Deutschland – Hotel-Übernachtungen – Dienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88

744251-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Hotel-Übernachtungen – Dienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88
OJ S 216/2025 10/11/2025
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Dienstlesitungen von Seminarhotels/Region Süd 2025-88
Beschreibung: Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Kennung des Verfahrens: f398bd7a-da85-4f1e-a8d8-c48614675fd8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Einstuffiges, Offenes Verfahren gem § 15 VgV
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97. Los 2: PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 1
Beschreibung: Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Interne Kennung: LOT-0001 2025-88 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: PLZ-Bereich-Nord der Region Süd: 741, 742, 745 – 749, 90, 910, 914 – 916, 960, 961, 97.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die erreichten Preispunkte werden wie folgt bestimmt: Pmin (niedrigster Angebotspreis) / P (Angebotspreis) x 1006 (maximal möglichen Leistungs-punktzahl) = erreichte Preispunkte Die so errechnete Preispunkte werden mit dem Gewicht 40 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Preispunkte x 40 /100 = gewichtete Preispunkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der beiliegenden Bewertungsmatrix und den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E43989358
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E43989358
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundeskartellamts
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dienstleistungen von Seminarhotels Region Süd 2025-88 Los 2
Beschreibung: Die BGW plant in der Region Süd ab dem Jahr 2027 insgesamt ca. 150 Seminare, verteilt auf das gesamte Jahr. Mit dieser Ausschreibung werden für das Jahr 2027 zwei Hotels als Vertragspartnerinnen/ Vertragspartner gesucht, die die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminarteilnehmenden und Dozierenden in den nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregionen gewährleisten.
Interne Kennung: LOT-0002 2025-88
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55110000 Hotel-Übernachtungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt zwei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: PLZ-Bereich Süd der Region Süd: 725 – 728, 730 – 733, 861 – 866, 89.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die erreichten Preispunkte werden wie folgt bestimmt: Pmin (niedrigster Angebotspreis) / P (Angebotspreis) x 1006 (maximal möglichen Leistungs-punktzahl) = erreichte Preispunkte Die so errechnete Preispunkte werden mit dem Gewicht 40 % multipliziert und durch 100 geteilt (Erreichte Preispunkte x 40 /100 = gewichtete Preispunkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der beiliegenden Bewertungsmatrix und den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Unter diesem Zuschlagskriterium können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E43989358
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E43989358
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu ver-zichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundeskartellamts

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040202071536
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8439095b-c627-4ee4-840c-c26edd389507 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/11/2025 16:56:47 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 744251-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025