5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes, 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Berlin
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: 2 * 12 months
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis für Online-Shop, Lagerung und weitere Dienstleistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 10 Punkte (Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis für Grafik-Dienstleistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 5 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 5 Punkte (Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis für Vorort-Dienstleistungen
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 5 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 5 Punkte (Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis für Zahlungsgebühren
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 5 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 5 Punkte (Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis für Merchandise-Produkte
Beschreibung: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: geringster Preis/ eigener Preis x 10 Punkte (Dreisatz).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Online-Shop- und Dienstleistungskonzept
Beschreibung: Im Rahmen der Angebotsbewertung ist ein Online-Shop- und Dienstleistungskonzept vorzulegen. Das Konzept hat der Bieter als eigenes Dokument unter Bezug auf die in der Verfahrensbeschreibung genannten Kriterien einzureichen. Das Online-Shop- und Dienstleistungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 30 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet nach der Formel: 30 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl (Dreisatz). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätstestung Merchandising-Produkte
Beschreibung: Es werden zur Testung zunächst nur die sog. Bestbieter eingeladen, also jene, die nach der Auswertung der Angebote anhand der verbleibenden Zuschlagskriterien eine reelle Chance auf den Zuschlag haben. Die Testung mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet nach der Formel: 20 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl (Dreisatz). Für die Testung muss der Bieter binnen einer Woche nach Aufforderung die Testmuster gemäß den Mindestanforderungen (ohne Druck) für mind. 2 Wochen zur Verfügung stellen. Die Testmuster entsprechen den Artikeln gemäß dem eingereichten Angebot. Es sind je 1 Stück: Hoodie, Kugelschreiber, Notizbuch, Tasse und Jutebeutel einzureichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch
Beschreibung: Es erfolgt im Rahmen der Angebotsbewertung ein Pitch des Bieters. Der Pitch dient der Bewertung der Präsentationskompetenz, der Darstellung der Leistungserbringung und für Rückfragen zum Verständnis der Leistungserbringung. Es werden zum Pitch nur die Bieter eingeladen, die nach der Auswertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien 1 bis 3 noch eine rechnerische Chance auf den Zuschlag haben. Der Pitch mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 15 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 15 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Charité - Universitätsmedizin Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin