Deutschland – Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen – Nachträge 1-3 - Campus Nord - Entwässerungsarbeiten Hof 16

647860-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen – Nachträge 1-3 - Campus Nord - Entwässerungsarbeiten Hof 16
OJ S 190/2025 03/10/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Nachträge 1-3 - Campus Nord - Entwässerungsarbeiten Hof 16
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Umbau der Entwässerung des Parkplatzes Hof 16 auf dem nördlichen Campus-Gelände des Standortes des Auftraggebers in Berlin-Kreuzberg, wobei es sich um die Neuanlage der Parkplatzentwässerung mit Anschluss an das vorhandene Regenentwässerungssystem handelt.
Kennung des Verfahrens: c5b86e2d-d250-4a92-b5ac-0da8c0abcd83
Interne Kennung: ECA-2024-099
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232452 Entwässerungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW527Z# Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt (dies gilt nicht für die Anlagen zur Leistungsbeschreibung, welche nach Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung an die entsprechenden Unternehmen mittels Kommunikationsfunktion des Vergabeportals herausgegeben werden).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nachträge 1-3 - Campus Nord - Entwässerungsarbeiten Hof 16
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Umbau der Entwässerung des Parkplatzes Hof 16 auf dem nördlichen Campus-Gelände des Standortes des Auftraggebers in Berlin-Kreuzberg, wobei es sich um die Neuanlage der Parkplatzentwässerung mit Anschluss an das vorhandene Regenentwässerungssystem handelt. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 3 zum Vertragsdokument) entnommen werden.
Interne Kennung: ECA-2024-099
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232452 Entwässerungsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 5 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement/NDA) liegt den Vergabeunterlagen bei und gilt mit Einreichung als akzeptiert.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Berlin
Unterauftragnehmer des Gewinners:
Offizielle Bezeichnung: RAT RigolenAbdichtungsTechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: ECA-2025-099 - 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Beschreibung: Regenrückhaltebecken
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: ECA-2025-099
Titel: ECA-2024-099 - Campus Nord - Entwässerungsarbeiten Hof 16
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/01/2025

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: d32f02bb-ea34-4b99-a929-0770d9d7874e-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Für die Beauftragung der Leistungen, welche vom Nachtrag 1 umfasst sind, ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens entbehrlich, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB). Zum Zeitpunkt der Beauftragung und vor Aufnahme der Bautätigkeiten war die Erforderlichkeit des Austausches der Entwässerungsrinne für den Auftraggeber auch bei Einhaltung sämtlicher Sorgfaltspflichten nicht erkennbar und vorhersehbar. Insbesondere der Zerstörungsgrad der vorhandenen Rinnenkörper konnte durch den Auftraggeber mangels Überprüfbarkeit vorab nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund war es dem Auftraggeber faktisch nicht möglich, die im Nachtrag 1 gegenständlichen Arbeiten bereits in den ursprünglichen Vergabeunterlagen festzuhalten und damit zu beauftragen. Zudem ist festzustellen, dass sich durch die Leistungsinhalte des Nachtrags 1 der Gesamtcharakter des vergebenen Bauauftrags nicht ändert und sich der Preis um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht. Auch für die Beauftragung der Leistungen, welche vom Nachtrag 2 umfasst sind, ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens entbehrlich, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB). Zum Zeitpunkt der Beauftragung und vor Aufnahme der Bautätigkeiten war die Erforderlichkeit der Verfüllung der Durchstiche unter dem leistungsgegenständlichen Fundament mit schrumpfungsfreiem Vergussmörtel für den Auftraggeber auch bei Einhaltung sämtlicher Sorgfaltspflichten nicht erkennbar und vorhersehbar. Der Zuschlag im Vergabeverfahren ECA-2024-099 erfolgte am 31.01.2025. Die unter Ziffer 1.3.2. beschriebene Feststellung des Statikers wurde dem Auftraggeber am 30.04.2025 bekannt. Mithin nach Beauftragung der Bautätigkeiten. Vor dieser Einbindung