2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinstraße 20
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YE35VEL Bewerber haben den Nachweis zu erbringen, dass sie in der Lage sind, die unter Ziffer 5.1 beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Durch das Qualifizierungssystem werden daher nur Bewerber zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die unter Ziffer 5.1.9 beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach erfolgter Auswertung der eingereichten Unterlagen erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen. Die Hamburger Hochbahn AG wird voraussichtlich Mitte November 2025 eine erste Ausschreibung für eine Generalplanerleistung für die U3-Bahnsteigverlängerungen an die qualifizierten Bewerber versenden. Bewerber, die an dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, werden deshalb gebeten, Teilnahmeanträge mit vollständigen Unterlagen / Nachweisen schnellmöglich, spätestens jedoch bis zum 08.11.2025 einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Betrug: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 GWB
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 - 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB