2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Wirt-213.1 Angebotsschreiben - Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) - Leistungsverzeichnis (elektronisch zu bearbeitendes Formular über die Vergabeplattform mit Dateiendung ".aidf") - Datenblätter (gemäß Leistungsverzeichnis) - Fragebogen zur Eignungsprüfung inkl. der geforderten Nachweise (elektronisch zu bearbeitendes Formular über die Vergabeplattform mit Dateiendung ".aidf") Falls einschlägig: - Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe - Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.