2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsbe-rechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Mo-naten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.