und Feststellung des Statikers (der Statiker war beim Freilegen eingebunden) konnte der Auftraggeber die erschwerte Unterquerung und die daraus resultierende voraussichtliche Erforderlichkeit des Vergussmörtels nicht erkennen. Aus diesem Grund war es dem Auftraggeber faktisch nicht möglich, die im Nachtrag 02 gegenständlichen Arbeiten und Materialien bereits in den ursprünglichen Vergabeunterlagen festzuhalten und damit zu beauftragen. Zudem ist festzustellen, dass sich durch die Leistungsinhalte des Nachtrags 2 der Gesamtcharakter des vergebenen Bauauftrags nicht ändert und sich der Preis um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht. Für die Beauftragung der Leistungen, welche vom Nachtrag 3 umfasst sind, ist die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens entbehrlich, da die Änderungen und Ergänzungen teilweise aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich wurden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB) und teilweise ein Auftragnehmerwechsel aus technischen bzw. wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. hohen Zusatzkosten verbunden ist (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB). Soweit die unter zuvor unter "Beschreibung der Änderungen" benannten Bautätigkeiten unmittelbare Resultate der unvorhersehbaren zusätzlichen Leistungen der Nachträge 1 und 2 sind, ist auf die entsprechende vorstehende Begründung zu verwiesen. Dies betrifft: - Säuberung der Bestandsentwässerungsrinne zur Überprüfung; - Rückbau und Wiedereinbau der Parkplatzschilder aufgrund des ursprünglich nicht vorgesehenen Rinnenaustauschs; - Schneidarbeiten im Pflaster aufgrund des ursprünglich nicht vorgesehenen Rinnenaustauschs; - Lieferung, Einbau und Anschluss von ursprünglich nicht vorgesehenen Kabelschutzrohren für Schachtdeckelsensoren; - Stillstandzeiten von Nachunternehmern und Mitarbeitern des Auftragnehmers; - Zusätzliche Abstimmung und Koordinierung hinsichtlich der Zusatzleistungen. Für die übrigen benannten zusätzlichen Leistungen ist festzuhalten, dass es sich hierbei um kleinere und kleinteilige Tätigkeiten handelt, welche derart mit den bereits ausgeführten und in den Auftragsunterlagen vorgesehenen Arbeiten verzahnt sind, dass der Einsatz eines anderen Auftragnehmers nicht erfolgen kann. Die Arbeiten können teilweise nicht trennscharf losgelöst von den Tätigkeiten erbracht werden, mit welchen der Auftragnehmer beauftragt wurde, sodass bereits technische Gründe einer anderweitigen Beauftragung entgegenstehen. Der Einsatz eines zusätzlichen Auftragnehmers steht zudem in unverhältnismäßigem Maße dem hierdurch erheblich erschwerten Koordinierungsaufwand auf der Baustelle gegenüber. Auch kann der hierdurch entstehende erhebliche Verzug im Bauablauf nicht getragen werden, welcher wiederum zusätzlichen finanziellen Aufwand aufgrund von Stillständen auf der Baustelle zur Folge hätte. Zudem ist festzustellen, dass sich durch die Leistungsinhalte des Nachtrags 3 der Gesamtcharakter des vergebenen Bauauftrags nicht ändert und sich der Preis um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswerts erhöht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Gegenstand der ursprünglich im Offenen Verfahren unter der Vergabenummer ECA-2024-099 (gem. Abschnitt 2 der VOB/A) ausgeschriebenen Leistung ist der Umbau der Entwässerung des Parkplatzes Hof 16 auf dem nördlichen Campus-Gelände des Standortes des Auftraggebers in Berlin-Kreuzberg, wobei es sich um die Neuanlage der Parkplatzentwässerung mit Anschluss an das vorhandene Regenentwässerungssystem handelt. Der Nachtrag 1 (beauftragt am 06.06.2025) beinhaltet die Kosten und Aufwendungen für den Austausch der Entwässerungsrinne auf dem leistungsgegenständlichen Parkplatz. Umfasst sind der Ausbau und die Entsorgung der alten Rinne, sowie die Lieferung und der Einbau einer neuen Rinne einschließlich der Rinnenabdeckungen und zweier Sinkkästen. Die ursprüngliche Beauftragung sah die Weiternutzung der vorhandenen Rinne und den Anschluss an eine neue Rohrleitung vor. Bei Demontage der alten Rinnenabdeckungen erwiesen sich die vorhandenen Rinnenkörper als in großen Teilen zerstört. Die Rinnenabdeckungen waren aufgrund zu geringer Dimensionierung stark verbogen. Eine Wiederverwendung ist aus Gründen der Beschädigungen und einer zu geringen Dimensionierung ausgeschlossen. Für die Erreichung des leistungsgegenständlichen Zweckes (Parkplatzentwässerung) ist die