1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ORG-0001 / Land Berlin
2.1.
Verfahren
Titel: Technische Infrastruktur 2030 - KG 730: Leistung Fachplanung Denkmalschutz für den Neubau der Zentralen Technischen Anlagen
Beschreibung: Die Aufgabe des Fachplaners Denkmalschutz (TGA) als übergeordnete Leistung wird benötigt, um die Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden während der Planungs- und Bauausführung konsequent vorzubereiten, zu koordinieren, zu begleiten, zu unterstützen und zu dokumentieren. Weiterhin sind durch den Fachplaner Denkmalschutz (TGA) die Planungen von Baumaßnahmen der Objektplanung in den beschriebenen Bereichen durchzuführen.
Kennung des Verfahrens: 74908ef1-56f5-4d24-b8f7-85a1605b8ac5
Interne Kennung: 21-F-Ver-0020
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Columbiadamm 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technische Infrastruktur 2030 - KG 730: Leistung Fachplanung Denkmalschutz für den Neubau der Zentralen Technischen Anlagen
Beschreibung: Die Aufgabe des Fachplaners Denkmalschutz (TGA) als übergeordnete Leistung wird benötigt, um die Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden während der Planungs- und Bauausführung konsequent vorzubereiten, zu koordinieren, zu begleiten, zu unterstützen und zu dokumentieren. Weiterhin sind durch den Fachplaner Denkmalschutz (TGA) die Planungen von Baumaßnahmen der Objektplanung in den beschriebenen Bereichen durchzuführen.
Interne Kennung: 21-F-Ver-0020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Beauftragt werden sollen notwendig gewordene Leistungen für die Nachmodellierung BIM aus Bestands-2D-Zeichnungen für Bereiche, die nicht gescannt wurden sowie Ableitung von Plänen (ein Grundriss je Geschoss PDF/DWG). Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Berlin wird das Projekt „TI2030“ am Flughafen Tempelhof als BIM-Pilotprojekt (Building Information Modeling) umgesetzt. Ziel ist es, durch den Einsatz der BIM-Methode Mehrwerte für die Planung, Realisierung und perspektivisch auch für den Gebäudebetrieb zu schaffen. Die digitale Projektbearbeitung erfordert eine enge und motivierte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten. Für die Erstellung eines belastbaren BIM-Modells müssen zusätzliche Gebäudebereiche, die bislang nicht im Fokus des Projektes lagen und nicht digital erfasst wurden, nachmodelliert und für die 3D-Planung vorbereitet werden. Das BIM-Modell bildet die Grundlage für die Ableitung der erforderlichen Grundrisspläne, die im Rahmen der Genehmigungsplanung eingereicht werden. Nach intensiver Abstimmung mit den zuständigen Baubehörden hat sich der Umfang der Genehmigungsplanung deutlich erhöht – insbesondere hinsichtlich der Anzahl der genehmigungspflichtigen Räume. Diese Entwicklung war im ursprünglichen Projektumfang nicht absehbar.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 128 520,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ORG-0001 / Land Berlin
Registrierungsnummer: t:0302000374500
Registrierungsnummer: t:0302000374500
Abteilung: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 200 03 74 520
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: ProDenkmal GmbH
Registrierungsnummer: t:0302809300
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0a2bf69e-1a84-4ed5-a035-3203c7342476 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2025 14:14:56 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 722957-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2025