Deutschland – Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes – Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte

606577-2025 - Ergebnis
Deutschland – Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes – Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte
OJ S 178/2025 17/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte
Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) veröffentlicht zahlreiche Publikationen (einen Überblick bietet die DGUV-Publikationsdatenbank: https://publikationen.dguv.de). Die Publikationen werden i.d.R. als Online-PDF-Dokument veröffentlicht, ein großer Teil wird zudem gedruckt. Für den Druck seiner Publikationen sucht der AG einen geeigneten und leistungsfähigen Auftragnehmer (AN) für Offset- und Digitaldruck sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Druck. Ausgenommen von dieser Rahmenvereinbarung sind ausdrücklich Broschüren aus dem DGUV Vorschriften- und Regelwerk (DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen, DGUV Grundsätze) sowie der Druck der vom AG herausgegebenen Präventionszeitschriften Arbeit & Gesundheit, topeins, pluspunkt und KinderKinder. Diese Leistungen werden gesondert vergeben. Neben Publikationen muss der AN auch verschiedene Printprodukte für den Geschäftsbetrieb des AG liefern (bspw. Eindruckbögen, Visitenkarten etc.). Die einzelnen Produkte sind im Preisblatt hinterlegt.
Kennung des Verfahrens: 399fe0a2-d0da-4539-b94d-694b4ee8676d
Interne Kennung: 25_EU_008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste, 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXV1YYDYTNYL2GZ6# 1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren. 2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP. 3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen. 4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen. 5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen. 6) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 unter Ziff. 6 des Eignungsbogens erforderlich: Der Bieter gibt eine Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ab. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte
Beschreibung: s. kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Interne Kennung: 25_EU_008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste, 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziff. II. 4 "Beratung" der Leistungsbeschreibung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es wird auf § 17 Abs. 2 des Vertrages verwiesen: Die Leistungszeit beginnt am 01.10.2025 und läuft bis 30.09.2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis spätestens zum 30.09.2029, wenn der AG jeweils nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 30.09.2029, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der AN verfügt über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung über ein Umweltmanagement wie bspw. eine Zertifizierung gemäß dem European Eco-Management and Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 oder hält ein nachweislich gleichwerti-ges anerkanntes Umweltmanagementsystem aufrecht. Es sind Druckfarben auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu verwenden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unternehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unternehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LM DRUCK + MEDIEN GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 04
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, 57258 Freudenberg
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 993-8005699900-17
Postanschrift: Glinkastr. 40
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform.
Telefon: +49 3013001-0
Internetadresse: https://www.dguv.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493090138316
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493090138316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: LM DRUCK + MEDIEN GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: 5334 Siegen
Postanschrift: Obere Hommeswiese 16
Stadt: Freudenberg
Postleitzahl: 57258
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
Telefon: 02734 43434-12
Fax: 02734 43434-15
Internetadresse: http://www.lmdruck.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4c6c388-a011-4762-8d0e-10abdbb071b5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2025 09:12:56 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 606577-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2025