funktionsfähige Entwässerungsrinne zwingend erforderlich. Der Nachtrag 2 (beauftragt am 06.06.2025) beinhaltet die Kosten bezüglich der Verfüllung der Durchstiche unter dem leistungsgegenständlichen Fundament des dort vorhandenen Sicherheitszauns. Entsprechende Anforderungen ergeben sich nach Feststellungen des zuständigen Statikers. Der Nachtrag umfasst das erforderliche Material sowie den Einbau des Verfüllungsmörtels unter dem Fundament. Die ursprüngliche Beauftragung sah vor, unter dem betroffenen Fundament ein Leitungsrohr durchzustechen und den dabei entstehenden Hohlraum (rund um dieses Leitungsrohr) mit Flüssigboden zu verfüllen. Gemäß nunmehr vorliegender Stellungnahme des Statikers, hat eine Verfüllung des zuvor beschriebenen Hohlraums jedoch mit schrumpfungsfreiem Vergussmörtel zu erfolgen. Neben der Stelle des letztendlichen Durchstiches für das Leitungsrohr umfasst der Nachtrag auch die Verfüllung derjenigen Hohlräume, welche durch erfolglose Durchstichversuche zur Findung einer geeigneten Stelle der Unterquerung entstanden sind. Hierdurch entsteht eine erforderliche Materialmenge von ca. 1 m³. Der Nachtrag 3 (beauftragt am 04.08.2025) beinhaltet Kosten und Aufwendungen für zusätzlich erforderliche und mit der Bauleitung abgestimmte Leistungen im Zuge der Herstellung der Entwässerungsanlagen auf dem Parkplatz und des Anschlusses an die vorhandenen Anlagen in der Feuerwehrzufahrt. Insbesondere Leistungen bezüglich Baustelleneinrichtung, Anschlussarbeiten unterhalb des leistungsgegenständlichen Fundaments, Bestandsrinne, Pflasterarbeiten, Leitungsbau, Koordinierungen und Stillstände während der Baumaßnahme. Konkret sind folgende zusätzliche Leistungen (teilweise nebst Begründung) erfasst: - Sicherungsmaßnahmen mittels Bauzauns, Flatterband und Überfahrungsschutzplatten; - Mehraufwand bei der Herstellung des Anschlusses in der Feuerwehrzufahrt aufgrund beengter Platzverhältnisse; - Ausbau und Wiedereinbau von Winkelstützelementen im Bereich des Sicherheitszauns; - Verfüllung der Baugrube unterhalb der vorher unbekannten Kabeltrasse mit Flüssigboden, da in diesem Bereich eine Bodenverdichtung nicht möglich war; - Säuberung der Bestandsentwässerungsrinne zur Überprüfung; - Rückbau und Wiedereinbau der Parkplatzschilder aufgrund des ursprünglich nicht vorgesehenen Rinnenaustauschs; - Schneidarbeiten im Pflaster aufgrund des ursprünglich nicht vorgesehenen Rinnenaustauschs; - Lieferung und Einbau regelwerkskonformen Tragschicht- und Bettungsmaterials für die Pflasterflächen aufgrund des vorgefundenen nicht regelwerkskonformen Unterbaus; - Ergänzung des Pflastermaterials zur Herstellung einer gleichmäßig dicken und regelwerkskonformen Pflasterdecke sowie Ersatz von beschädigten Steinen; - Erneuerung der bereits stark abgenutzten und schlecht erkennbaren Parkplatzmarkierung; - Lieferung, Einbau und Anschluss von ursprünglich nicht vorgesehenen Kabelschutzrohren für Schachtdeckelsensoren; - Stillstandzeiten von Nachunternehmern und Mitarbeitern des Auftragnehmers; - Zusätzliche Abstimmung und Koordinierung hinsichtlich der Zusatzleistungen; - Mengenmehrungen für den Bodenaushub (LV-Pos. 4.1.10); - Mengenmehrungen für die Zulage Handschachtung (LV-Pos. 4.1.20). Die ursprüngliche Beauftragung sah die vorgenannten zusätzlichen Leistungen nicht vor, da deren Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Bautätigkeiten nicht bekannt war. Dies betrifft insbesondere diejenigen Arbeiten und Leistungen, welche aufgrund der unvorhersehbaren zusätzlichen Leistungen aus den Nachträgen 1 und 2 resultieren.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: STRABAG Berlin
Registrierungsnummer: DE137223649
Postanschrift: Bessemerstraße 42b
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03075477120
Fax: 03075477125
Internetadresse: http://www.strabag.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: RAT RigolenAbdichtungsTechnik GmbH
Registrierungsnummer: DE285998544
Postanschrift: Wesloer Str. 112
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23568
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)451 - 61911125
Rollen dieser Organisation:
Unterauftragnehmer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b7050b7-184b-4a82-87eb-bd6961f29c8f - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2025 15:39:44 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 647860-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/10/2025