5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Notkestraße 85
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00765677-2023
Zusätzliche Informationen: Sämtliche Informationen zum Verfahren können dem Verfahrensbrief 1 entnommen werden. Dieser ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY