3f6746-5669-41f9-ad16-1e8e43e7a18a
Interne Kennung: DP-2025000127
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30211100 Supercomputer
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte-ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veran-lassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deut-scher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Verga-beverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterla-gen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß bei-gefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage un-vollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: MARUM DFG Exzellenzcluster Projekt
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von IT-Hardware mit einer Dienstleistungskomponente. Lieferung von Hardware zum Aufbau eines HPC-Clusters, Ceph Storage Cluster und GPU Nodes für KI/ML Anwendungen. Das Konzept einer einrichtungsübergreifenden Plattform zur Verarbeitung großer Datenmengen erlaubt es erstmals, die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der Daten in einer Systemumgebung durchzuführen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, große Datenmengen in einer hochperformanten Rechnerumgebung mittels klassischer oder KI-gestützter Algorithmen von der Datenerfassung bis zur Archivierung einheitlich zu verarbeiten. Die moderne Forschung ist zunehmend von der Generierung und Analyse großer Datenmengen geprägt. Die Universität Oldenburg (UOL), die Universität Bremen (UHB) und das Alfred-Wegener-Institut (AWI) in Bremerhaven verfügen über eine starke Expertise in datenintensiven Forschungsbereichen, insbesondere in der Meeresforschung (UHB & UOL) und den Geowissenschaften (ABC). Derzeit limitiert die fragmentierte Infrastruktur und die dezentrale Datenverarbeitung die Effizienz und den Umfang dieser Forschung. Wissenschaftler sind gezwungen, Daten lokal oder in verteilten Computingzentren zu verarbeiten, was zu Redundanz, Inkompatibilitäten und eingeschränkter Kollaboration führt. Die vorhandene Rechenleistung ist oft unzureichend für komplexe Analysen und KI-Anwendungen. Die Menge der verarbeiteten Daten geht schnell in den Bereich hunderter von Tera- oder sogar Petabyte. Die Bearbeitung solcher Daten erfolgt häufig in einem mehrstufigen Verfahren: • Herunterladen von gesammelten Forschungsdaten auf eine lokale Bearbeitungseinheit oder Übertragung an eine entsprechend ausgestattete Computingeinheit. • Verarbeitung der Daten • Austausch der Daten mit anderen Forscher:innen für gemeinsame Arbeiten • Weiterleitung an ein Publikationssystem • Archivierung der Daten Es gibt demnach mehrere Stellen, zwischen denen die Daten verschoben werden müssen. Eine Kollaboration in dem Sinne, dass Wissenschaftler:innen die Daten gemeinsam auf einer Plattform be- und verarbeiten können ist so nur schwer möglich. Das vorliegende Konzept stellt eine Lösung für eine durchgängige, kollaborative Plattform für die Verarbeitung großer Datenmengen vor, die interdisziplinär und einrichtungsübergreifend genutzt werden kann.
Interne Kennung: 3a88b27d-6433-440a-970e-efed086665c0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30211100 Supercomputer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekt, welche in den letzten drei Jahren (ge-rechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand, wenn es den sich aus der Leis-tungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenz-projekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Eine insbesondere vergleichbares Referenzprojekt: 1) enthält CEPH-Cluster, HPC-Cluster und GPU-Nodes, 2) hat einen Auftragswert von mindestens 1 Mio. € und 3) stammt von einem Referenzgeber, der vergleichbar große Anlagen im universitären Forschungsbereich betreibt. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn es nach Eröffnung des Verfah-rens mindestens 6 Monate ohne wesentliche Unterbrechungen im produktiven Einsatz ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsge-genstandes zu erleichtern. • Die Mindestanforderungen, die jede Referenz erfüllen muss, sind, dass mindestens ein CEPH-Cluster, ein HPC-Cluster oder GPU-Nodes enthalten sind. Zudem muss je-de Teilreferenz mindestens 500.000 € Auftragswert enthalten und von einem passen-den Referenzgeber stammen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähig-keit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Refe-renzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfah-rung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Aus-wertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen-nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitäts-mängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zu-sätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragneh-mer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die An-gaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten 3 angegebenen Geschäfts-jahren in ihrer Entwicklung nicht mehr als 30% gesunken sind. Sollte diese Angabe den geforderten Mittelwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015; oder gleichwertig besitzt. Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß ESD:IEC 61340-5-1 Electro Static Discharge oder gleichwertig besitzt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis-tungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszu-schließen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Dies erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren anhand der freien Verhältniswahl in Form eines additiven Punktbewertungsverfahrens mit relativer Leistungsbewertung und linear interpolierter, degressionsbegrenzter Preisbewertung. Die Zuschlagskriterien „Preis“ (P) und „Leistung“ (L) werden mit einer Gewichtung von 40 % (Preis) bzw. 60 % (Leistung) bewertet und gemäß ihrer Gewichtung zu einer Gesamtpunkt-zahl (Z) zusammengeführt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Die Ermittlung von L, P und Z erfolgt dabei wie nachfolgend beschrieben. Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten qualitativen Kriterien, Einzelpunktwerte und Gewichtungen. Die sich aus der Leistungsbewer-tungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte (Ln) werden zunächst fest-gestellt. Diese Kennzahl zur Leistungsbewertung wird anschließend verhältnisbezogen umgerech-net, indem die Leistungspunktzahl jedes Angebots (Ln) ins Verhältnis zur höchsten im Verfah-ren erreichten Leistungspunktzahl (Lmax) gesetzt wird. 1. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl (Ln = Lmax) erhält 1000 Punkte (L). 2. Die übrigen Angebote erhalten Punkte (L) entsprechend dem Verhältnis ihrer Leis-tungspunktzahl (Ln) zur höchsten erreichten Punktzahl nach folgender Formel:
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 54 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Beschaffung ist aufgrund von Drittelförderungen auf einen Nettobetrag von 3.781.512 € begrenzt; ein Zuschlag erfolgt nur, wenn dieser Betrag nicht überschritten wird, ansonsten Ausschluss. Auftragnehmer müssen die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache sicherstellen und gewährleisten, dass keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder verbreitet wird. Personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen nicht auf Basis des US Privacy Shield in die USA übertragen werden; die Einhaltung gilt auch für Unterauftragnehmer. Zudem sind Erklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen, zur Vertraulichkeit, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zur Verordnung (EU) 2022/576 sowie zur DSGVO und Auftragsverarbeitung abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Bremen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1 Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Bremen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Bremen
Registrierungsnummer: 414b1d76-1729-45b1-a068-6396b0ed6821
Postanschrift: Bibliothekstraße 1
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28359
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: https://www.uni-bremen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen
Registrierungsnummer: 07742589-1fc5-4a6d-a4cf-e47e1e9b9c2f
Abteilung: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Postanschrift: Contrescarpe 72
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46a54bd9-dfd5-46ce-8c78-7acad53a609b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 11:33:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 744008-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025