Deutschland – Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte – Artbeitnehmerüberlassung

593658-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte – Artbeitnehmerüberlassung
OJ S 174/2025 11/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Artbeitnehmerüberlassung
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Kennung des Verfahrens: 81ba24f5-67bf-4dc9-9ff2-f8ab52f14473
Interne Kennung: BO-6410
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 03.10.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 – handwerkliche / technische Tätigkeiten
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne Kennung: LOT-0001 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 – Kundenberatung Krankenkasse
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne Kennung: LOT-0002 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 – organisatorische / administrative Tätigkeiten
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne Kennung: LOT-0003 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 – operative und fachspezifische Tätigkeiten
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne Kennung: LOT-0004 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 – IT-Tätigkeiten
Beschreibung: Zur Abdeckung von temporären Arbeitsspitzen und zur Unterstützung von Unternehmensprojekten setzt die Auftraggeberin Leiharbeitspersonal ein. Die Ausschreibung verfolgt das Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen für Arbeitnehmerüberlassung. Der Bedarf ist in fünf verschiedene, auf Stellenprofilen basierende Lose, aufgeteilt. Die Auftraggeberin schließt je Los eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei geeigneten Auftragnehmern.
Interne Kennung: LOT-0005 BO-6410
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option einer zweimaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtnettoumsatz im Zeitraum jeweils eines Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A. Geforderte Angaben für alle Referenzen: a. Angabe von drei Referenzen der letzten drei Jahre (2022, 2023 und 2024), die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen gemäß Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebe-nen Leistung zulässt. d. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e. Der Auftragsumfang ist in Euro anzugeben. f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben. B. Mindestanforderungen a. Alle Referenzaufträge müssen die Arbeitnehmerüberlassung an gesetzliche und/oder private Krankenversicherungen zum Gegenstand haben. b. Alle Referenzaufträge müssen sich auf unterschiedliche Bereiche/Projekte beziehen. Es können auch verschiedene Referenzprojekte bei einem Auftraggeber angegeben werden, sofern sie unterschiedliche Bereiche/Projekte betreffen. c. Es sind nur Referenzaufträge erlaubt, die auf die Unternehmensfirmierungdes Bieters laufen. Referenzaufträge anderer Firmen einer Muttergesellschaft zählen nicht dazu.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz einer Erlaubnis gem. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung, dass zwischen dem Bieter und den überlassenen Mitarbeitern die zwischen dem iGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Tarifverträge sowie die Tarifverträge, die zwischen dem BAP und dem DGB geschlossen wurden, Anwendung finden. Die Anforderung ist auch erfüllt, sofern ein Bieter bestätigt, dass dieser sich an einen Tarifvertrag anlehnt (Tarifbindung ohne Mitgliedschaft) und alle Inhalte Anwendung finden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53256924
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53256924
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/10/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80035-45
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.big-direkt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1e33da36-fc5b-4068-9b82-e8a5a87c69db - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/09/2025 07:20:28 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 593658-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/09/2025